Wenn ein Richter nach Absetzung der Urteile noch an den Gründen herumbastelt, ist das gar nicht schlimm, schon einmal gar keine Rechtsbeugung. Was interessiert denn die Justiz die Rechte der Verurteilten …
Allerdings nahezu ein Kapitalverbrechen scheint es in den Augen der Strafjustiz zu sein, wenn ein Verteidiger (eingeräumte) Fehler eines Richters reklamiert.
Im ersten Fall der
nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden.
berichtet die LTO über das Urteil des Landgericht Halle vom 10.10.2012 (3 KLs 16/12).
Im zweiten Fall hatte
ein Verteidiger in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss kritisiert, weil “der Richter keine „eigenständige Prüfung“ durchgeführt habe und somit „verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen“ nicht erfüllt seien“. Deshalb wird ein Verfahren gegen ihn wegen übler Nachrede eingeleitet, das dann beim AG Würzburg landet. Der Verteidiger wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen […] verurteilt.
Das allein ist schon eine Nummer für sich. Die Richterin, die diesen Unsinn verzapft hat, wird von der Mainpost mit den Worten zitiert:
… dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.
Das haut selbst den gestandenen Kollegen und ehemaligen Richter Detlef Burhoff vom Stuhl, der an sich halten muß, weil er sich in Würzburg keinen Verteidiger suchen möchte.
Die Begründungen der beiden Entscheidungen – soweit sie bisher bekannt sind – würden einem lateinamerikanischen Gericht der sechziger Jahre auch ganz gut stehen. Diese Gerichte gibt es nicht mehr … aber irgendwas davon ist wohl – auch – in Würzburg hängen geblieben.
Da paßt er mal wieder, der alte Grieche: Quod licet Iovi, non licet bovi (*).
Bild: s.media / pixelio.de
Es bleibt ja offen, wie der Anwalt seine Kritik geäußert hat.
Wenn man sich nicht an verfassungsgerichtliche Vorgaben hält, dann hat man auch Kritik hinzunehmen.
Schlimm genug, dass sehenden Auges gegen diese Vorgaben verstoßen wird.
[…] andere Blogs berichten, wie etwa die Kollegen Melchior, Vetter, Siebers, Hoenig oder Burhoff Posted by Thomas Wings on Oktober 17th, 2012 Posted in […]
Gott mit Dir, Du Land der Bayern!
Da kommen auf mich und meinesgleichen rosige Zeiten zu. :-) :-) Wer ab sofort an meinen Urteilen und Beschlüssen rummault, zahlt oder fährt ein, prima! Da kann sich die Frau Oberstaatsanwältin, die einst eine (erfolglose :-) ) Berufung gegen ein von mir verfasstes Urteil damit „begründet“ hat, dass man die Berufung nicht begründen müsse, weil bereits das Hauptverhandlungsprotokoll belege, dass das Urteil grob falsch sei, ja schonmal die Zahnbürste einpacken. Vielleicht kommt sie ja in die gleiche Zelle wie der nächste Berufungs- oder Beschwerdeführer, dann können sie nächtens ein wenig fachsimpeln, wenn sonst kein Zeitvertreib einfällt….
Aber mal im Ernst: die Würzburger Entscheidung ist schlimm. Und die überlieferte mündliche Begründung ist noch schlimmer. Bleibt zu hoffen, dass die „Kollegin“, die scheinbar das bewusste Verletzen von verfassungsgerichtlichen Vorgaben für eine Kleinigkeit hält, in absehbarer Zeit aus dem Dienst scheidet. Von mir aus auch aus Altersgründen.
Und jetzt werde ich mir überlegen, was ich morgen sage, wenn mich einer aus der angekündigten Schülergruppe nach meinen Vortrag, wie unser Rechtsstaat funktioniert, auf Würzburg anspricht. Bis jetzt ist mir noch nicht viel eingefallen.
Ich muss jetzt erstmal meine hochgerollten Fußnägel wieder glätten!
Beide Urteile sind schlicht unfassbar. Punkt.