Die Amtsanwaltschaft hat Mecker von der Staatsanwaltschaft bekommen. Man schreibt kleinlaut zurück:
Ich kann mir gut vorstellen, wie die frischen Bißspuren an der Kante des Schreibtischs der Staatsanwältin aussehen: Die Tat ist mit Ablauf des Weihnachtsfests verjährt. Ich habe die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Guten Rutsch!
Was ist denn mit § 78c StGB, der quasi bei jedem Pups der StA einschlägig ist?
Ach, von wegen Bißspuren:
V.
1. Vermerk: Blabla
2. Ersatzakten anlegen.
3. 170 Abs. 2 StPO Mesta: Haste nicht gesehen…
2. EB / EN
3. weglegen (2018 + / Mülleimer!)