Einen abschließenden Kommentar über das Verfahren gegen Verena Becker hat „ARD-Terrorismusexperte“ Holger Schmidt veröffentlicht. Er zitiert die Presseerklärung des OLG Stuttgart zum Ausgang des Verfahrens im Volltext und verlinkt auf eine Stellungnahme, die er für die Tagesschau gesprochen hat.
Seine Berichterstattung ist – und war stets während des Verfahrens – auch für einen Strafverteidiger gut lesbar …