Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“

In der vergangenen Woche – also nicht vor etwa fünf Jahren – erreichte mich die Frage einer ziemlich resoluten Person.

Ich bin als freie Journalistin tätig und benötige Ihre Hilfe für einen Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“.

[… ellenlanger Text … ]

Ich bitte Sie um einen kurzen Rückruf. Bis wann können sie meine Anfrage bearbeiten?
Mit freundlichen Grüßen,

Selbstverständlich sitzen Rechtsanwälte den ganzen Tag nur herum und warten darauf, daß sich mehr oder minder höfliche Reporter melden und säckeweise Fragen stellen.

Grundsätzlich habe ich aber keine Einwände gegen Anfragen der Medien, weil sich aus der Zusammenarbeit zwischen einem Journalisten und einem Strafvereidiger durchaus eine nützliche Win-Win-Situation ergeben kann: Der Journalist hat einen mit Sachverstand unterlegten Text, den er verkaufen kann. Und der Anwalt bekommt darüber die (kostenlose?) Werbung.

Dies setzt allerdings auf beiden Seiten ein gewisses Maß an Vorbereitung und Kompetenz voraus, die jedoch nicht immer und in jedem Fall vorhanden sind; für derlei Anfragen habe ich auf meiner Tastatur extra eine Taste reserviert.

Die aktuelle Anfrage gehört allerdings in eine besondere Kategorie: „Geeignet für einen Blogbeitrag„. Here we go:

Schwerpunkt meines Textes sollen vorallem Vertragsfallen im Internet sein.

Aha. Nicht gerade ein Thema, was zur Zeit besonders brennend aktuell zu sein scheint. Soweit ich erinnere, war es Anfang 2006, als unsere Kanzlei sich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt hat. Anyway, ich lese weiter:

Können sie einige typische Beispiele für Abofallen ausmachen? (evtuell auch Seiten und Anbieter, die Ihnen bekannt sind) Welche Arten sind die verbreitetesten?

Ich erwähnte es schon: „Vorbereitung“ wäre eine schlaue Idee, wenn man sinnvolle Fragen stellen möchte. Ist nicht jedermanns Sache, ich weiß. Die Dame führt aber aus, daß sie schonmal irgendwann und irgendwas gehört zu haben scheint:

Typisch scheint ja auch der Fall zu sein (laut Verbraucherzentrale), dass jemand im Internet für einen eigentlich kostenlosen Download oder ählichem Daten angibt und dann unwissentlich einen Vertrag abschließt. Schließlich kommmt dann einige Wochen später eine Rechnung ins Haus und der Verbraucher weiß gar nicht wofür. Was raten sie einem Klienten dann? Welche Rechte haben Verbraucher diesbezüglich? Ist das vorgehen der Anbieter überhaupt legal? Gibt es Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen?
Können sie einen typischen Fall diesebzüglich schildern?

Nota bene: Die Anfrage stammt vom Juni 2012.

Um ihr die letzte Frage zu beantworten: Ja, ich kann ihr einen ganz typischen Fall schildern. Dazu komme ich dann noch, wenn sich mein Zwerchfell wegen der nächsten Frage wieder entspannt hat:

Wie kann man sich dagegen schützen, in solche Fallen zu tappen? kann man sich gegen Abofallen versichern?

ÄtschAchtung! Versicherer, die ihr hier mitlest: Wäre das nicht eine Super-Geschäftsidee?

Die Reporterin kommt zum Ende:

Wie würden sie mit einem Klienten vorgehen?

Liebe Frau Reporterin. Schauen Sie sich das hier mal an. Und dann überlegen Sie, ob es die richtigen Fragen waren, die Sie an mich gestellt haben.

Und: War das jetzt eine dumme Antwort?

Bild: Gioia / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

13 Antworten auf Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“

  1. 1
    eborn says:

    Die Frau ist entweder schlicht und einfach faul, keine echte Jornalistin oder dumm.

    Zu diesem Problem gibt es eigentich nichts, was nicht im Netz schon beantwortet wäre.

  2. 2
    VolkerK says:

    Ach, ist das Thema Abofallen jetzt auch in der „Bäckerblume“ angekommen?

  3. 3
    LWa says:

    Wäre das nicht eine möglichkeit, der Dame eine Art Beispiel am eigenen Leib zu bescheren?

    Also alle Fragen brav beantworten und dann ne Kostennote mitsenden, für die erbrachte Leistung.

  4. 4
    Jens says:

    Auf eine zwar etwas naive, aber doch offenbar höfliche Anfrage so zu antworten (bzw. nicht zu antworten), zeugt von schlimmen Defiziten in der Kinderstube.

  5. 5
    Gast says:

    Nebenbei: Warum hat eigentlich Udo Vetter Ihre das Abofallen-Verfahren betreffenden Blogposts im Lawblog (als „Aushilfsblogger“ im Dezember 2011) allesamt gelöscht?? Unterschiedliche Auffassungen zur „political correctness“?

  6. 6
    Kiez says:

    Mir gefällt diese Geschäftsidee gut:
    Ich schreibe ein Buch -und du lieferst mir den Inhalt.

    Wenns klappt (und dank der Eitelkeit der Menschen klappt es meistens) hat man sich auf recht einfachen Weg Einkommen generiert
    :-)

  7. 7
    alfred says:

    Kähä, wat hebt wie lacht… Andererseits: Sie sind doch in der Tat ein kompetenter Ansprechpartner, gerade wegen dem da. Mir fiele jedenfalls – von den weiland Recht sprechenden Richtern einmal abgesehen – auf die Schnelle niemand anderes ein, der sagen könnte, wann es sich um eine Abofalle handelt, und wann evtl. doch nicht… Zur Schilderung der Vorgehensweise reicht cut & paste der Anklageschrift (hey, Hamburg… wird da immer noch darauf bestanden, dass die Anklageschrift in einem Satz zu erfolgen hat?).

  8. 8
    Deutsche Gabbana says:

    Es sollte sich auch zu den dümmsten und dreistesten Zeitgenossen herumgesprochen haben, dass es teuer kommt, einen Anwalt zu konsultieren. Warum für eine Journalistin etwas anderes gelten soll, weil sie offenbar denkt, nur Beschuldigte oder Betroffene müssen ihren Anwalt bezahlen, lässt sich nur mit einer extra Portion Dummheit und Dreistigkeit beantworten.

  9. 9
    jj preston says:

    Ich mag übrigens die Beitragsbebilderung…

  10. 10
    ???? says:

    Sie sind schnell beleidigt und frauenfeindlich !!!!!!

  11. 11
    ??? says:

    @????
    Die Schlussfolgerung ist aber aus dem Text schwer zu ziehen.
    Ich würde sagen, amüsiert ob der Naivität (bzw. unprofessionelles Verhaltens) und vielleicht leicht empört ob der gewissen Dreistigkeit, die dahinter steckt. Ich gehe auch davon aus, dass die Umschreibungen bei einem männlichen Journalisten nicht groß anders gewesen wären, warum also frauenfeindlich? I.Ü. kommen Frauen hier im Blog nicht so schlecht weg-in den meisten Fällen, in denen sie erwähnt werden, handelt es sich um Kanzlei-Personal-und das kommt gut weg:)

  12. 12
    alfred says:

    mmh, ich hatte hier gestern eine Antwort gepostet. Zumindest dachte ich das. Denn als mein Beitrag nicht gleich erschien, ich bei nochmaligen Klick auf „Kommentar abschicken“ ein Text erschien, dass ich das doch schon einmal wortgleich abgeschickt hätte (die Formulierung war ähnlich) dachte ich: wird wohl erst noch freigegeben werden müssen. Und nun ist er nicht da, mein Beitrag. Nicht, dass ich das schlimm fände. Ist ja Ihr Blog. Ich schreib’s nur mal hier hin, könnte ja eine Fehlfunktion sein.

    • Ist im Spamfilter hängen geblieben, sorry. Ich habe ihn gerettet. Ich bin ein Held! crh
  13. 13

    @1 und Carsten: Tja nun, das halbe Land ist voll von „Journalisten“, speziell die Gegenden um Berlin, Hamburg und München.

    So ist das halt, wenn Leute sich „irgendwie“ eine Berufsbezeichnung auf die 5€-Visitenkarte (à 250 Stück) aus dem Wartebreich des lokalen Hauptbahnhofs tackern können, ein etwaig vorhandenes „Abitur“ mit Sport und Sozialkunde „retten“ durften und nach 16 Semestern Soziologie/ Geschichte mal „was anderes machen“ wollen.
    ;)