Das Stichwort „Rechtsbeugung“ wirkt auf manchen Zeitgenossen elektrisierend. Es vergeht kein Monat, in dem sich nicht mindestens ein Mensch bei uns meldet und uns einen Auftrag erteilen will, weil er sich über irgend einen Richter geärgert hat.
Am Freitag erreichte uns über einen Kommentar zu einem Blogbeitrag aus 2009 die folgende Anfrage:
Suche einen Reporter der Über Rechtsbeugung Und…. §339 Berichtet? Bin selbst gerate betroffen. Bei meiner Verurteilung, haben die Schöffen, während der Urteilverkündung dem Gerichtssaal den Rücken gekehrt. Finanzgericht Mühlhausen
Wer hilft dem Mann? Unsere Kanzlei ist zur Zeit mit der Verfolgung von Rechtsbeugungen völlig ausgelastet.
Da gibt es doch nur eine Lösung.
Und die heißt Gisela Friedrichsen.
Oder RTL.
Der Mann braucht einen Spezialisten auf dem Gebiet der RechtSCHREIBUNG.
http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion
Die Haltung der Schöffen kann sicher auch „zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden“.
Ui, ich könnte da zwei oder drei ungeliebte Kollegen benennen. :-)
Werde mich gleich in Ihrer Kanzlei melden, habe ähnliches Problem. Richterin beugte (!) sich bei der Urteilsverkündung etwas nach vorne. Ich hab es genau gesehen, außerdem habe ich Zeugen (Die haben leider nicht genau hingesehen, aber da lässt sich sicher was machen)!
Bis gleich…
PS: Die Richterin liegt gefesselt und geknebelt bei mir im Auto, weiß nicht, wo hin mit ihr. Gleich mitbringen, um die Sache zu klären?
Um es klar zu sagen, das war natürlich S p a s s. Ansonsten wird es möglicherweise einen lebensfrohen Staatsanwalt geben, der so viel Humor besitzt, dass er o.g. falsch versteht und eine Party organisiert, zu der ich nicht eingeladen werden möchte.
@ Neuer Mandant: Hören Sie das leise Flappen in der Luft? Die GSG 9 schwebt schon per Helikopter über Ihnen, was gleich splittert, ist Ihre Tür. Dann geht es ruckzuck mit dem bundeseigenen Airservice nach Karlsruhe. Und das ist jetzt kein Witz – ähnliches mussten zwei Potsdamer vor einigen Jahren erleben. Der spätere Prozess endete mit Freisprüchen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488791,00.html
@???? (Nr. 1)
Die als seriös bekannte Frau F. gibt sich für so etwas nicht her.
Aber Ich dachte, ein neuer Gerichtsreporter „Gisela“ aus Düsseldorf mit eigenem Blog besorgt’s dir für Geld genau wie du willst (von hinten, von vorne, von oben, von unten oder mit dem Rücken zum Gerichtssaal)?
>Richterin beugte (!) sich bei der Urteilsverkündung etwas nach vorne.
Pech, es heisst Rechtsbeugung, daher ist nur illegal, wenn Richter eine Rechtsbeugung machen. Als Erheblichkeitsgrenze gelten 13,5°
Lieber Kai,
Sie sollten – ganz offensichtlich – die juristischen Kommentare sorgfältiger lesen. Die 13,5° (Das steht im Kommentar von Fischer bestimmt irgendwo) bezogen sich allein auf die Temperatur im Gerichtssaal.
Deshalb ist festzustellen: Im Gerichtssaal war es viel wärmer. Da bin ich ganz sicher! Die haben sich selbst ein Bein gestellt, als sie unbedingt im Sommer verhandeln mussten, he he.
Die Rechtsbeugung ist natürlich immer eine Frage der Perspektive, abzustellen ist auf einen objektiven Beobachter. Ohne Frage bin ich damit gemeint.
Aus der (objektiven) Perspektive der Verteidigung – sie saß links vom Richtertisch – handelte es sich ganz offensichtlich um eine Rechtsbeugung… also nach vorne. Sollte doch jeder verstehen.
Schönen Gruss
Der neue Mandant
ps: Ich habe gar keine Gartentür, ich wohne im Keller. Meine Freundin lässt mich nicht nach oben.
Mal ganz abgesehn von der Absurdität im Übrigen: Was um alles in der Welt soll das „Finanzgericht Mühlhausen“ sein?