Sascha… ein aufrechter Deutscher

Sascha R. aus D. in einem schwäbischen Landkreis hat sich beschwert. Über mich. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Ich hatte im Juni 2011 in einem Blogbeitrag auf eine Liste von Nazis Finanziers der Nazi-
onaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hingewiesen, die im Netz veröffentlicht wurde.

Das gefiel diesem Sascha nicht. Und das, obwohl ich meine besondere Abscheu über diesen eklatanten Rechtsbruch ausdrücklich mitgeteilt hatte:

Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.

Eine eindeutige, fast schon unseriöse Sprache“ warf Sache R. mir trotzdem vor. Und textete weiter:

Ich gehe davon aus, dass die RAK Berlin durchaus daran interessiert ist, dass ihre Mitglieder sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ansehen des Berufsstandes bewahrt und fördert und zweitens keinen Zweifel daran lässt, dass diese in jedem Fall sich für den Rechtsschutz ohne Vorbehalt einsetzen werden.

Meine öffentlichen Vorbehalte gegen die Unterstützer dieser künftigen Expartei scheint Sascha R. nicht zu gefallen. Ob er selbst mit vollständigem Rubrum in dieser Liste auftaucht? Ich habe nicht nachgeschaut. Die Liste ist nicht mehr an der verlinkten Stelle erreichbar.

Lieber Sascha R. aus D., solange mir ein Rechner mit Kabel zum Internetz zu Verfügung steht, werde ich mir von irgendwelchen Denunzianten, die Nationalsozialistendemokraten für Demokraten halten, nicht den Mund verbieten lassen.

Die RAK Berlin hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Nazigegner.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

9 Antworten auf Sascha… ein aufrechter Deutscher

  1. 1
    Thomas B. says:

    Ich finde Ihre Haltung echt super !

    Trotz Gegenwind und RAK Beschwerden nicht einknicken. :)

  2. 2
    annanym says:

    Treffer versenkt. Vielen Dank für den Lacher am Morgen, der liebe Sascha wird vor Wut wohl gerade in die Tischkante beissen. :-)

  3. 3
    HS says:

    Finde ich hochbedenklich… Die (Weiter-)Veröffentlichung der gestohlenen Daten verstärkt die Prangerwirkung erheblich. Und das ganze ist offensichtlich – und jetzt seien wir mal bitte ehrlich – genau auf diesen Zweck ausgerichtet, die formal kundgetane Abscheu über die Datenausspähung und -veröffentlichung ist offenbar nur ein Feigenblatt. Können wir soviel Aufrichtigkeit vom Autor bekommen, dass er dies zugibt?

    Das kalte Parteiverbot, dass hier am Gesetz und den eindeutigen Vorgaben des BVerfG vorbei durch Bloßstellung und Isolierung von Einzelpersonen sowie unter Nutzung und Billigung vorangegangener Straftaten befördert werden soll, ist einfach nur entsetzlich.

    „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.“ – schon mal gehört? Und jetzt soll wieder nach „gesundem Volksempfinden“ entschieden werden? Weil einem eine bestimmte Partei lästig ist, ist sie vogelfrei?

    Rechtsstaat bedeutet nicht nur, dass niemand über dem Gesetz steht; es bedeutet auch, dass niemand _darunter_ steht, nicht einmal NPDler (für die ich im übrigen auch keine Sympathie empfinde). Wenn ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege diesen Grundgedanken nicht anwenden will, dann hat er meines Erachtens den Beruf verfehlt.

  4. 4
    Quant says:

    Ich hätte da noch eine fachliche Frage:

    Sie haben ja auf eine Seite verlinkt, welche diese Informationen anbietet. Sie wussten, dass diese Inhalt gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

    Inwiefern kann man sich hier als Blogger auch strafbar machen? Kann man ja auch auf andere illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder Online-Filme anwenden.

  5. 5
    Kämpferisch und liebebedürftig says:

    @annanym
    Der beißt noch nicht in die Tischkante, da er erst um 13 Uhr aus den Federn kriecht. ;)

    @Quant
    Herr Hoenig wird sie gerne vertreten, wenn sie strafrechtlich in Ungnade gefallen sind.

  6. 6
    Quant says:

    Bin ich nicht, das würde mich nur mal interessieren. Im Zweifel lasse ich solche Sachen lieber, habe zwar dann einen Blogeintrag weniger, aber auch weniger Sorgen. ;)

    • Das ist eine ganz weise Entscheidung! crh
  7. 7
    Franz says:

    Ach, Sie wissen selbst, dass das nicht in Ordnung ist und Nationalsozialsten (geht ihn wohl gegen den Strich das die Nazis Sozialiten waren) genauso wie Salafisten und Sarrazin( Grund-)Rechte haben und nicht nur die Leute des eigenen politischen Lagers.

    Sätze wie ,,Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.“ ist nichts als blöde Kinderironie.

    Haben Sie eingentlich irgendeinen Hinweis Sascha R. berechtigt als Nazi hinzustellen (,,aufrechter Deutscher“) außer das er sich gegen Persönlichkeitsverletzungen stark macht?

  8. 8
    moep says:

    @Franz: Geben Sie „sascha ein aufrechter deutscher“ in die Suchmaschine Ihrer Wahl ein falls sie die Herkunft wirklich interessiert.

  9. 9
    Todd says:

    @Franz:
    Nazis, Salafisten und Sarrazin … das hat die Moslemvereinigung nun wirklich nicht verdient!