Ein Franzose hatte mehr als sieben Jahre im Gefängnis verbracht. Dann stellte sich heraus, daß er die Tat nicht begangen hat, für die er verurteilt wurde. Das angebliche Opfer hat die Anschuldigungen widerrufen.
Er hat 600.000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden erhalten, berichtet die Kleine Zeitung aus Österreich.
Sieben Jahre, das sind ca. 2.555 Tage. In Deutschland gibt es pro Tag 25 Euro für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, § 7 Abs. 3 StrEG. Macht 63.875 Euro.
Über den Daumen hat die deutsche Freiheit also 10 % des Wertes der französischen Freiheit.
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Das liegt an den *****hotelähnlichen Bedingungen der Deutschen Haftanstalten (z.B. OLG Celle zum Karussel Hannover) , ev. aber auch an den wenigen Verstößen gegen die Mindestgrundsätze der UN zur Behandlung Gefangener. Möglicherweise soll die deutsche Entschädigungsregelung aber den ehemaligen zu Unrecht inhaftierten ein weiteres Mal demütigen und ihm des wirklich letzten Rest Würde nehmen.
Richter in roten Roben haben da ja ihre eigene Wirklichkeit.
„Über den Daumen hat die deutsche Freiheit also 10 % des Wertes der französischen Freiheit.“
Das ist keine Entschädigung für Verlust von Freiheit, sondern eine Entschädigung dafür, dass man in der Zeit der Inhaftierung nicht am staatlich geförderten Fortpflanzungsprogramm des Bundesministeriums für alle außer Männer teilnehmen konnte – entgangenen Elterngeld usw….
Wie wäre es z.B. dem Herrn Kachelmann gegangen, wenn er nicht dermaßen prominent gewesen wäre und nicht eine Eigentumswohnung verkauft hätte, um derartige Spitzenanwälte zu bezahlen?
Das „Opfer“ widerruft nach ein paar Jährchen.
So ging es auch einem Lehrer, der von einer verärgerten Kollegin verleumdet worden war. Dieser konnte seine Rehablitierung dann nicht mehr genießen. Frau Friedrichsen hatte im SPIEGEL berichtet. Man fragt sich, wie sorgfältig die Justiz arbeitet.
Warum errechnet Herr Vetter eine Summe von 66.125 € mit zusätzlichen Vermögensschäden , zum Beispiel Verdienstausfall durch Verlust des Arbeitsplatzes.
Da sieht man wie wichtig die Wahl des richtigen Strafverteidigers ist…
Herr Hoenig, wenn ich mal so lange unschuldig gesessen haben sollte komm ich nicht zu ihnen ;)
Und ob Ihr richtig steht
seht ihr wenn das Lich angeht…
Kann die Staatskasse für so eine Entschädigung eigentlich denjenigen, der die falsche Anschuldigung erhoben hat, in Regress nehmen?
Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dasd Deutschland mit 25€ einen der niedrigsten Tagessätze für unschuldig inhaftierte hat. Wenn man dann noch aufgrund „extremer“ Verhörmethoden der Polizei fälschlicherweise gesteht ist der Weg zur Entschädigung quasi ganz verbaut.
Schlimme Vorstellung
Das reflektiert die höhere Lebensqualität in Frankreich, auf die man während der Inhaftierung verzichtet. In Deutschland zu leben ist anscheinend so öde, daß der Schaden nicht groß ist, diesem Genuß zwangsweise entzogen zu werden.
@Martin (Nr. 4): Herr Vetter hat noch drei Monate draufgeschlagen. Und beide rechnen für ein Jahr 365 und für den Monat 30 Tage (also wie § 191 BGB). Ob das nun so richtig ist… Das Gesetz spricht von Tagen, die zB Brandenburgischen Ausführungsvorschriften auch.
Hmmh,
Angenommen der betroffene wäre in Deutschland inhaftiert gewesen und hätte ein regelmäßiges Einkommen von netto 2200 Euro/Monat gehabt, sähe (vielleicht) es so aus:
7*365= 2555 Tage *25 Euro= 63875 Euro als reine Haftentschädigung; jedoch abzüglich ein paar tausend Euro für Kost + Logis
Dazu kommen dann noch 7*12 Monate*2200 Euro = 184800 Euro Verdienstausfall zzgl. Ausgleich für verlorene Rentenansprüche
Zusätzlich können noch folgende Ansprüche gegeben sein: Vermögensschaden für anschließende Arbeitslosigkeit, Vermögensschaden für geringeres Einkommen, notwendige Berufqualifikationsmaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen, soweit haftbedingt.
Das große Problem in der Praxis ist jedoch oft der zweifelsfreie Nachweis des Vermögensschadens (insbesondere die Höhe und bei der anschließenden Arbeitslosigkeit, ob diese wirklich haftbedingt ist).
in der Praxis ist es ganz selten, dass vollumfassend entschädigt wird.
http://www.harrywoerz.de/neuimages/spiegel-20120514.pdf
frogger
Das noch größere Problem in der Praxis ist, dass beim vermeintlichen Opfer nichts zu holen ist. Die zig hunderttausend Euro Schadensersatzanspruch kannst sich dann an die Wand nageln.
Es heißt Schadenersatz.
@Name: Sagt wer? Der Duden kennt jedenfalls beides, der Gesetzgeber auch, wobei „Schadenersatz“ tendentiell eher in älteren, „Schadensersatz“ tendentiell eher in neueren (oder in „letzter Zeit“ einmal neu verkündeten) Vorschriften / Gesetzen vorkommt.
‚Schadenersatz‘ und andere S-Vermeidungen werden bei der Bundeswehr im soldatischen Sprachgebrauch vorgeschrieben.
Wenn man den Uniformaffen vor Ort jedoch darlegt, dass es in diesem Fall (also: Ersatz des SchadenS) um ein genitivisches S geht und es nach deren orthografisch-grammatikalischer Deutungshoheit und selbstgebastelten Rechtschreibvorschrift demnach ‚Bundewehr‘ heißen müsste, gibt’s zum Dank Sonderdienste. Jaja, die Schule der Nation, wo auch Flaschen Karriere machen können … LOL
[…] 26. September hatten der Düsseldorfer Kollege Udo Vetter in seinem law blog und ich hier (Schadensersatz für sieben Jahre Knast) über die Entschädigungen für zu Unrecht erlittene Haft […]
Christine Villemin ca. 80.000€ für 11 Tage Gefängnis…
Jean-Marc Bauduin erhielt 78.500€ für 15 Tage Gefängnis.
Siehe: http://www.liberation.fr/france/0101147635-410-000-f-d-indemnisation-pour-christine-villemin
4 juil 1995: Christine Villemin reçoit 410.000 francs (80.000 euros) pour onze jours de prison alors qu’elle était soupçonnée du meurtre de son fils Grégory, en octobre 1984.
7 avr 1995: Jean-Marc Bauduin, expert-comptable dans le Nord, obtient 400.000 francs (78.500 euros) pour 15 jours de détention dans une affaire de banqueroute.