Schlußfolgerung

Aus einer Ermittlungsakte:

Beim Betreten des Arbeitszimmer stellte ich fest, dass ein Netbook angeschaltet auf dem Sofa lag. Auf dem Bildschirm konnte ich eine laufende Gesprächsprotokollierung via ICQ (lnternet-Chat) lesen, darin ist der Beschuldigte offensichtlich gewarnt worden, dass die

„bullen bei manni … „

(sind).

Der Unterzeichner nimmt an, dass hiermit die Polizei gemeint ist.

Das ist das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer Erfahrung.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

10 Antworten auf Schlußfolgerung

  1. 1
    alter Jakob says:

    … und „manni“ ist wohl ein Name und steht wahrscheinlich für „Manfred“

  2. 2
    Chris says:

    Ach was. Das sind doch die Kühe vom Peter, und die laufen öfter mal eigenmächtig auf die Weide vom Manni.

  3. 3
    Moep says:

    ein tragischer Tippfehler…. Die Jungs wollten doch nur beim Manni Fußball spielen („buffen“) ;)

  4. 4
    flippah says:

    Ich vermute, er könnte tatsächlich richtig liegen. Soll ja vorkommen.

  5. 5
    Jan says:

    Sherlock Holmes kann einpacken.

  6. 6
    RA Neldner says:

    Wahrscheinlich wurde diese Aktennotiz gleich noch als Basis für ein Ermittlungsverfahren gegen den Absender der Nachricht weitergenutzt. Die Beleidigung der bei manni befindlichen Beamten ist ja offensichtlich.

  7. 7
    John says:

    Und ohne Vorratsdatenspeicherung würde man ja gar nicht an den Namen hinter der IP des Chatpartners kommen! Alles Schwerkriminelle :D

  8. 8
    Kai says:

    Die Warnung kann ja nicht viel bewirkt haben, wenn der Computer offen rumlag.

    Ist nicht der Computer immer ein Präsent für die Bullen, weil die immer Hinweise auf jegliche Straftaten darauf vermuten?

  9. 9

    […] Wau – Polizist erkennt den Ausdruck Bullen >>> […]

  10. 10
    Jan says:

    Bei manchen Ermittlungshelferlein reicht das bereits für eine vorläufige Festnahme des Schreibes wegen Verdunklungsgefahr