Selbstverteidigungskurs in der Fachpresse

Unser kostenloser eMail-Kurs „Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ ist ja nun schon etwas älter. Wir haben ihn ein paar Mal überarbeitet und die Beiträge an die jeweils aktuelle Rechtslage angepaßt. Knapp 4.000 Teilnehmer hatte der Kurs bisher.

Nun endlich sind auch die Redakteure der Zeitschrift „MOTORRAD“ auf den Kurs aufmerksam geworden; sie schreiben in der Rubrik „Motorrad News“ auf Seite 15 (PDF) der aktuellen Ausgabe (PDF):

Kurs für Sünder

Hey, liebe Motorrad-Journalisten! Das ist kein Kurs für Sünder, sondern für Verkehrsteilnehmer, gegen die man in der Regel völlig haltlose Vorwürfe erhebt und die sich gegen die Ungerechtigkeit der Welt selbst verteidigen wollen, weil sie uns armen Verteidigern das Honorar nicht gönnen.

Trotzdem und gern: Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit, die uns mit der Veröffentlichung dieses Hinweises verbunden ist, und bedanken uns dafür.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Selbstverteidigungskurs in der Fachpresse

  1. 1
    Bboy says:

    Hm, komisch. Auf der Infoseite über den E-Mail-Kurs heißt es doch ganz eindeutig, dass man nach dem Kurs wisse, was einen „nach dem nächsten Rotlichtverstoß“ erwarte…

    • Sie haben Recht. Es müßte dort eigentlich heißen: „… wenn man Ihnen mal wieder völlig willkürlich vorwirft, eine glasklar noch grüne Ampel bei Rot überfahren zu haben …“
  2. 2
    MaxR says:

    „… wenn man Ihnen mal wieder völlig willkürlich vorwirft, eine glasklar noch grüne Ampel bei Rot überfahren zu haben … und das durch ein Fot beweisen kann …“

    ;)

  3. 3
    MaxR says:

    ich kaufe noch ein „o“

  4. 4
    Der Gouvernator says:

    …in der Regel völlig haltlose Vorwürfe…

    YMMD

  5. 5
    Arne says:

    Was mich ja mal interessieren würde: so in einem einzigen Packen, für den man sich einmal Zeit nimmt, gibt es den Kurs nicht? „Alle paar Tage ein Häppchen“ ist ja sicher ein gutes Angebot für bestimmte Situationen, aber für mich äußerst unpraktisch.

    • Studieren Sie doch einfach 6 bis 8 Jahre Jura, bestehen Sie zwei Staatsexamen, sammeln Sie 15 Jahre Erfahrungen mit Verteidigungen in Ordnungswidrigkeiten und schon können Sie sich den Packen selbst schreiben. Fände ich äußerst praktisch. crh