Taxi statt Porsche

Für die Reparaturdauer von sechs Tagen mietete eine Firma nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem Firmenporsche ein entsprechendes Ersatzfahrzeug an, einen 911er Carrera in der Cabrioausführung. Die Mietgebühr inklusive 241 gefahrener Kilometer betrug insgesamt rund 1.800 Euro, wovon die Versicherung des Unfallgegners nur gut die Hälfte zahlte.

Nachdem das Amtsgericht Remscheid die Klage abgewiesen hatte, musste man sich dann auch noch vom Landgericht Wuppertal sagen lassen, dass die Anmietung „grob unwirtschaftlich“ gewesen sei. Grundsätzlich darf ein Geschädigter sich auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen Mietwagen nehmen, aber doch bitte keinen so teuren. Da gäbe es schließlich andere Alternativen.

Bei einem Taxi-Tarif von 1,60 € pro Kilometer …, wäre es möglich gewesen, die Fahrtstrecken für geschätzte maximal 500 € zurück zu legen. Die geltend gemachten Mietwagenkosten sind mehr als dreimal so hoch. Berufliche, repräsentative, gesundheitliche oder sonstige Gründe, die der Inanspruchnahme eines Taxis entgegengestanden hätten, sind nicht ersichtlich. Insbesondere kann das Mietfahrzeug nicht für Werbezwecke genutzt worden sein, da es eine auf die Geschädigte hinweisende Beschriftung nicht aufwies. Bei der Nutzung eines Taxis wären der Geschädigten sogar noch weitere Vorteile zugeflossen, nämlich einerseits die Ersparnis von Benzinkosten und andererseits der Vorteil, nicht selbst am Steuer sitzen zu müssen. Das im Mietfahrzeug vorhandene Telefon hätte im Taxi ohne weiteres durch ein (vermutlich ohnehin vorhandenes) Mobiltelefon ersetzt werden können. (LG Wuppertal, Urteil vom 24.04.2012, Az: 16 S 69/11)

Da hat es das Landgericht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot aber sehr ernst genommen. Wir halten fest, ein Porsche ohne Beschriftung, dient weder Werbe- noch repräsentativen Zwecken. Statt mit dem teuer bezahlten Porsche Cabrio kann man als Chef auch schlicht und ergreifend mit einem Taxi zu Kundenbesuchen vorfahren, das ist bequem und macht sicher ganz großen Eindruck.

Einen Porsche mit sehr spezieller Beschriftung gibt es hier zu sehen.

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18 Antworten auf Taxi statt Porsche

  1. 1
    m.schmidt says:

    Mit Verlaub, Herr Hoenig, aber der Richter ist im Recht.
    Irgendwo muss eine Bodenhaftung erkennbar bleiben.
    Und 6 Tage im Taxi sind in so einem Fall nur Normal.
    Soltte kein seriöser Kaufmann ein Problem damit haben.
    In welchen Kreisen muss ich den bitte meine Kunden mit einem Porsche `beeindrucken`?
    Rotlichtmilieu?

  2. 2
    Caron says:

    m.schmidt:
    Ist doch völlig egal und nicht Sache der Versicherung. Die Firma hat einen Porsche bezahlt und damit auch das Recht, einen Porsche zu fahren.
    Der Hinweis geht meiner Ansicht nach völlig am Thema vorbei. Ein Taxi bietet im Vergleich zu einem billigeren Mietwagen keine Eigenschaften, die der Porsche gehabt hätte. Dem entspricht auch die Begründung, die sich im Wesentlichen darauf bezieht, von A nach B zu kommen. (und auf eine Freisprecheinrichtung, die sich per BT sicher auch in „gewöhnlichen“ Mietwagen finden lässt.)
    Ebenso unsinnig ist, wie schon Herr Hoenig bemerkt, der Hinweis auf den Werbedruck. Ein Porsche ist nun mal GERADE keine Plakatwand.
    Wo soll das denn enden? Mit der gleichen Logik könnte man diskutieren, dass es unwirtschaftlich ist, überhaupt einen Porsche zu kaufen. Vielleicht sollte man dann bei Totalschaden gar nicht den tatsächlichen Schaden erstatten, sondern nur den eines „wirtschaftlichen“ Autos?

    Nene. Ja, ein Porsche ist teuer. In Anschaffung und in Ersatz. Deswegen zahlt der Halter auch entsprechende Prämien, die dieses Risiko abdecken.

  3. 3
    FELLNER, Arne Karl says:

    Also ich finde auch, daß man zum Beispiel dem Versicherten einen Trabbi hätte zumuten können, aber dafür einen Chauffeur aus Hatz 4 Resourcen zum 1 Euro Tarif. Damit wäre ein besonders creatives und kostengünstiges Auftreten gesichert gewesen.
    Halloooo? Wieviele Justizjuristen sind denn freiberufliche Berater von Versicherungen?? M8 m8 korrupt.

    Arne Fellner

  4. 4
    Protz says:

    @ m.schmidt:

    Im Strafverteidigermilieu.

  5. 5
    Rechtschreib-Troll says:

    Zwei überflüssige Kommata habe ich gezählt!

  6. 6
    John Cage says:

    Selten hat man so einen Unsinn in einem Urteil gelesen. Vermutlich hätte das Gericht dem Kläger auch nur Nutzungsausfall für einen Kleinwagen zugesprochen, da es ja unwirtschaftlich ist, den Nutzungsausfall auf Basis der wahren Fahrzeugklasse geltend zu machen.

    Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, § 249 Abs. 1 BGB. Und ohne Unfall hätte er in den sechs Tagen einen Porsche gehabt.

  7. 7
    eborn says:

    vermutlich sind die Richter im Kommunismus aufgewachsen.

  8. 8
    Hardy says:

    „Statt mit dem teuer bezahlten Porsche Cabrio kann man als Chef auch schlicht und ergreifend mit einem Taxi zu Kundenbesuchen vorfahren, das ist bequem und macht sicher ganz großen Eindruck.“

    Sicherlich einen besseren, als im Porsche Cabrio vorzufahren. Einzige Ausnahme: man ist Zulieferer in Zuffenhausen, dann wird sowas zwar nicht erwartet, aber doch gutgeheißen. Dieses „Argument“ fällt also weg.

  9. 9
    m.schmidt says:

    M.w. zahlen gegnerische Versicherungen einen Ersatzwagen generell nur mindestens eine Typklasse unterhalb des eigenen Wagens.
    Als Vollkaufmann, und das unterstelle ich hier, kann man das wissen. Oder im Zweifelsfall sich erkundigen.
    Bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe, sollte ich _wissen_, ob der so bezahlt wird u. nicht nur glauben.

  10. 10

    Hey, das war meine Überschrift!
    http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/1060
    ;-)

    • Schulljung! Kommt nicht wieder vor. crh
  11. 11
    reChtHabEr says:

    Die Firma war offenbar schlau genug. Nicht sie hat gegen die gegnerische Versicherung geklagt, sondern die Autovermietung. Die Firma hat ihr die Ersatzansprüche gegen die Versicherung abgetreten. Mutmaßlich an Erfüllungs statt statt bloß Erfüllungshalber. Irgendwo muss das ja herkommen, dass die Firma ihrem Chef ’nen Porsche spendieren kann :-)

  12. 12
    Lexus says:

    @m.schmidt

    Das ist so nicht richtig. Die Versicherer zahlen ganz normal den Mietwagen der gleichen Klasse. Gleichzeitig muss man sich aber 10% Ersparnis (Keine Abnutzung des eigenen Autos) anrechnen lassen. Daher kommt man ungefähr auf die Erstattung von einer Klasse tiefer.

    Ansonsten finde ich die Kommentare hier von der gesetzlichen Dogmatik recht losgelöst. Nutzungsausfall gibt es lediglich für Gebrauchsgüter und nicht für Luxusgüter. Selbstverständlich ist ein Porsche als Fahrzeug (auch) ein Gebrauchsgut, aber eben überwiegend doch auch ein Luxusgut. Dass man hier regulierend eingreift und sagt spätestens dann, wenn das Taxi günstiger ist als der Mietwagen, dann greift § 254 BGB und die Kosten darüber werden nicht mehr abgedeckt.

    Schäden wie „verlorener Fahrspaß“ oder ähnliches sind dem deutschen Schadensersatzrecht völlig fremd. Von daher ist das Urteil nicht nur zu begrüßen, sondern auch noch völlig auf einer Linie mit der ständigen BGH Rechtsprechung bezüglich anderer Luxusgüter.

  13. 13
    Lauf doch mal wieder says:

    „Berufliche, repräsentative, gesundheitliche oder sonstige Gründe, die der Inanspruchnahme eines Taxis entgegengestanden hätten, sind nicht ersichtlich.“

    Mit Taxen ist man nun nicht gerade so flexibel wie mit einem eigenen Firmenwagen. „Selbst fahren“ bedeutet oftmals einen Vorteil an Flexibilität. Ein Taxi als Maßstab für die Verhältnismäßigkeit im vorliegenden Fall heranzuziehen ist nach meiner bescheidenen Ansicht total bescheuert.

    Ob es absehbar war, dass so wenig Kilometer gefahren werden würden, sei mal dahingestellt. Wenig gefahrene Kilometer haben nicht schon grundsätzlich etwas mit dem Gebrauchsvorteil eines Porsche zu tun. Auch nicht für eine Wirtschaftlichkeitsanalyse.

    Dass nun keine beruflichen oder repräsentativen Gründe für die Inanspruchnahme des Porsches gesprochen haben sollen, kann man ohne Kenntnis der Akte nicht wirklich beurteilen. Es kann allerdings Fälle geben, in dem ein Porsche solch einen Vorteil bringt. Wie die Entscheidung dann ausgesehen hätte, kann man nur mutmaßen.

    Aus meiner laienhaften Betrachtungsweise und ohne Kenntnis der Akte habe ich kein Probleme mit diesem Urteil.

    Davon abgesehen könnten so einige Landgerichte den Wirtschaftlichkeitsbegriff nicht einmal verstehen, wenn er ihnen in den Hintern beißen würde. Da wird teilweise über die wirtschaftliche Betrachtungsweise von Zivilklagen hinweggesehen und etwas völlig gegenteiliges argumentiert. Aber das ist eine andere Geschichte…

    @Caron Das hat offensichtlich nicht Herr RA Hoenig verfasst. Die Auflösung findet sich im Kleingedruckten rechts oben.

  14. 14
    Steffen says:

    Also wenn ich nen Porsche als Leihwagen hätte, hätte ich schon am ersten Tag mehr als die 200 und paar km abgespult. Da wär die Taxirechnung dann wohl so hoch geworden wie ein neues „Betriebsauto“…

  15. 15
    josef says:

    Ich finde das Urteil begrüßenswert.
    Mit 900 EUR für 6 Tage Nutzungsausfall ist man gut bedient; dafür hätte man bei den großen Autovermietern schon freie Wahl in der Oberklasse.

    Ein Porsche ist nur bei wenigen, speziellen Autovermietungen zu bekommen und damit (gemessen am Anschaffungspreis) i.d.R. nur zu sehr viel höheren Preisen zu mieten, als ein gängigeres Fahrzeug.

    Würde man nun sagen, die Versicherung müsse in jedem Falle ein gleichartiges Fahrzeug bezahlen, dann könnte das in Extremfällen dazu führen, dass ein Miet-Fahrzeug eingeflogen werden müsste oder sonstwie exorbitant teuer wäre (seltener Sportwagen, Oldtimer usw.).
    Wo sollte man da die Grenze ziehen?

    Das würde m.E. ohne Not die Versicherungsprämien für alle Versicherten in die Höhe treiben.

  16. 16
    Caron says:

    @josef
    Nein, das würde idealerweise einfach die Versicherungsprämie von Porschefahrern in die höhe treiben. Man könnte aber sicher mal über zumutbaren Aufwand reden. Der ist aber beim Anmieten eines Porsche sicher gegeben.

  17. 17
    alter Jakob says:

    @Caron:
    Wieso sollte das nur die Versicherung der Porschefahrer in die Höhe treiben? Die Versicherung des Porschefahrers zahlt im vorliegenden Fall gar nichts, sondern die Versicherung des Unfallgegners soll den gemieteten Porsche bezahlen.

  18. 18
    Wolfram says:

    1800 Euro für knapp eine Woche Mietzeit, dabei nur 240km (also 40km am Tag) gefahren. Hui.
    300 Euro am Tag – das dürfte wohl auch kein normaler Mietwagentarif gewesen sein, sondern der (nein, ich schreie nicht Wucher) Unfallersatztarif, den die Autovermieter so gern berechnen, wie ihn die Versicherer nachher zu erstatten verweigern. Porsche hin, Porsche her, da greift auch die Pflicht zur Schadensbegrenzung, die dem Unfallopfer ebenfalls obliegt.
    Das Taxi ist kein Vergleich (es sei denn, es wäre ein Porsche-Taxi), aber bei Kosten von rund 75 Euro pro Kilometer ist es schon im Interesse aller Versicherten, daß die Versicherung solche Rechnungen überprüfen läßt. Sonst zahlen alle nächstes Jahr höhere Beiträge.