Unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt

Ich erinnere noch einmal an eine schon etwas ältere Forderung von

  • Amnesty International
  • Humanistische Union e.V.
  • Internationale Liga für Menschenrechte
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Darum gehts:

Als ein weiteres Element einer besseren Kontrolle polizeilichen Handelns bedarf es der Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen, die Beschwerden der Betroffenen entgegen nehmen und Fälle rechtswidriger Polizeigewalt eigenständig untersuchen.

In einer Art Thesenpapier werden fünf Kriterien vorschlagen, die für die Einrichtung einer solchen „Sonderermittlungstruppe“ gelten sollen.

Die Idee hat was. Wenn Polizisten wegen Straftaten ermitteln sollen, die möglicherweise Polizisten begangen haben, kann man sich nicht blind auf die Ermittlungsergebnisse verlassen.

Aber andererseits eine Ermittlungsbehörde neben einer Ermittlungsbehörde einzurichten, ist schon etwas problematisch, allein wenn ich an die notwendige rechtliche Ausgestaltung denke.

Immerhin: An anderer Stelle gibt es ja so etwas ähnliches ja schon: PUAG ist das Stichwort, nach dem man mal googlen könnte.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Polizei veröffentlicht.

7 Antworten auf Unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt

  1. 1
    Matthias says:

    Ein wichtiger Bereich wurde offenbar übersehen.
    Was ist mit rechtswidrigen Handlungen der JVA-Bediensteten an bzw. gegenüber Gefangenen?
    Immerhin gibt es hier nicht einmal eine funktionierende Gerichtsbarkeit (Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen) für die Betroffenen, geschweige denn eine Öffentlichkeit..

  2. 2
    Malte S. says:

    Hm. Der Einsatzbereich scheint mir dann doch zu sehr verengt. Eine Ausweitung wenigstens auf alle Straftaten im Amt sollte schon erfolgen.

    Nicht vergessen werden sollte im Übrigen, dass auch der EGMR davon ausgeht, dass (möglicherweise) strafbares Handeln nicht von Personen untersucht werden kann, die in die gleiche Organisation eingebunden sind.

  3. 3
    ehemals Anwaltsbüro says:

    Bilanz nach 30 Jahren Anwaltsbüro: x Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen geschrieben, 1 o/oo der Fälle rochen tatsächlich nach irgendwas von Polizeigewalt, der Rest waren häufig mündige Bürger, die sich unbedingt ins Getümmel stürzten wollten und dann beleidigt waren, wenn sie ein paar auf die Nase bekamen. Ein Polizeieinsatz ist eine enorme Stresssituation und Polizeibeamten sind leider oder zum Glück keine Robocops. Wenn man das Thema untersuchungsmässig auf die Spitze treibt, iwird voraussichtlich nichts gewonnen. Höchstens die Zahl der Kündigungen von Polizeibeamten steigt. Ich halte die Situation im Strafvollzug für prekärer. Zumal hier neben der Wahrung einigermassen respektvollen Umgangs vor allem auch die angeblich so hoch gehaltene Resozialisierung nichts klappt. Letzten Endes läuft es darauf hinaus, daß die, die sich im Alltag genügend durchsetzen können, die höchste Chance haben, einigermassen unbeschadet über die Runden zu kommen. Mir hat schon vor 20 Jahren ein Behördenvertreter gesagt, daß er die Fälle vorzieht, bei denen die Antragsteller genug auf die Nerven gehen. Das dürfte sich seitdem eher verfestigt haben. Dabei war das ganze System mal unter dem Oberbegriff sozial gestartet worden.

  4. 4
    Lexus says:

    Die Sache ist ja eh ob es nun so einen großen Unterschied macht ob man einzelne Abteilungen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft hat die solche Sachen behandeln oder ob es eine völlig unabhängige Behörde ist.

    Wer bei der Staatsanwaltschaft für Amtsdelikte zuständig ist, der versucht ja auch nicht den ganzen Tag die Amtsträger zu decken.

    Das größere Problem ist doch, dass die Polizisten untereinander nichts mehr gesehen haben wollen. Das ist aber ein Problem, was man schwer bis gar nicht beheben kann.

  5. 5
    ???? says:

    Das Thema ist so alt, wie die Staatsmacht selbst.
    Es muss nicht einmal das Strafrecht sein, es kann auch das z. B. das Sozialrecht sein.

    Der/die Arbeitssuchende ist mit Behördenentscheidungen nicht einverstanden.
    Die „Widerspruchsstelle“ ist aber die Behörde selbst, bezahlt von der Behörde selbst. Dasselbe gilt analog für die Sozialgerichte.

    Sie können dann also mit Hilfe des Staates den Staat kritisieren und bekämpfen….

  6. 6
    JLloyd says:

    In Bayern hat der Innenminster zu diesem Thema besonders kontraproduktiv gehandelt: Er gründete 2 (regional zuständige) neue Dienststellen, welche nicht etwa dem Parlament, sondern ihm berichten und schuf damit einen weiteren Vertuschungsmechanismus.

  7. 7
    Andreas says:

    @JLoyd
    Wenn Sie damit auch das Dezernat für Amtsdelikte in München meinen: Das gibt es schon seit minimum 15 Jahren. Ich bin damals dort aufgeschlagen. Die waren nicht mal in der Lage, eine Fahrzeugbesatzung in den eigenen Reihen zu ermitteln.
    Viele Grüße
    AG