Nicht nur für die Schweizer ist Geld eine ernste Angelegenheit. Für einen Strafverteidiger ist es zudem noch eine unangenehme. Denn die Mandanten kommen zu ihm, weil sie ein Problem haben. Dieses Problem wird nicht kleiner dadurch, daß sie für die Problemlösung Geld zahlen sollen. Wir versuchen irgendwie ein Mittelmaß zu finden, mit dem beide Seiten klarkommen können.
In vielen Fällen ist die Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand eine faire Sache – für den Mandanten und für uns. Wir berechnen regelmäßig den zeitlichen Aufwand, den der Strafverteidiger mit der Bearbeitung hat. Dessen Unterstützung durch das Team der Kanzlei erfassen wir zwar auch, es ist aber in der so vereinbarten Vergütung des Verteidigers pauschal enthalten; dieser Aufwand wird – auch wenn er eine hochqualifizierte Arbeit darstellt – bei uns nicht gesondert berechnet.
Im Vergleich zum Pauschalhonorar ist so gewährleistet, daß der Mandant für einen geringen zeitlichen Aufwand keine hohen Pauschalen zahlt; andererseits arbeitet sich der Verteidiger keinen Wolf für einen – aus welchen Gründen auch immer – zu tief angesetzten Gesamtpreis.
Ein wesentliches Merkmal unserer Abrechnungen ist die Transparenz. Wir liefern grundsätzlich eine monatliche Abrechnung, wenn sich das Mandat zeitlich in die Länge zieht. Grundlage für die Abrechnungen ist die Aufwandserfassung. Eine solche Erfassung hat dann schon einmal den Umfang mehrerer Seiten, auch deswegen, weil wir die Anwaltsstunde stets minutengenau abrechnen.
Und wie reagiert die Mandantschaftschaft auf diese Abrechnung? Hier mal ein Beispiel (screen shot aus unserer WebAkte):
Ich bin mir sicher, daß wir mit dieser kleinen Konversation das für beide Seiten lästige Thema gut in den Griff bekommen haben (trotz der Rechtschreibefehler ;-) ).
Wie wir ansonsten mit dem sauer Verdienten unserer Mandanten umgehen, haben wir hier zusammen gefaßt.
Die Zufriedenheit mit der übersichtlichen Kostenaufstellung bedeutet aber noch nicht, daß der Mandant auch (pünktlich) zahlt.
Ich habe mit Stundenabrechnungen keine guten Erfahrungen gemacht. Die meisten Mandanten scheinen der Ansicht zu sein, es sei völlig übertrieben, wenn der Anwalt es auch nur wagt, den Stundensatz eines Handwerkers anzusetzen (insbesondere sehen das Handwerker so…).
Ich komme zwar aus einer etwas anderen Branche, aber Im Grunde rechnen wir genauso ab. Die Vergütung nach Zeitaufwand halte ich auch aus Transparenzgründen für sinnvoll. Auch bei uns wird für das Büroteam nicht extra gezahlt und wir bieten ebenjene minutengenaue, monatliche Abrechnung.
Pauschalen vereinbaren wir immer dann, wenn der Mandant auf der sicheren Seite sein will. Bisher sind wir mit dieser Kombination gut gefahren.
@Rudi
Zufriedenheit bedeutet tatsächlich noch nicht, dass der Mandant pünktlich zahlt. Aber wenn er grundsätzlich zahlen kann, gibt man ihm dadurch einen zusätzlichen Anreiz.
Ich bin neugierig und würde gerne eine Ihrer Aufwandserfassungen (anonymisiert natürlich) sehen, um mir ein besseres Bild davon machen zu können. Wäre das möglich, Herr Hoenig?
Die Transparenz und Tätigkeitsbeschreibung bei der Abrechnung von Zeithonorar emfpiehlt sich auch deshalb, weil man sonst beim Einklagen seiner Vergütung (falls man das will/muss) auf die Nase fallen kann : BGH IX ZR 18/09 Rdnr. 77 ff..
p.s.:Z.B. in der Lareda Hessen kann man sich dann im zweiten Berufungsurteil des OLG Frankfurt 4 U 3/08 aus 2011 nach der oben genannten BGH-Entscheidung unter Rdnrn. 58 bis 1055 (!!!) ansehen, wie solche Rechnungen zerpflückt werden nach ausreichend oder nicht ausreichend dargelegter Anwaltstätigkeit.
@Rudi:
Ich nehme an, auch in Deutschland arbeiten Rechtsanwälte – sofern möglich – mit Vorschüssen.
@crh: Wenn sie nicht zahlen
„haben wir etwas falsch gemacht“ = keinen ausreichenden Vorschuss genommen ? ;)
Aber in der Tat wird das Einklagen der Vergütung in der Anwaltschaft teils als unfein angesehen oder auch wegen mangelnder Vollstreckungsaussichten unterlassen.
Hm, also lieber gleich Inkasso Moskau beauftragen. Oder noch besser Inkasso Tirana? Oder gar Harley fahrende Engel? Fragen über Fragen.