Unsere Sofortmaßnahmen

Eine Website wird nie fertig. Unsere erst Recht nicht. Weil immer noch etwas besser gemacht werden kann oder irgendetwas noch fehlt.

Ich habe den Sonntag dazu genutzt, ein paar Stichpunkte zu den Sofortmaßnahmen aufzuschreiben, die zu Beginn eines Strafverfahrens anstehen.

  • Was soll der Beschuldigte (nicht!) tun, wenn er vorgeladen, durchsucht oder verhaftet wird?
  • Was macht eigentlich der Strafverteidiger, wenn ihn der Notruf eines Beschuldigten erreicht?
  • Welche Aufgaben hat dann das Mitarbeiter-Team einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei?

Das Ganze ist bewußt kurz gehalten. Damit ein normaler Mensch es sich merken kann; Details kennt der Verteidiger.

Im Grunde geht es aber eigentlich noch viel kürzer:

  • Strafverteidiger informieren und schweigen!

Alles andere ist verzichtbares Beiwerk und erschwert im Zweifel hinterher die Verteidigung.

Wenn in den Beiträge über die Sofortmaßnahmen doch noch etwas fehlen sollte: Weiter unten gibt’s Platz für Kommentare und Anregungen. TIA.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

10 Antworten auf Unsere Sofortmaßnahmen

  1. 1
    Jakob says:

    Ist es bei einer Durchsuchung sinnvoll bzw. erfolgsversprechend, den Beamten freiwillig zu zeigen, wo sich die gesuchten Dinge befinden, damit diese nicht gleich die ganze Wohnung auf den Kopf stellen?

  2. 2
    Sebastian says:

    @Jakob: Auch wenn ich nicht Strafverteidiger bin würde ich darauf antworten: Grundsätzlich nicht, im Einzelfall kann es aber schon mal so sein.

    Daher sollte man auch dies (telefonisch) mit seinem Verteidiger besprechen.

  3. 3
    Alex says:

    Für alle frankophonen ein schönes Video über die Gendarmerie, einschliesslich vorläufiger Festnahme, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft. Alles ohne die hinderliche Präsenz von Anwälten.

    http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DvwQntWKDZcc&h=9AQF7O3uj

  4. 4
    ??? says:

    Man sollte, falls die Bullen zum Hausbesuch kommen, sofort s e i n e n Anwalt anrufen. Zum Sonntag.

    Ja, grundgütiger Himmel, aber Otto Normalverbraucher kommt auf diese Idee nicht im Traum. Wenn einem irgend etwas angedichtet wird, und man hat ein gutes Gewissen, wer kommt denn auf diese Idee, der Polizei die Auskunft zu verweigern.

    • Es geht nicht um „Verweigerung“ der Aussage. Sondern um ein aktives Schweigen, zumindest bis zur Beratung durch jemandem, der den professionellen Ermittlern gewachsen ist. Reden – besser: Schreiben – kann man dann nach Kenntnis aller greifbarer Informationen in aller Ruhe und mit Bedacht, wenn es denn sinnvoll ist. crh

    Ich wüsste, auf einem Dorf lebend, ehrlich gar nicht, wen ich wann in der Nacht oder am Sonntag erreichen soll

    • Auch in Ihrer Nähe wird es einen Strafverteidiger-Notruf geben. Und eine telefonische Beratung durch seinen Verteidiger bzw. ein Gespräch zwischen Verteidiger und Polizist ist auch auf dem platten Land möglich. crh

    – und kostet das etwas, am Sonntag Anwälte zu konsultieren? Keine Ahnung. Wirklich nicht.

    • Ebenso wie bei jeder Krankenschwester und bei jedem Fahrkartenschaffner hat die Dienstleistung eines Verteidigers auch sonntags ihren Wert. Lediglich Transferleistungsempfänger bekommen – in der Regel zur Recht – sonntags ihre Unterstützung auch, ohne daß sie dafür arbeiten müssen. crh
  5. 5
    Jan says:

    Für mich alles Laien sind die Seiten sehr gut zu verstehen. Wie wäre es mit Links, mit denen man sich durch die Seiten durchklicken kann („nächstes Kapitel“ oä), oder eine Darstellung auf einer Seite oder vielleicht sogar in einer PDF zum Ausdrucken? Am besten noch mit prominenter Notfall-Telefonnummer, dann kann man das gleich an die Haustür seiner linksalternativen WG tackern :-)

  6. 6
    HackerFreund says:

    @Jan: So etwas, nur ohne die Notrufnummer, gibt es zum Beispiel beim Chaos Computer Club Stuttgart.

    • Ich empfehle dringend, mit diesen „Empfehlungen“ (und vergleichbaren im Netz) mehr als vorsichtig zu sein. Die verlinkten Hinweise des CCC sind teilweise unzutreffend, teilweise können sie in der konkreten Situation „gefährlich“ werden. crh
  7. 7
    ErklärBär says:

    @crh: Ich glaube, die Frage „und kostet das etwas, am Sonntag Anwälte zu konsultieren?“ von „???“ war nicht so zu verstehen, dass davon ausgegangen wird, Sonntagsarbeit sei eventuell kostenlos, sondern im Gegenteil, ob bei Anwälten ein Sonn- und Feiertagszuschlag fällig wird, ähnlich wie bei anderen Notdienstleistenden.

    • Wie kann jemand auf die Idee kommen, einen anderen für sich arbeiten zu lassen – egal ob nun werktags oder sonntags, tagsüber oder nachts, egal ob Krankenschwester, Servicetechniker oder Strafverteidiger – und sich dann fragen, ob er dafür auch eine Gegenleistung bringen soll? Was ist das für eine Mentalität?

      Sie sind Unternehmer und werden wissen, daß Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen muß. Die „???“ hat – unabhängig davon, wie ihre Frage zu verstehen ist – offenbar eine andere Einstellung dazu. crh

  8. 8
    ErklärBärReloaded says:

    Es wäre doch interessant für die Mitleser, eine Aussage dazu zu bekommen, ob bei Einsätzen außerhalb der regulären Geschäftszeiten Zuschläge fällig werden, wenn ja, ob diese im Vergütungsgesetz irgendwo geregelt sind, so dass es Maximalsätze gibt, oder individuell vereinbart werden, oder ob ein Rechtsanwalt quasi „immer im Dienst“ ist und daher am Mittwoch um 10 genauso viel kostet wie am 26.12. um 03:30, wenn es um die gleiche Angelegenheit (sagen wir mal, HD ohne HB) geht.

    Ich denke, man kann hier als nicht informierter Laie durchaus berechtigt die Frage stellen, ob der Gesetzgeber hier zum Beispiel im Vergütungsgesetz entsprechende Schranken vorgesehen hat, gerade wenn man von Notdienstangeboten aus anderen Branchen schwarze Schafe kennt.

    Und wenn es keine solchen Schranken gibt, wäre das doch *die* Gelegenheit, auf den entsprechenden Tarif der Kanzlei Hoenig hinzuweisen, der sicherlich ein sehr faires und konkurrenzfähiges Angebot bei exzellenter Qualität ist, oder nicht? ;-)

    • Über die Kosten, die bei unsere Tätigkeit entstehen können, informieren wir hier.

      Rufen Sie uns an, wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet, weil man Ihnen vorwirft, einen 10-jährigen Jungen verschleppt / mit Heroin im Kilobereich gehandelt / die Bank of Scotland geknackt zu haben und teilen dann mit, was es Ihnen wert ist, daß einer von uns vorbei kommt. Dann sehen wir weiter. crh

  9. 9
    ErklärBärReloaded^2 says:

    Der Link ist doch nun wirklich „+1, hilfreich“. :-)

    Wenn ich die dort veröffentlichten Informationen und Ihre Antwort hier richtig interpretiere, haben die Uhrzeit und der Wochentag also keinen Einfluss auf die Bepreisung, sondern es bewegt sich entweder in dem angegebenen Preisrahmen, so es ein Standardfall ist, oder es geht (in den von Ihnen hier beispielhaft genannten Fällen) nach der Dringlichkeit der Sache, und wie viel dem Mandanten die Dringlichkeit wert ist.

    Wobei Ihr Blogeintrag „Rückmeldung“ ja auch zeigt, dass Wertschätzung sich nicht *ausschließlich* pekuniär ausdrückt. ;-)

    Richtig zusammengefasst? :-)

    PS: Bank of Scotland? Sind die überhaupt ein lohnendes Ziel? Sie wissen ja…
    (Vorsicht, Witz)
    Ein Mann wird wegen Bankraub angeklagt. Dank seines guten Anwalts wird er freigesprochen.
    Begeistert fragt der Freigesprochene den Richter: „Heißt das, ich darf die 20 Millionen behalten?“

  10. 10
    pro sekution says:

    Kleine (im wahrsten Wortsinne) Korrektur: „Strafverteidiger informieren und schweigen“ – mit kleinem ’s‘, da Verb.

    • Danke. crh