Untersuchungshaft auf Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlichte am 16. April 2012 die folgende

Presseerklärung zur zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft

Der aktuell diskutierte Fall einer über mehrere Jahre zu Unrecht inhaftierten Frau gibt auch der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. Anlass, die Unzulänglichkeiten der Untersuchungshaftpraxis zu monieren.

Trotz kürzlich vorgenommener Erhöhung des Ersatzes für immaterielle Schäden von 11,- EUR pro Hafttag auf 25,- EUR pro Hafttag, ist dies noch nicht einmal annähernd ausreichend, um den Verlust von Freiheit und die damit einhergehenden Folgen für die betroffene Person und deren Familien auszugleichen. Dem Gesetzgeber ist ein solch tiefgreifender Eingriff ca. 1,- EUR je Stunde wert. Die Forderung eines Tagessatzes von 100,- EUR pro Tag liegt aus unserer Sicht am untersten Rand des Vertretbaren.

Untersuchungshaft wird zur Zeit immer noch auf der Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts verhängt. In einer Vielzahl von Fällen wird ab einer gewissen Strafprognose von zwei Jahren (und teilweise auch weniger) eine Fluchtgefahr impliziert. Wissenschaftliche Erkenntnisgrundlagen für eine solche Annahme existieren nicht und können mithin auch nicht von den Gerichten angeführt werden. Die Vereinigung Berliner Stafverteidiger e.V. fordert bereits seit Jahren die Erstellung einer Untersuchungshaftstatistik, die helfen soll Erkenntnisse über Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse bei verhängter und im Vergleich hierzu nicht verhängter bzw. vollstreckter Untersuchungshaft zu gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden und die Senatsverwaltung für Justiz werden aufgefordert, sich nach mehrjähriger Verweigerung diesem Erkenntnisgewinn nicht mehr zu verschließen. Wir leben im 21. Jahrhundert.

Peter Zuriel

Ich hatte am 11. April einen Beitrag zu diesem Fall veröffentlicht, mit Verlinkung auf einen Bericht von Rechtsanwalt Burhoff zum selben Thema – jeweils unter dem Blickwinkel der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

2 Antworten auf Untersuchungshaft auf Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts

  1. 1
    bernd says:

    Können die kein Deutsch? Was soll denn ein „gefühlter Horizont“ sein??

    Sachlich ist die Forderung nach einer „Untersuchungshaftstatistik, die helfen soll Erkenntnisse über Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse bei verhängter und im Vergleich hierzu nicht verhängter bzw. vollstreckter Untersuchungshaft zu gewinnen, auch Unsinn. Was soll denn dabei herauskommen? Falls das herauskommt, was zu erwarten ist, nämlich dass die, die man nicht in U-Haft genommen hat, trotzdem nicht abgehauen sind, dann heißt das doch nur, dass man die Richtigen eingesperrt und die Richtigen draußen gelassen hat.

  2. 2
    Quant says:

    @bernd

    Ist doch logisch, dass die in Untersuchungshaft nicht abhauen ;)
    Es geht wohl eher darum zu untersuchen, wieviele von den Untersuchungshäftlingen am Ende auch schuldig gesprochen wurde, um zu analysieren, ob die Erkenntnislage in der überwiegenden Zahl der Fälle ausreichend war. Somit soll geprüft werden, ob die Untersuchungshaft nicht zu frühzeitig und zu oft verhängt würde.