Verboten: Hells Angels Pforzheim

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim) hat entschieden, dass das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot des Vereins der „Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim voraussichtlich rechtmäßig ist. In der Entscheidung vom 09.01.2012 (1 S 2823/11) hat der VGH Mannheim den vom Innenministerium angeordneten Sofortvollzug bestätigt und den Antrag des Vereins auf Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt.

Trotzdem: Optimismus unter der Adresse www.hellsangels-borderland.de

Wenn man sich so umsieht, wer oder was so alles nicht verboten wird, könnte man ein wenig nachdenklich werden.

Dieser Beitrag wurde unter Rocker veröffentlicht.

3 Antworten auf Verboten: Hells Angels Pforzheim

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    Knecht Ruppich says:

    Die Höllen-Angler machen den Fehler, dass sie nicht mit anderen teilen wollen. Wer die Beute mit der herrschenden Klasse teilt, wird eher selten als „Kriminelle Vereinigung“ deklariert:

  2. 2
    RA Christian Jacoby says:

    In der Tat: Die meisten Hells Angels Clubs (ebenso wie andere MCs) sind durch eine überwiegend kriminelle „Vereinstätigkeit“ geprägt. Warum so selten wirksam dagegen eingeschritten wird, ist unverständlich.

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