Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim) hat entschieden, dass das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot des Vereins der „Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim voraussichtlich rechtmäßig ist. In der Entscheidung vom 09.01.2012 (1 S 2823/11) hat der VGH Mannheim den vom Innenministerium angeordneten Sofortvollzug bestätigt und den Antrag des Vereins auf Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt.
Trotzdem: Optimismus unter der Adresse www.hellsangels-borderland.de
Wenn man sich so umsieht, wer oder was so alles nicht verboten wird, könnte man ein wenig nachdenklich werden.
Die Höllen-Angler machen den Fehler, dass sie nicht mit anderen teilen wollen. Wer die Beute mit der herrschenden Klasse teilt, wird eher selten als „Kriminelle Vereinigung“ deklariert:
In der Tat: Die meisten Hells Angels Clubs (ebenso wie andere MCs) sind durch eine überwiegend kriminelle „Vereinstätigkeit“ geprägt. Warum so selten wirksam dagegen eingeschritten wird, ist unverständlich.
[…] Quelle: http://www.kanzlei-hoenig.de/blog-kategorie/motorradrecht/ […]