Beim Betreten des Gerichtssaals hatte der Handschellen tragende 32-Jährige seine Hände zum Gruß erhoben, nach Angaben seines Anwalts Geir Lippestad war es „ein rechtsextremer Gruß“.
liest man im Stern und ähnlich in anderen Agenturmeldungen, z.B. im Berliner Tagesspiegel.
Die Entscheidung, die Verteidigung von Behring Breivik zu übernehmen, hat sich der norwegische Kollege sicher nicht einfach gemacht. Das wird auch kein Spaziergang werden. Insoweit habe ich durchaus Achtung von ihm.
Aber daß er nun erneut seinen Mandanten verrät, ihn diesmal sogar noch zusätzlich belastet, deutet darauf hin, daß Herr Lippestad mit diesem Manda(n)t überfordert sein könnte.
Die Frage ist natürlich, ob in Norwegen der § 203 StGB gilt und ob rechtsextreme Grüße nicht in Norwegen erlaubt sind.
Nach der Aussage ist es nicht klar, ob es die Interpretation des Anwaltes ist oder klarstellt, dass dies von Breivik so gemeint war. Tatsachenbehauptung gegen eigene Meinung.
Allerdings finde es naheliegend, dass Breivik solche Informationen gerne öffentlich gemacht haben wollte.
Das Eis ist sehr dünn ;)
Da schreiben Sie mir aus der Seele Herr Kollege. Ich fand die Meldung gestern auch recht befremdlich, sah mir mehrfach die Bilder an und meinte, Breivik habe lediglich seine Handschellen „medienwirksam“ präsentiert. Bei der gestrigen Fernsehberichterstattung hat man dann extra das Heben der Hände in Zeitlupe gezeigt, auch ein wenig merkwürdig.
Der „Hitlergruß“ wurde durch die Alldeutsche Bewegung um 1900 populär gemacht.
Verboten ist er in Deutschland, Österreich und Tschechien.
In Schweden kann edie Geste in Verbindung mit anderen Faktoren als „hate speech“ gewertet werden und wird dann eine Straftat.
Also verboten in dreieinhalb von 194 Staaten.
Norwegen ist nicht dabei.
Mal ganz von der Strafbarkeit abgesehen, passt der unterstellte Gruss eigentlich nicht in das Weltbild des Herrn Breivik. Nach allem was man ueber sein wirres Weltbild gelesen hat, ist er kein bewunderer des Nationalsozialismus oder der Person Adolf Hitlers sondern einfach islamfeindlich. Er bringt in seinem „Buch“ eindeutig positive Bezugnahmen zum Judentum und Israel. Daher duerfte der Gruss einer klar antisemitischen Bewegung wohl eher „Wunschdenken“ sein. Das simple Resultat von zu einfachem Schubladendenken.
Alles in allem auf jeden Fall ein Spitzenverteidiger..
@ AbS: Sorry, da haben Sie etwas zu kurz gegriffen. Hinter den Vordergründig positiven Bezugnamen Breiviks auf Israel versteckt sich sehr wohl ein Antisemit: Näheres siehe http://lizaswelt.net/2011/08/02/die-methode-breivik/
Ich dachte, hinter den vermeintlich schweigepflichtswidrigen Einlassungen der Verteidigung steckt die Strategie, den Beschuldigten als unzurechnungsfähig erscheinen zu lassen, auch wenn der Beschuldigte selbst diese Einordnung seiner Person ablehnt. Das Strafmaß ist dann wohl geringer und bisher hatte diese Strategie wohl auch Früchte getragen: Das erste psychiatrische Gutachten erkannte auf Unzurechnungsfähigkeit.
gibts den paragraphen auch in norwegen??
Was soll denn eigentlich an einer öffentlich gezeigten Geste geheim sein? Etwa die jedem zugängliche, unmittelbar evidente Interpretation?
Ich könnte mir vorstellen, dass solches Verhalten auch ohne explizite Strafbarkeit bezüglich der im Raum stehenden Verurteilungen wegen anderer Taten strafschärfend zu Buche schlägt.
@JuergenW: Wenn der Verteidiger dies so sagt (Übersetzungsprolematiken ausgeblendet), dann gehe zumindest ich davon aus, dass es sich nicht um eine freie Interpretation, sondern um Mitteilung der geäußerten Motive seines Mandanten handelt.
Wie hebt man denn beide Hände zum Hitlergruß?