In einer Grundsatzentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 20. September 2007 – Az. 11 A 884.06 – festgestellt, daß Frauen nicht einparken können.
Kein Lkw-Fahrer oder vernünftiger Pkw-Fahrer würde hier bei der konkreten Situation (einer schmalen Straße mit Straßenbahnverkehr) auf die Idee kommen, einen Lkw dort abzustellen oder den Pkw über die Markierung hinaus zu parken, weil allzu offensichtlich ist, was dann in der Folge geschehen würde. Dass der Klägerin ein derartiges Vorstellungsvermögen offensichtlich fehlte, führt keineswegs dazu, einen Verkehrsverstoß zu verneinen oder gar die eindeutige Verantwortlichkeit anderen zuzuschieben.
Ich fasse zusammen: Lkw-Fahrer und vernünftige Pkw-Fahrer – jeweils männlich – parken dort nicht. Die Klägerin – weiblich – kann sich das nicht vorstellen.
Wie die Fotos eindrucksvoll belegen, hat die Klägerin bei ihrem Parkvorgang leichtfertig Raum von mehr als 25 cm zum Bordstein verschwendet, weswegen es überhaupt zu einer Behinderungssituation gekommen ist. Hätte die Klägerin auch nur einen Bruchteil der Zeit, den sie für dieses Klageverfahren aufwandte, in einen vernünftigen Parkvorgang investiert, wäre es nicht zu der Umsetzung gekommen.
Statt vernünftig, also wie ein Mann, zu parken, erhebt die Frau unvernünftig eine Klage. Das geht ja nun gar nicht. Meint die 11 Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, zur Zeit besetzt mit 3 Männern. Die wissen, wie mann einparkt.
Entscheidung gefunden über Jurabilis, die mit einem anderen, aber auch sehr netten Schwerpunkt über diese wegweisende Entscheidung der richterlichen Verwalter berichten.
Muss man das so interpretieren oder darf man dem Richter den korrekten Gebrauch des Plurals zugestehen, also nicht nur DEN Lkw- und Pkw-Fahrer, sondern DIE Lkw- und Pkw-Fahrer zu meinen? Wenn ja könnte man beruhigt aufatmen, denn soweit ich weiß ist der Plural nicht nur Männern vorbehalten.
Außerdem entnehme ich den Zitaten nur, dass die Klägerin nicht einparken kann, und nicht Frauen allgemein.
Ich kann auch in keiner Weise erkennen, was Herr Hoening da herauslesen will. Im Gegenteil: Die Richter machen die Feststellung, dass die Klägerin nicht einparken kann, an Ihren Handlungen fest, nicht an Ihrem Geschlecht.
Davon abgesehen wäre auch interessant, die Argumentation der Klägerin zu lesen, wenn die Richter sich genötigt fühlen, fehlendes Vorstellungsvermögen nicht als Verneinungsgrund für den Verkehrsverstoß anzuerkennen.
Genau so eine einschichtige und einseitige Betrachtungsweise hat uns litararische Meisterleistungen wie Emma beschwert.
Wie wäre es mit einer eigenen Rubrik in dem Blatt?
Ansonsten schliesse ich mich mal meinem Vorredner an.
Ist das ein Werbebeitrag zur verpflichtenden Einführung des Binnen-I in Gerichtsurteile? ;)
Parkkünste kann man sowieso nicht am Geschlecht festmachen. Ich habe das letztens im Beisein meiner Schwester erlebt – nachdem sich ein männlicher Gold-Fahrer vergeblich an einer Parklücke abgemüht hat, hat sie dieselbe Lücke mit einem kurzem Ducato in einem Zug genommen (na gut, sie fährt beruflich 40-tonner…).
Gott schütze das generische Maskulinuum, das bei LKW-Fahrer dafür sorgt, dass die gewählte Formulierung eben nicht geschlechtsspezifisch ist. Außerdem liest sich das Fahrer/innen einfach nicht gut.
Im Urteil ist von LKW-Fahrer und PKW-Fahrer die Rede. Das legt keinerlei Geschlecht nahe, denn ein PKW-Fahrer kann nach wie vor männlich oder weiblich sein. Insofern ist auch die Zusammenfassung des Urteils falsch. Klassenbegriffe, der LKW-Faher, die Biene, das Pferd sagen nichts über das Geschlecht des so bezeichneten aus. Übrigens ist auch von der Klägerin, die Rede und von Eigenschaften, die diesem Individualbegriff zugeschrieben werden, ist es nicht möglich auf Eigenschaften zu schließen, die man dem Klassenbegriff „Frau“ zuschreiben könnte. Fehlendes Vorstellungsvermögen ist zudem nichts, was Frauen auszeichnet, leider…
Es ist furchtbar zu sehen, welche Folgen 10jahre politisch-korrekte Gendersprech in Deutschland haben und ich hoffe, dass der post mit einem gewissen Hintersinn geschrieben wurde, was man anhand des „mann einparkt“ denken könnte, aber nicht muss.
Als „vernünftiger“ Richter hätte man(n) vielleicht eine vernünftige Bezeichnung gewählt: FahrzeugführerIn
Vielleicht hätte er einen Deal vorschlagen sollen: Einstellung des Verfahrens gegen Veröffentlichung eines Situationsphotos auf youparklikeanasshole.com?
Diese ganze PC-Sprachvergewaltigung hat uns ein paar interessante Konzepte beschert.
Schauen wir uns doch nur mal das allseits beliebte „Liebe Kollegen und Kolleginnen“ an. „Kollegen“ bezeichnet mehrere Personen unbestimmten Geschlechts, während „Kolleginnen“ mehrere Personen weiblichen Geschlechts bezeichnet. Mmmmh, also genau das gleiche wie „Liebe Menschen und Frauen“.
Kleiner Fritz: „Auf dem Bauernhof leben Menschen, Tiere und Hühner.“ Lehrer: „Hühner sind bei Dir also keine Tiere, Fritz?“
Frauen können nicht einparken, dass ist seit der Erfindung des Ochsenkarrens klar. Trotzdem begibt sich der liebe Carsten hier auf ganz, ganz dünnes Eis.
Der Herr MJ allerdings auch, denn es heißt nicht „….liebe Kollegen und Kolleginnen….sondern liebe Koleginnen und Kollegen…..“
Falls Sie einmal in einem Aufsichtsrat landen oder im Ministerium einen Vortrag halten müssen.
ts, ts, ts…………
Auch wenn ich dieses Gender-Mainstreaming nicht mag und für den Erhalt des generischen Maskulinums bin (so heißt das Fachwort, auf das einige Vorposter wohl hinaus wollen ;-) ),
war mein erster Gedanke offen gestanden schon ähnlich dem, der dann Eingang in die Überschrift hier gefunden hat.
Stimme #2 zu.
Ich hätte jetzt angenommen, dass das genau der Weg der Verteidigung war. Nämlich Vorsatz auszuklammern und auf Fehlendes Vorstellungsvermögen beim Täter abzustellen.
Und weil das Ergebnis nicht stimmt, will man den selbstverzapften Unsinn jetzt den Richtern an den Kittel flicken?
Dann noch dieses Gendersprech-Genörgele, wähh..
Ich sehe da beileibe keinen Skandal. Zumindest kann ich das nicht aus den Schilderungen im Beitrag hier herauslesen. Für mich stellt sich das vielmehr als ungeschickt ventilierter Ärger über eine Niederlage dar.
Wie viele der Schreibenden, die hier feststellen, dass Frauen beim generischen Maskulinum „mitgemeint“ sein sollen, sind denn weiblich? Würde mich interessieren. Und wieso nehmen sich Männer das Recht heraus, zu entscheiden, von welcher Geschlechtsbezeichnung Frauen sich angesprochen fühlen dürfen?
Ich bin Fahrradfahrerin und fühle mich von der Bezeichnung „Fahrradfahrer“ bzw. „die Fahrradfahrer“ nicht gemeint. (Natürlich weiß ich, dass ich aus Sicht des Verwendenden vermutlich mitgemeint bin, aber darum, ob das auch richtig so ist, geht es ja bei der Diskussion um geschlechtergerechte Sprache gerade.)
@ Frau H.: Man kann natürlich niemandem vorschreiben, wovon er sich angesprochen zu fühlen hat. „Sehr verehrte Volltrottel“ zum Beispiel dürfte seine Zielgruppe von selbst zur Menge der Mächtigkeit Null machen.
Ihre Hoffnung, Frauen mögen sich mehrheitlich vom generischen Maskulinum nicht mitgemeint fühlen, ist dennoch albern. Genus ist Genus und Sexus ist Sexus. Wer das partout verwechseln will, muss auch „eine Mädchen“ und „der männliche Person[er]“ sagen.
Ausführlich hier: http://www.bruehlmeier.info/sprachfeminismus.htm
@Frau H.
aber Sie heban schon einmal etwas von Klassenbegriffen gehört – oder? Pferd, Katze, Hund, das, die, der und dennoch sind immer ALLE gemeint. Wenn wir anfangen eine Sprache darauf zu bauen, wer sich von was angesprochen fühlt, dann können wir die Sprache gleich zumachen, denn die Verständigung dürfte damit am Ende angekommen sein, schlicht unmöglich sein. Wie ist das eigentlich mit Mensch, fühlen sie sich von Mensch ansprochen? Auch so ein Klassenbegriff mit grammatikalischen Geschlecht „männlich“. Seien Sie konsequent und fühlen sich nicht angesprochen, das macht die Verständigung einfacher.
@ Herr F.
Also, müsste es nicht eigentlich heißen:
Sex ist Sex und Genuss ist Genuss.
.
@ Frau H:
Um der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung Genüge zu tun, könnten wir uns doch auf folgende Schreibweisen einigen: MörderInnen, SteuerhinterzieherInnen, StraftäterInnen, RaserInnen, SchlägerInnen, FalschparkerInnen …
O.k.?
@Egbert Sass, #17
Darauf wollte ich auch anspielen!
Dieses Gendersprech geht mir schon ziemlich auf den Senkel. Noch mehr allerdings die Exklusionistinnen, die hinter jeder maskulinen Wortform selektiv eine Ausgrenzung des weiblichen Geschlechts hineininterpretieren.
Natürlich fehlt die ausdrückliche Inklusion der weiblichen Form immer dann, wenn damit keine Sympathien zu gewinnen sind.
Es gibt keine Kinderschänderinnen, keine Steuersünderinnen, keine Fahrerinnenflucht, kein Wahlfälscherinnen, keine Enkeltrickbetrügerinnen, keine Abzockerinnen…
All diese Diskriminierungen müssen wir Männer ertragen. Aber wir werden ja wenigstens mit weniger Gesabbel und kürzeren Sätzen entschädigt.
@Frau H: Wow, in diesem Genderdingens ist ja jede Menge unerwartetes TrollInnen-Potential.
Haben es denn Deiner Meinung nach wenigstens die Richter im Ausgangsfall richtig gemacht, indem sie das Geschlecht der Klägerin korrekt wiedergaben?
Weiß zufällig jemand, wie das die Bundeswehr handhabt? Frau Hauptmann, Hautpmännin, oder gar Hauptfrau? Feldwebelin, Majorin oder Majorette. Oberstin, Obristin oder Frau Ober. Fragen über Fragen …
P.S. Herr Hoenig, hier habe ich einen zukünftigen Klienten für ihr Fachgebiet Motorradrecht. Aber der Typ kann nur geradeaus rasen, dem sollten Sie mal auf der Rennstrecke das Kurvenfahren beibringen.
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/geister-raser-ein-irrer-auf-zwei-raedern-,7169126,17217710.html
Ja, und? Frauen können nicht einparken. Sowas aber auch. Selbst wenn es so wäre, wozu die Aufregung?
1. Jeder weiß: das sind Vorurteile.
2. Jeder weiß: Vorurteile beinhalten oft ein Stück Wahrheit.