Viereckiger Mond in Moabit

Eine Terminsverlegung am Amtsgericht in einer Bußgeldsache zu bekommen, weil der Verteidiger verhindert ist, stellt – jedenfalls in dem Molloch Moabit – de facto die Quadratur des Mondes dar. Vor allem, wenn der Wunsch nach Verlegung erst etwa 2 Stunden vor dem Termin geäußert wird. „Das hätten Sie sich früher überlegen müssen, das ist kein Fall der notwendigen Verteidigung, es gilt das Beschleunigungsgebot und was weiß ich noch alles für Gründe werden angeführt, um den Termin auf Teufel komm raus durchzuziehen. Auf so etwas hatte ich mich schon eingestellt.

Um 11:40 Uhr sollte der Termin losgehen, um 10 Uhr war ich bei der Richterin und bat sie darum, den Termin zu verlegen. Der verteidigende Kollege sei verhindert, habe ich mitgeteilt.

Na klar, kein Problem, verschieben wir, ich rufe heute Nachmittag in der Kanzlei an und dann kann ein neuer Termin vereinbart werden; die Geschäftsstelle wird versuchen, die Zeugen noch zu erreichen, um ihnen abzusagen.

Nein, ich habe nicht mit einer abgesägten Schrotflinte vor der Richterin gestanden. Sondern mit meinem Telefon, auf dem ich der Richterin die SMS gezeigt habe, die mir der Kollege kurz zuvor geschickt hatte:

Der Kleine ist da! Mutter und Kind sind wohlauf! :-)

… nun richte ich richterliche Grüße an den glücklichen Verteidiger aus. Man muß also nur ein Kind in die Welt setzen, und schon klappt es sogar in Moabit mit der Terminsverlegung. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Verteidigung veröffentlicht.

7 Antworten auf Viereckiger Mond in Moabit

  1. 1
    ???? says:

    Wir gratulieren.
    Hoffentlich wird der Kleine Advokat, oder Justizminister oder so was.

    Wie geht es Ihrer Familie, Herr Hoenig?

  2. 2
    le D says:

    Na herzliche Glückwünsche an den Kollegen und seine Familie! Bei mir/uns wird es – wenn alles klappt – im April so weit sein…

  3. 3
    Scharnodl Warzeneggre says:

    @ Ie D: „Arbeiten“ Sie noch dran? Bis Ende April sind es noch 9 Monate…

  4. 4
    le D says:

    @Scharnodl Warzeneggre: 1) Okt 2) Nov 3) Dez, 4) Jan, 5) Feb, 6) Mrz 7) Apr…

  5. 5
    RA Anders says:

    Da hat der Kollege aber Glück gehabt, daß eine RichterIN zuständig war.
    Ein Vorsitzender einer großen Jugendkammer wollte, daß ich am Tage der Entbindung (Kaiserschnitt) doch nach der Geburt ins Gericht komme, damit ich ich an dem Tag noch plädieren kann. Es war der 40. Verhandlungstag. Ich habe ihn mit etwas Arbeit überzeugt bekommen, daß das nicht geht.

  6. 6
    Stefan says:

    Beim ersten kann man das noch gelten lassen. :) Beim zweiten kann der Vater aber auch mal verschwinden, wenn das KInd schon da ist.

  7. 7
    RAin Blum says:

    Auch wenn man schon Kinder hat sind Gerichte teilweise erstaunlich flexibel: meine Tochter war wenige Wochen alt und ich bat bei der Festlegung eines Fortsetzungstermins vor dem AG Straußberg zu berücksichtigen, dass ich wegen einer Betreuungsmöglichkeit erst Rücksprache halten müsste. Die Antwort der Vorsitzenden: Bringen Sie das Kind einfach mit, die Geschägfststelle kümmert sich gern. Vielelicht kann so ja das Problem mit den fehlenden Kita-Plätzen gelöst werden?