Noch kurz vor Weihnachten hat der NMandant Post bekommen. Vor der Staatsanwaltschaft – Hauptabteilung Vollstreckung. Das Schreiben trägt die Überschrift:
Wir haben eine gute und eine schlechte Nachricht. Welche wollen Sie zuerst lesen?
Das Beste kommt immer zum Schluß, deswegen erst einmal nur soweit: Die Ladung zum Haftantritt.
So, nachdem der Mandant also seinen Herzkasper hinter sich hat, liest er die gute Nachricht:
Fällt das Ende der Antrittsfrist in die Zeit […] vom 19. Dezember bis 02. Januar – jeweils einschließlich -, so brauchen Sie die Haft erst nach den genannten Zeiträumen antreten.
Na, dann kann er wenigstens noch die Weihnachtsgans mit seiner Familie genießen, bevor er dann von Wasser und Brot leben muß.
Vorbeugend:
Nein, die Strafverteidiger unserer Kanzlei haben den Mandanten nicht vor dem Amtsgericht vertreten; der Mandant war seinerzeit noch der Ansicht, er brauche keinen Verteidiger. Na, wenigstens läßt er sich jetzt in der Strafvollstreckung von uns beraten.
Wir wünschen allen Straftätern und solchen, die es noch werden wollen, entspannte Feiertage im Kreise ihrer Familien.
Ich fände das einen willkommenen Vorwand, um Weihnachten bei der Familie zu entkommen.
In diesem Sinne:
http://www.urbandictionary.com/define.php?term=Police%20Navidad&defid=6312458
Ich weiß nicht. Weihnachten ist für mich jedes Mal wie eine Haftstrafe im offenen Vollzug.
Man darf zeitweise mal raus, aber die meiste Zeit ist es doch ätzend.
Weihnachtsgan (z), also eine Gans in Gänze.
nehmen wir an, er hat das Schreiben am 19.12. erhalten, dann müsste er eh erst zum 2.1. einfahren, er erhält keine Karenzzeit. „kurz“ ist also nicht so kurz, wie vermutet.