Diese Frage wurde nun von einem Nebenklägervertreter in einer Strafsache geklärt. Er …
… forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einen Geldbetrag von 500 Euro je Todesopfer.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ich werde mich besser auch hier
nicht dazu äußern.
Das ganze Verfahren ist für mich sowieso ein Unding. Nach dem Motto, die Fahrerin MUSS Schuld haben, und auf keinen Fall der Belag. Im Fahrunterricht wird jedenfalls nicht gelehrt, wie schnell man genau in welcher Situation fahren kann – und doch wird hinterher unterstellt, dass ein „Fahrfehler“ gemacht wurde. Das ist einfach unfair.
Es wird wohl davon abhängen, ob Ihre Mandantin – so es denn zu einer Verurteilung kommt – Geld+Nerven für die nächsten Schritte hat.
Macht sich aber trotzdem nicht gut, wenn die Verteidigung einen Entlastungszeugen präsentiert, der dann der Falschaussage überführt wird.
Schlimm finde ich den verbalen Durchfall der dort von einem Dieter Lieske kommentiert wird.