Ziel (fast) erreicht

Aus einer ärztlichen Beurteilung zur Fortdauer einer Unterbringung nach § 67e StGB:

Sie ist jetzt seit mehr als zwei Jahren trocken und hat unserer Einschätzung nach das Stadium der zufriedenen Trockenheit erreicht.

Zufriedene Trockenheit. Das hört sich gut an. Der Termin vor der Strafvollstreckungskammer wird erfreulich werden.

Dieser Beitrag wurde unter Strafvollstreckung veröffentlicht.

6 Antworten auf Ziel (fast) erreicht

  1. 1
    tapir says:

    … Aber bitte nicht drauf anstoßen^^

  2. 2
    jj preston says:

    Sie braucht also keine Windeln mehr?
    *SCNR*

  3. 3
    ??? says:

    „Fein Trocken. So ein großer Junge.“
    Habe ich gesagt, als der Kleine anderthalb Jahre war.

    In der Unterbringung keinen Schnaps trinken, ist keine große Kunst, weil es im Knast oder in der geschlossenen Anstalt solchen kaum gibt. In Freiheit lauert die Verführung in jedem Supermarkt.

    Dann auf sich selbst aufzupassen und zu sagen „Ich nehme das nicht, das ist für mich Gift“, das ist die große Kunst. Der schwierigere Teil der Übung kommt also noch.

  4. 4
    @??? says:

    Was an „zufrieden“ haben Sie nicht verstanden?

  5. 5
    HD says:

    @???
    Vor der Entlassung aus der Unterbringung steht in der Regel die Langzeitbeurlaubung – das ist fast so gut wie Freiheit. Insofern zieht das Argument, in der Unterbringung keinen Schnaps zu trinken, sei keine Kunst, nicht. Bevor eine solche Stellungnahme geschrieben worden ist, wird sich der Untergebrachte in der Langzeitbeurlaubung Versuchungen gestellt haben müssen (hoffentlich).

  6. 6
    Tante Hilde says:

    Hm, geht es hier um die Entwöhnung einer Alkoholkranken? Oder geht es um die Entlassung einer Straftäterin? Und wie hängt das zusammen? Soll das heißen: wer nicht mehr säuft, der wird entlassen?

    Könnte sich lohnen mit dem Saufen anzufangen. Erst bekommt man als Täter weniger Strafe und dann wird man auch noch früher entlassen. Oder wie?

    Ernsthafte Erläuterungen sind willkommen.