Fundstück in einer Ermittlungsakte:
Manchmal schützt das schlichte Alter vor unerwünschten Ergebnissen im Ermittlungsverfahren. Das ebenfalls sichergestellte iPhone 4 des Mitbeschuldigten machte überhaupt keine Probleme beim Auslesen.
Technik-affine Straftäter sollten das berücksichtigen.
Und warum verraten Sie uns nicht, um welches Gerät es sich handelt?
Zufällig kenne ich den Vorbesitzer das Handys: Er war früher ein berühmt-berüchtigter Wirtschaftskrimineller.
http://www.youtube.com/watch?v=oV5hEBqYfTE&feature=player_embedded
Das heißt im Gegenzug, daß ein altes Händi einen Anfangsverdacht begründet, oder ? ;-)