Monatsarchive: Februar 2013

Per AGB verboten

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Erstaunlich ist es für einen Strafverteidiger immer wieder, worüber sich Zivilrechtler Gedanken machen (müssen), wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (für z.B. Autovermieter) formulieren:

6. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge

Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
[…]
e) zur Begehung von Straftaten;
[…]

Gut, daß wir das geregelt haben!

Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

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