Monatsarchive: Juli 2013

Diesmal keine Rechtsbeugung in Eisenhüttenstadt

Es ging um angebliche rassistische Entgleisungen der Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Frau Petzoldt.

In der gemeinsamen Presseerklärung des RAV, des Deutschen AnwaltVerein und des VdJ Anfang Juli 2013 hieß es:

Die Richterin hatte in mehreren Urteilen gegen Asylsuchende – die von der Richterin als „Asyltouristen“ bezeichnet werden – Freiheitsstrafen wegen illegaler Einreise verhängt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Zunahme des „Heeres der Illegalen“ in Deutschland begegnet werden müsse. Schließlich kämen die Flüchtlinge nach Deutschland, „um Straftaten zu begehen“, was dann dazu führe, dass in Deutschland Spannungen entstünden, die sich „durch weitere Straftaten entladen“ würden.

Der Völkerrechtler, Prof. Dr. Andreas Fischer Lescano, stufte diese Äußerungen der Richterin in der Sendung „Report Mainz“ als strafrechtlich relevant ein.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vertritt eine andere Ansicht. Die gegen die Richterin eingeleiteten Ermittlungen – u.a. wegen Rechtsbeugung – wurden eingestellt. Der Sprecher der Staatsanwalt Ulrich Scherding teilte am Mittwoch mit:

„Es haben sich bei der Überprüfung von Urteilen keine Hinweise auf Straftaten ergeben.“

Das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichtete in einem (unbedingt sehenswerten!) Beitrag darüber, die Richterin brauche lediglich nur 15 Minuten, um in einer Hauptverhandlung Asylsuchende zu Haft oder Geldstrafe zu verurteilen. Sie soll ihre Schnellurteile unter anderem damit begründet haben, dass Flüchtlinge «Asyltouristen» seien, deren Zunahme begegnet werden müsse.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist der Ansicht, daß in diesem Zusammenhang der Begriff „Asyltouristen“ auch keine Beleidigung sei. Sondern eine Feststellung der Richterin, basierend auf ihren beruflichen Erfahrungen.

„Berufliche Erfahrungen“. Mir fällt dazu ein anderer Begriff ein.

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Ausgleichspflichtige Schadensposition

Das ist eine gewaltig wichtig klingende Überschrift, nicht wahr? In eine verständliche Sprache übersetzt bedeutet es, daß etwas schief (z.B. kaputt) gegangen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Schädiger muß diesen Schaden ersetzen.

Bei einem Unfall sind das zum Beispiel Verkleidungsteile oder der Lenker des Motorrades. Oder die Kleidung des Moppedfahrers.

Aber auch den Aufwand für die notwendige Korrespondenz mit Versicherern, Ärzten und Anwälten muß der Schädiger ersetzen, wenn der Aufwand im Zusammenhang mit dem Unfall steht.

Einen solchen Aufwand macht – neben einem Schaden in hoch vierstelliger Höhe – einer unserer Mandanten geltend. Er hat einen Brief geschickt und dafür Porto gezahlt. Für diese Zahlung möchte er Ersatz.

Wenn man seinen Schaden ersetzt verlangt, muß man auch nachweisen, daß er entstanden ist. Im Falle des Portos ist dazu die Quittung von der Post geeignet. Diese Quittung haben wir per Fax von unserem Mandanten bekommen:

Ausgleichspflichtig

Der Schaden ist entstanden, nachdem alle anderen ausgleichspflichtigen Schadenspositionen ausgeglichen wurden. Der Mandant bittet uns, nun auch noch diesen (letzten) Schaden bei der Gegenseite geltend zu machen. Machen wir. Ich schicke ihm gleich mal ne neue Briefmarke. Per Fax.

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Hanseatische Pfennigfuchser

Ein freundlicher Kfz-Sachverständiger aus der Nachbarschaft hat einen seiner Kunden zu uns geschickt. Der Versicherer des Unfallgegners hatte nämlich Einsparpotential entdeckt.

Einmal durch die Vorlage eines der üblichen „Prüfgutachten“, was hier nicht von Interesse ist, da der Mandant sein Auto seit Jahr und Tag in ein und derselben markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lässt und nicht vorhat, dass nun bei „Paul Kasubkes Karosserieklempnerei“ preiswerter erledigen zu lassen, zum anderen bei den Sachverständigenkosten. Der Gutachter sei zu teuer befindet die KRAVAG.

Sachverständigenkosten ersetzen wir, wenn sie erforderlich sind. Die hier berechneten Kosten waren der Höhe nach nicht erforderlich. Unsere Zahlung orientiert sich hinsichtlich des Grundhonorars an der Erhebung des BVSK 2010/2011 sowie bezüglich der Nebenkosten an der Entscheidung des LG Saarbrücken vom 10.02.2011 (Az. 13 S 109/10).

Neugierig geworden, was das Saarbrücker Landgericht so tolles im Sinne der Versicherungswirtschaft ausgeurteilt hat, las ich die Entscheidung nach. Das sollte auch die KRAVAG dringend machen.

Das LG Saarbrücken schreibt nämlich, dass der Schädiger bzw. dessen Versicherung, grundsätzlich Sachverständigenkosten zu ersetzen haben. die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Der Geschädigte ist dabei nicht verpflichtet, erst einmal den Markt zu erforschen und einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

Erst wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, könnte er auf einem Teil der Gutachterkosten sitzen bleiben. Abgerechnet wird aber in der Regel nach Gutachtenerstellung und woher soll der Laie wissen, was willkürlich ist und was nicht.

Denn dem Sachverständigen ist es im Rahmen seiner privatautonomen werkvertraglichen Preisgestaltung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich gestattet, neben einem „Grundhonorar“ für die eigentliche Sachverständigentätigkeit „Nebenkosten“ nach ihrem konkreten Anfall zu berechnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 – X ZR 80/05, NZV 2007, 182 ff.). Im Bereich des „Grundhonorars“ ist dem Laien ein verbindlicher Preisvergleich zumindest dann nicht möglich, wenn der Sachverständige in grundsätzlich zulässiger Weise (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 – VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f.; Urteil der Kammer vom 12. Februar 2010 – 13 S 146/09) nach der erst noch zu ermittelnden Schadenshöhe abrechnet, was offenbar sehr häufig geschieht (vgl. etwa BVSK, Befragung zur Höhe des üblichen Kfz-Sachverständigenhonorars – BVKS-Honorarbefragung 2008/2009, S. 1; hierzu auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 – VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f.).

Einzig und allein bei den Nebenkosten hatte der Sachverständige nach Ansicht des Landgerichts etwas zu hoch gegriffen. Die waren nahezu genauso hoch ausgefallen, wie das Grundhonorar. Allerdings stellte das Gericht zunächst einmal klar, dass neben einem Grundhonorar auch weitere Auslagen anfallen können und zu erstatten sind.

Dass ein Sachverständiger sein „Grundhonorar“ für die Ingenieurleistung in pauschalierter Weise an der Schadenshöhe orientiert, hindert ihn nicht daran, zusätzlich „Nebenkosten“ pauschal oder nach ihrem tatsächlichen Anfall zu berechnen. Diese Abrechnungsweise ist werkvertraglich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 aaO) und in den Honorarordnungen einzelner Berufsgruppen ausdrücklich vorgesehen. Auch schadensrechtliche Bedenken gegen die Erstattungsfähigkeit einer solchermaßen aufgespaltenen Abrechnung in pauschalierte „Grund-“ und individualisierte „Nebenkosten“ bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 aaO; Kammerurteil vom 12. Februar 2010 – 13 S 146/09 mwN).

Manchmal fragt man sich schon, wer den Versicherern ihre Textbausteine schreibt.

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Die Potsdamer Mühlen mahlen noch

Ich hatte im März gegen eine Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil sie mir die beantragte Akteneinsicht verweigerte und stur die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangte.

Im Mai erhielt ich die Eingangsbestätigung; darüber hatte ich hier berichtet.

Es hat noch ein wenig Schriftverkehr mit dem dienstaufsichtführenden Oberstaatsanwalt gegeben, bei dem ich mal (in formeller Form) nachgefragt hatte, warum denn das alles so lange dauert. Auf meine (informelle) Einladung, dies bei einer Tasse leckeren italienischen Caffè in unserer Kanzlei zu erörtern, hat er leider nicht reagiert.

Nun hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt der Sache angenommen, nachdem ihm

mit Schreiben vom 17. Juni 2013 […] der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg die ihm von Oberstaatsanwalt vorgelegte Dienstaufsichtsbeschwerde

auf den Resopal-Schreibtisch gelegt hat.

Dies deshalb, weil ich zwischenzeitlich aus dem Urlaub zurück bin und so als unmittelbarer Dienstvorgesetzter über ihre Dienstaufsichtsbeschwerde befinden kann.

So, jetzt aber kanns losgehen:

Jetztgehtslohos

Zumindest hat er – der Leitende – aber schonmal verfügt, daß ich die Akte bekomme.

ImKernErledigt

Nun warten wir mal ab, wie sich die Sache noch so weiter entwickelt.

Besten Dank nach Potsdam für die wiederholte Belieferung mit Substanz für unterhaltsame Blogbeiträge.

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Erst mal nur Akteneinsicht

Die Hoffnung, die wir hier äußerten, hat sich nicht erfüllt. Frau Assessorin D., Sachbearbeiterin bei der ARAG, war offensichtlich nicht bei einer Schulung und sie tut es schon wieder.

Die Mandantin kam nach einem Unfall mit einem Anhörungsbogen zu uns. Gegen sie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und sie möchte sich gegen diesen Vorwurf verteidigen. Wir fragten bei ihrer Rechtsschutzversicherung – der ARAG nach, ob man uns für die Verteidigung Deckung gewährt. Dummerweise war Frau Assessorin D. zuständig.

Frau D. teilt uns nun mit, dass es Deckung zunächst einmal nur für die Akteneinsicht gibt. Hat die ARAG neue Rechtsschutzbedingungen, haben wir etwas verpasst? So langsam nervt Frau Assessorin D. und wir haben beim Vorstand der ARAG dringend um eine Nachschulung für Frau Assessorin gebeten. Eine Antwort steht noch aus.

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Staatsanwaltschaftliche Verbindungen und Josef K.

Ich hatte ein paar Probleme, den Überblick zu behalten. Die Staatsanwältin machte widersprüchliche Angaben; in der Anklageschrift gab es eine weitere Information, die mit keiner Variante übereinstimmte.

Deswegen habe ich unter Fristsetzung mit einem böswilligen Folterwerkzeug (vulgo: Dienstaufsichtsbeschwerde) gedroht. Zur Unterstützung meiner Bitte diente noch der Hinweis:

Das K. im Nachnamen meines Mandanten steht weder für Kafka noch heißt mein Mandant Josef K.!

Und Schwupps kam vom Abteilungsleiter eine kleine Zusammenfassung:

Verbindungen

„Na, das ist doch mal eine schöne Erklärung.“ kommentierte unsere Mitarbeiterin diese freundliche Übersicht.

Ich kann mir vorstellen, daß der arme Mann einen sonnigen Nachmittag damit verbracht hat, das Durcheinander zu sortieren und in diese Form zu bringen.

Besten Dank für die Mühen, sehr geehrter Herr Staatsanwalt; jetzt habe ich es verstanden.

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Bayerischer Elfmeter ohne Torwart

609820_web_R_K_by_Benjamin Wiens_pixelio.deDas Ermittlungsverfahren gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung ist noch nicht abgeschlossen, die Anklage noch gar nicht erhoben, aber schon rauscht es in der Litigation PR, was hinten an Bestrafung rauskommt.

Für die zwei, drei Unwissenden unter den Lesern vorab eine kleine Notiz am Rande: Die Strafe wird durch ein gerichtliches Urteil festgesetzt, nicht durch die Staatsanwaltschaft und auch nicht durch Medienvertreter.

Letztere tönen aber schon herum: Zwei Jahre sollen es werden. Denn nur wenn es nicht mehr wird, kann Herrn Hoeneß noch in den Genuß kommen, daß das Gericht (nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Spiegel) prüft, ob die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Bewährung kommt aber auch nur dann in Betracht, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Nachzulesen in § 56 Abs. 2 StGB. Aber das bekommt man ja dann auch noch hin.

Der Bundesgerichtshof hat 2012 allerdings ein paar Pflöcke gesetzt, die zwischen der Höhe der hinterzogenen Steuern und der verwirkten Freiheitsstrafe eine feste Verbindung herstellen sollen: Liegt die Hinterziehung noch im sechsstelligen Bereich, dürfen es demnach noch zwei Jahre sein. Ab einer Million Euro hinterzogener Steuern geht’s dann über die zwei Jahre hinaus. Sagt der 1. (Bayern-)Senat des BGH in seinem Urteil vom 7. Februar 2012 – 1 StR 525/11.

Nun hat Herr Hoeneß Glück, daß die Zeit für ihn gearbeitet hat. Ein Teil der Straftaten – also die Nichtabführung von erwirtschaftetem Geld an die Gemeinschaft z.B. für den Ausbau von Kindergärten – wird nicht mehr verfolgt, weil sie in verjährter Zeit begangen sein sollen. Das führt den Medienberichten zufolge zu einem noch „strafbaren“ Betrag, der knapp unter der Bewährungsgrenze liegt.

Nun gut, aber es gibt eine weitere Möglichkeit für den Bayern-Präsidenten, um den Knast herum zukommen. Auch das wird bereits von den Journalisten kolportiert. Nämlich die Verhängung einer Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe.

Ich vermute mal, daß es die Verteidiger des Herrn Hoeneß waren, die die Dunkelnorm des § 41 StGB ausgegraben haben. Die Vorschrift ermöglicht nämlich die Verhängung einer Geldstrafe neben Freiheitsstrafe, auch dann, wenn der einschlägige Straftatbestand eine Geldstrafe gar nicht (mehr) vorsieht. Oder vorsehen darf, weil der BGH (s.o.) das nicht will.

Die „Geldstrafe neben Freiheitsstrafe“ zielt auf solche Fälle, in denen der Täter über das Freiheitsstrafenübel hinaus am Vermögen getroffen werden soll, um eine nachhaltige spezialpräventive Wirkung herbeizuführen, erbringt also eine Flexibilisierung der Strafzumessung. Und bei dem Bayern mit seinen angeblich hinterzogenen Steuern von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro („nur“ gut 2,3 Millionen seien verjährt) ist Flexibilität ernsthaft notwendig, wenn man ihm das Café Viereck ersparen möchte.

Flexibel denkenden Strafverteidigern ist der § 41 StGB allerdings gar nicht so unbekannt; jedenfalls dann nicht, wenn sie vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte Erfahrungen gesammelt haben. Denn der wesentliche Anwendungsbereich dieser Norm ist die so genannte Wirtschaftskriminalität, und zwar in Konstellationen, in denen der Täter an sich eine nicht aussetzungsfähige Freiheitsstrafe verwirkt hat. Die zusätzliche Geldstrafe ermöglicht es dann nicht selten, die Freiheitsstrafe auf ein aussetzungsfähiges Maß „zu drücken“.

Und auch bei den in diesen Kreisen beliebten Verständigungen im Strafverfahren spielt § 41 StGB eine bedeutsame Rolle.

Wir erleben hier also am Rande die hohe Kunst der Strafverteidigung, die bei den Bayernfans in der Staatsanwaltschaft München II einen Elfmeter ohne Torewart schießen darf.

Aber, wie dargestellt, das allerletzte Wort, nach dem letzten Wort des dann anklagten Uli Hoeneß, hat das Gericht.

Bild: Benjamin Wiens / pixelio.de

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Kartonkundenverjagung

Wir brauchten ein paar Kartons für den Packetversand. Nichts Besonderes, eigentlich eher Standardware. Wir haben dann beim Kartonfritzen bestellt. Der Wert der Bestellung lag bei 46 Euro.

Das hier sind die Bedingungen, zu denen er liefert:

Versand erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang.
Versandkosten bei Nichtannahme oder -abholung und Rücksendung zum Absender gehen zu Lasten des Kunden.
Diese Bedingung gilt mit Zahlung als Abweichung zu den Lieferbedingungen als vereinbart.

[…]

Eine Originalrechnung erhalten Sie stets zusammen mit der Lieferung in einer der Sendung anhängenden Begleitpapiertasche.

Für einen schnellen Versand ist ein schlüssiger E-mail-Beleg oder ein aussagefähiges Fax über die erfolgte Zahlung welche Sie z.B. online veranlaßt haben hilfreich.

Der Beleg sollte die Ausführung der Zahlung hinreichend belegen.

Eine Originalrechnung erhalten Sie stets zusammen mit der Lieferung in einer der Sendung anhängenden Begleitpapiertasche.

HINWEISE :
Bei Nichtannahme oder Rücksendung von zugesendeten Waren Ihrer Bestellung mit oder ohne Angabe von Gründen tragen Sie die Kosten der Hin- und Rückfracht (50,00 Euro), welche bei Erstattung des Kaufpreises in Abzug gebracht werden. Bitte beachten Sie, daß bei gesondert veranlaßter Rückführung die Sendung wieder im verpackten, versandfähigen Zustand sein muß, da etwaige Mehrkosten für Neuverpackung zu Lasten des Kunden nach Aufwand berechnet werden. Die o.a. Hin und Rückfrachtkosten enthalten keine gesonderten Kosten für erneute Verpackung und Rückführung zur Zustellspedition, diese werden nach Abrechnung durch die Spedition gesondert mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, das wir ohne schriftliche Zusage keine Nachnahmesendungen annehmen. Mit Zahlung des Kaufpreises gelten diese Bedingungen durch Sie als Auftraggeber als akzeptiert. Die Vergütung für von Ihnen gebrauchte Kartons erfolgt nach geltendem Satz des Versenders abhängig vom Zustand der rückgesendeten Ware.(Gerissene und großflächig beschriftete Kartons sind von der Rückvergütung ausgeschlossen).

Da es sich im vorliegenden Fall um eine Individualvereinbarung handelt, gelten die Regelungen gemäß dem Fernabsatzgesetz über die Fracht und Versandkosten nicht und dem Widerruf nur eingeschränkt.

Die Verwendung von besserem Material oder Artikeln der gleichen Materialart aber höherwertiger und dicker– ohne Mehrkosten für den Kunden – bleibt vorbehalten ! Die übrigen gegenseitigen Rechte werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.

Bitte beachten Sie , daß Sie bei Anlieferung durch die Spedition vor Ort sind, da die Spedition eine erneute Anlieferung nicht ohne Berechnung einer erneuten Anfuhrpauschale vornimmt .

Die Spedition liefert grundsätzlich bei befahrbarer Straße bis vor den Hauptgebäudeeingang des Gebäudes in welchem der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Bitte prüfen Sie bei Anlieferung der Ware durch die Spedition diese auf Vollständigkeit. Spätere Reklamationen bei unterschriebenen Lieferscheinen ohne Fehlvermerke können leider nicht berücksichtigt werden.

Fehlende Artikel sind bei der Anlieferung schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Sie können uns auch gerne eine/n Nachbar/in/n benennen , welche/r für Sie die Sendung entgegennimmt.(Wird von uns auf der Sendung vermerkt).

Die von Ihnen in der Bestellung angegebene Telefonnummer wird von uns an die Spedition weitergegeben, da wir die Spedition mit einem telefonischen Avis an Sie beauftragen, um eine einwandfreie Kommunikation und Zustellung zu gewährleisten.

Der generelle Tageslieferzeitraum der Spedition liegt zwischen 7 und 18 Uhr. Die üblichen Liefertage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
Der tatsächliche Liefertag wird nach Tourenplanung von der Spedition vorgegeben.

Mit Zahlung des Kaufpreises gelten diese Bedingungen durch den Auftraggeber als akzeptiert.

Sollte bei Ihnen doch etwas bei der Annahme schiefgehen, so teilen Sie uns bitte Ihre Kontonummer mit, damit wir Ihnen unverzüglich den Kaufpreis abzüglich Kosten für Hin- und Rücktransport (Rücktransportkosten nur bei direkter Annahmeverweigerung, da der Rücktransport bei eigener Versandaufgabe direkt vom Kunden getragen werden muß) überweisen können.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, aber wir mußten uns zwischen drastischen Preiserhöhungen oder der beschriebenen Vorgehensweise und weiterhin günstigen Preisen für unsere Kunden entscheiden.

MfG
Ihr Kartonfritzeteam

Liebes Kartonfritzeteam, Ihr habt

Bleib uns bloß mit Deinen Wünschen nach einem freundlichem Service für Dein bisschen Kohle vom Leib!“

sehr kompliziert formuliert.

Eigentlich wollte ich nur ein paar Kartons kaufen und keine Bibliothek mit irgendwelchem pseudo-juristischen Quatsch lesen. Kartons besorgen wir uns künftig bei Händlern, die sich freuen, wenn sie Umsatz mit uns machen.

Ich bitte um Verständnis für diese Vorgehensweise, aber ich mußte mich zwischen zeitraubendem Studium von Pappendeckel-Juristen-Prosa oder der beschriebenen Vorgehensweise und weiterhin gute Laune bei der Arbeit für unsere Mandanten entscheiden.

Ja, wir nehmen auch Vorschuß für unsere Arbeit. Aber wir werden nicht unverschämt dabei und verjagen diejenigen, die ihr hart verdientes Bares bei uns abliefern. Sondern begegnen unseren Mandanten – allen! – mit höflichem Respekt.

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Aufruf des Flüchtlingsrates: Demo gegen Nazis

Gern veröffentliche ich hier (auszugsweise) eine Mail des Berliner Flüchtlingsrates (die mich via RAV erreichte) und informiere über geplante NPD-Kundgebungen in der Nähe von Sammelunterkünften für Flüchtlinge:

Liebe Freundinnen und Freunde,

wie bereits kommuniziert, plant die NPD für morgen 13. Juli 2013 mehrere Kundgebungen in der Nähe von Sammelunterkünften für Flüchtlinge.

Nach einem Bericht der Morgenpost sind zum gegenwärtigen Stand folgende Kundgebungsorte und Zeiten geplant:

  • 09.30 Uhr
    Moritzplatz (Kreuzberg)
  • 11.30 Uhr
    Alice-Salomon-Platz 3 in Hellersdorf
  • 13.15 bis 14.15 Uhr
    Wilhelmsruher Damm Ecke Oranienburger (Reinickendorf)
  • 14.45 bis 15.45 Uhr
    Westend am Spandauer Damm Ecke Königin-Elisabeth-Straße
  • 16.15 bis 17.15 Uhr
    Marienfelder Allee Ecke Hildburghauser Straße

Bitte beteiligt euch an Gegenkundgebungen und überlasst den Nazis nicht die Straße. Ort- und Zeitänderungen sind möglich. Bitte informiert euch über
mögliche Änderungen.

Ich schließe mich dem Aufruf an, gewaltfrei gegen dieses Nazipack Stellung zu beziehen.

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Über den Wolken

Für Insider:

Bei den Engelchen

Ich flieg dann mal zum Gratulieren nach oben. Soll ich was ausrichten?

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