Monatsarchive: August 2013

Ein Honorar, das riecht!

Ich hatte dem Mandanten in einer kleinen Strafsache weiterhelfen können. Kein großer Aufwand und ein glückliches Ende. Der Mandant kündigte seine Gegenleistung, die ich ihm gern freigestellt hatte, mit einer kleinen Nachricht an:

Hmm, achten sie die nächsten Tage einfach mal auf ihren Posteingang und ein duftendes Päckchen :)

Heute war das Päckchen in der Post.

GutriechendesHonorar

Große Freude! Das rieche ich mir dann heute Abend mal an.

Besten Dank, das war ein echter Volltreffer!

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Gericht hat die Faxen dicke

In aller Regel werden hier im Hause auch Schriftsätze an Gerichte lediglich gefaxt. Nur Klagen und Schriftsätze mit besonderen Anlagen, z.B. Farbausdrucken, werden per Post verschickt. Da alle Prozessbeteiligten wissen müssen was wir so schreiben, sind für jeden Abschriften beizufügen. Die erforderliche Anzahl an Abschriften faxen wir also mit.

Für uns hat das große Vorteile. Ohnehin erwartet das Gericht, dass Schriftsätze innerhalb bestimmter Fristen dort eingehen. Zweckmäßigerweise faxt man daher und hat einen Nachweis. Warum noch per Post verschicken? Es geht schnell und so ersparen wir uns das anschließende Ausdrucken, eintüten und natürlich die Briefmarke.

Einige Richter finden das gut, da Schriftsätze nicht einmal per Fax und danach noch einmal per Post kommen und die Akte unnötig aufblähen. Andere finden das gar nicht gut, weil die Abschriften ja beglaubigt werden müssen. Soll heißen, es wird bestätigt, dass die Abschrift den gleichen Inhalt hat wie das Original.

Unter den gefaxten Schriftsätzen findet sich daher so ein kleiner Textbaustein, in wir auf den gängigsten Kommentar zur Zivilprozessordnung verwiesen. In dem steht, dass eine Faxsendung völlig ausreichend ist und die Geschäftstelle bei Gericht die Beglaubigung der Abschriften bitte selbst vornehmen soll. Macht dort natürlich Arbeit, steht aber so in der ZPO.

Weil Rechtsanwälte, insbesondere Zivilisten, die viel mehr schreiben müssen als Strafrechtler, auch nur Menschen sind, passieren manchmal Fehler. Zum Glück nur kleine.

Bei den Klagen oder den bunten Schriftsätzen die wir per Post verschicken, beglaubigen wir die Abschriften selber und es steht auch ein anderer kleiner Textbaustein darunter. Nämlich, dass wir beglaubigte Abschriften beigefügt haben.

Es kam wie es kommen musste, in einem ausschließlich gefaxten Schriftsatz an das Amtsgericht Mitte standen am Ende beide Textbausteine untereinander.

Ja was soll das arme Gericht denn jetzt machen? Selbst beglaubigen oder mit dem Anwalt schimpfen.

Eigentlich eine überflüssige Frage. Es muss ein schreckliches Getöse gegeben haben, als aus dem Elfenbeinturm der Richterin eine Zinne brach und Staub in der Geschäftsstelle aufwirbelte. Sie ließ uns per Post (!) mitteilen:

Der Kläger wird um Mitteilung gebeten, warum er bei seinem Fax behauptet, dass beglaubigte Abschriften beigefügt werden, wenn er nicht einmal die Absicht hat, eine beglaubigte Abschrift beizufügen, wie aus dem Absatz darüber ergibt.

Jetzt hat sie es uns aber gegeben. Was schreiben wir nur zurück?

Man hätte natürlich auch einfach die Beglaubigung durch die Geschäftstelle vornehmen lassen können, dass hätte Zeit und Porto gespart.

In der nächsten Verhandlung, in der sich über mangelnde Ressourcen bei der Justiz beklagt wird, muss ich wohl arg an mich halten.

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Polizisten dürfen das!

Polizisten dürfen das

… auch wenn es sich, wie hier, nicht um einen Einsatz handelte, sondern das Auto nur deswegen dort steht, weil man zum gemeinsamen Plaudern mit den Kollegen vor Ort nicht so weit (nur ca. 3 Meter) laufen wollte.

Aber bestimmt ist das sowieso nur eine drei Monate ( § 26 Abs. 3 StVG ) alte Photomontage …

Update, ein paar Tage später:

Polizisten dürfen das - 02

Eine Gruppierung (hat nichts mit dem Bandenbegriff i.e.S. zu tun!) von Serien- oder Intensivtätern, sozusagen.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 48

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 47

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Pickeliger Zeuge

Gottfried Gluffke liest in der Zeitung von einem relativ schweren Verkehrsunfall. Ohne Fremdbeteiligung hatte ein Autofahrer nicht nur seinen AMG-Mercedes, sondern gleich auch noch ein paar andere Fahrzeuge kalt verformt, die den freien Abflug von der Fahrbahn behinderten.

Gluffke erkennt auf dem Zeitungsbild das Coupé wieder, mit dem er sich tags zuvor das eine oder andere Ampelrennen geliefert hatte. Der Sportsfreund in der Dose wollte partout nicht einsehen, daß er gegen 180 PS verteilt auf ein 180 kg schweres Zweirad beim Beschleunigen ganz schlechte Karten hatte. Irgendwann hatte Gluffke den Sportwagen aus den Rückspiegeln verloren … Nun sah er das ziemlich zerbröselte Stück in der Zeitung wieder.

Und da die Polizei „um Ihre Mithilfe“ auf der Aufklärung des Unfallhergangs bat („sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.„), fühlt sich Gluffke berufen, bei der Polizei vorstellig zu werden. Er wollte von dem Ampel-Sprinter und dessen Fahrweise berichten. Die Polizei nahm auch sorgsam seine Personalien und den von ihm geschilderten Sachverhalt auf.

Zwei Wochen später bekommt Gottfried Gluffke erstens Post und zweitens dann einen Herzkasper: Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Teilnahme an einem illegalen Rennen (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO i.V.m. Nr. 248 BKatV) und – viel schlimmer noch – wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB).

Das für das Rennen angedrohte Fahrverbot ist für Gluffke allerdings nicht weiter schlimm. Denn wegen der VU-Flucht wird ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 Abs. 2 Ziff. 3 StGB i.V.m. § 111a StPO).

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Herr Gluffke künftig Pickel bekommen wird, wenn die Polizei ihn um seine Mithilfe bittet.

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Rechtsanwalt Jacques Vergès, Strafverteidiger

Jacques_Vergès_-_21_November_2011

Der französische Strafverteidiger Jacques Vergès ist am Donnerstag, den 15. August 2013, im Alter von 88 Jahren in Paris gestorben.

Wir haben einen hervorragenden Kollegen verloren. Ich werde ihn in Erinnerung behalten.

Bild: Mark Peters, via Wipipedia

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Respektierte Wanne

Das sonnige Wetter lockt zahlreiche Besucher nach Berlin. Auch aus der Schweiz.

sehrschoen

Da lacht das Herz. Auch wegen des Wetters.

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Mäusekino

Diejenigen, die unsere Internetpräsentation unter www.kanzlei-hoenig.de von einem mobilen Gerät besuchen, bekommen nun passend zur Größe des Mäusekinos erst einmal eine besondere Seite präsentiert.

Mäusekino

Auch die üblichen Spielereien – wie Anruf in der Kanzlei per Patsch mit dem Zeigefinger und das Verinnerlichen der Kontaktdaten im Adressbuch – kann man dort nutzen.

Wer mag, kann von dort aus dann auf die Website für Erwachsene wechseln. Die ist mit wenigen Abstrichen auch auf einem smarten Monitor lesbar.

Besten Dank an das Team der COM.POSiTUM Multimedia-Agentur GmbH, Fulda für das Design und die Programmierung.

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Psychiater-Talk

Die taz berichtet über eine Talk Show, die unter anderem die Qualität von psychiatrischen Sachverständigengutachten in Gerichtsverfahren zum Gegenstand hatte.

Der Artikel zitiert die Psychiaterin Hanna Ziegert aus München:

„Ich weiß nicht, ob ich mich wirklich begutachten ließe“, sagt sie und führt dann aus, dass es zahlenmäßig nur wenige Gutachter in Deutschland gibt.

„Jeder Gutachter hat einen Ruf und nach diesem Ruf wird er von der Staatsanwaltschaft und den Richtern gewählt“, so Ziegert. „Je nach dem, welches Ergebnis ich erreichen will, wird der Gutachter danach ausgewählt.“ Auch seien viele Gutachter, die darüber hinaus keine Aufgaben hätten, finanziell von Aufträgen der Gerichte abhängig. „So ein Gutachter wird darauf achten, dass er nicht in Ungnade fällt“, so Ziegert.

Das sei jedem, der in der Branche arbeitet, bekannt.

Damit ist sicher nicht nur die Branche der Neurologen und Psychiater, sondern auch die der Strafjuristen gemeint.

Aus den von Dr. Zieger genannten (oft) zutreffenden Gründen wird ein erfahrener Strafverteidiger sich stets darum bemühen, auf die Auswahl des Sachverständigen Einfluß zu nehmen. Denn nicht in wenigen Fällen ist es so, daß die Gutachter de facto das Urteil schreiben und nicht das Gericht.

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