Monatsarchive: September 2013

Da gehts lang

Für den Fall, daß noch jemand mit seinem Bergfahrrad hinterher kommen möchte:

Dagehtslang

Da irgendwo wird es langgehen in den kommenden zwei Wochen.

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Tief-entspannter Puffmais

Es ist für einen Strafverteidiger immer wieder eine Freude, mit Mandanten zu arbeiten, die das Gefühl für das Machbare nicht verloren haben. Als Realisten werden solche Menschen gemeinhin bezeichnet.

Wir haben dem Mandanten den Beschluß eines Oberlandesgerichts (OLG) übermittelt. Das Gericht hat der Beschwerde eines Unternehmens stattgegeben, dessen Urheberrechte der Mandant verletzt haben soll. Oder verletzt hat – die Ansicht hat jedenfalls die Strafkammer des Landgerichts ein paar Monaten zuvor vertreten.

Das Unternehmen möchte nun gern auf das Kontenguthaben zugreifen, das die Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit bereits beschlagnahmt hat. Von wegen Schadensersatz und so. Mit der OLG-Entscheidung ist es dem Unternehmen jetzt gelungen zu verhindern, daß das Guthaben an den Fiskus geht. Für noch nicht abgeführte Steuern und für die (hoch fünfstelligen) Verfahrenskosten.

Der Mandant hat den Beschluß nur mit einem einzigen Wort kommentiert:

Popcorn

Glücklich isst ist, wer vergißt, was ohnehin nicht mehr zu bekommen ist.

Übrigens:
Das Unternehmen, von dem hier die Rede ist, stellt sich als eine Non-Profit-Organisation dar, die angeblich zur Unterstützung eines Open-Source-Projekts ins Leben gerufen wurde. Non-Profit also auf Kosten der Landes- und/oder Justizkasse. Als Ersatz für einen Schaden, der nicht Vermögensschaden ist (§ 97 Absatz 2 Satz 3 UrhG). Sowas ähnliches wie Schmerzensgeld also; dafür, daß der Mandant eine Software verteilt hat, die von anderen auch nur kostenlos verteilt wird. Für Strafrechtler – einschließlich Strafrichter und Strafverfolger, nicht nur für Strafverteidiger – nur ganz schwer verständlich.

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Vor Gericht und auf hoher See

ist man in Gottes Hand, lautet ein Sprichwort. Wenn man bei der ARAG rechtsschutzversichert ist, hilft einem aber noch nicht einmal Gott.

Unser Mandant, ein junger sportlicher Mann, hatte einen unverschuldeten Motorradunfall, bei dem er sehr schwer verletzt wurde.

Unter anderem hatte er einen offenen Unterarmbruch davongetragen, Elle und die Speiche nahe des Handgelenks waren gleich mehrfach gebrochen, das rechte Oberschenkelgelenk war ausgekugelt, die Hüfte geprellt und ein sehr empfindliches männliches Körperteil gequetscht.

Es waren insgesamt 5 Operation notwendig, um den verunfallten Biker mit Platten und Drähten wieder zusammenzusetzen. Als Folge des Unfalls verblieb eine Muskelverkürzung, die Drehbewegung des Unterarms ist eingeschränkt.

Die hinter dem Unfallgegner stehende Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte bräsig 4.000,– Euro Schmerzensgeld und verweigerte beharrlich die weitere Kommunikation.

Die wollten wir nun mit Hilfe des Gerichts fortführen und baten die Rechtsschutzversicherung des Mandanten, die ARAG, uns für die beabsichtigte Klage Deckung zu gewähren. Damit es schneller geht, fügten wir einen Klageentwurf bei.

Dummerweise landete unsere Deckungsanfrage auf dem Tisch der bereits bekannten Assessorin D. und die hat natürlich wieder Fragen.

Wie soll ein Dauerschaden dargelegt und bewiesen werden? Wir bitten um Vorlage von Entscheidungen, die in vergleichbaren Fällen ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000,- € für angemessen erachten. Nach Eingang Ihrer Nachricht kommen wir auf die Angelegenheit zurück.

Dass ein Dauerschaden eingetreten ist, haben nicht wir uns ausgedacht, sondern die behandelnden Ärzte schätzen das so ein. Damit das Gericht sich hierzu seine Überzeugung bilden kann, haben wir Beweis nicht nur durch Zeugnis dieser Ärzte, sondern auch durch ein Sachverständigengutachten angeboten. In aller Regel klagt man aber erst und dann erhebt das Gericht Beweise.

Unser Mandant hatte sich auch nicht den kleinen Finger gebrochen, so dass das verlangte Schmerzensgeld angemessen ist. Entsprechende Entscheidungen haben wir natürlich brav übersandt.

Vielleicht sollten wir unsere Klagen künftig von Frau Assessorin D. schreiben lassen. Die scheint ja zu wissen, wie man es richtig macht.

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Ganz grobe Ehrenverletzung

Es gab eine völlig sinnlose, gleichwohl tätliche Auseinandersetzung, die zufällig von einem Polizeibeamten beobachtet wurde:

Beim Eintreffen am Einsatzort konnte ich von der J*-Straße aus in der Ferne, auf der Kreuzung K*-Straße / C*-Straße, ein Handgemenge zwischen zwei Bürgern sehen.

Diese beiden Bürger waren stark alkolisiert, und zwar so, daß es auch für vier Bürger gereicht hätte. Der Polizist und sein Kollege trennten die beiden; er forderte sie auf, sich auszuweisen. Einer der beiden war entweder nicht willens (oder auch nicht in der Lage, Genaues weiß man nicht mehr), seine Hände aus den Hosentaschen zu nehmen und einen Ausweis vorzuzeigen. Statt dessen richtete sich der Zorn beider nun gegen die Polizisten.

Irgendwann fiel der mit den Händen in der Hosentasche um. Auf’s Gesicht. Die Situation beruhigte sich dadurch eher weniger.

Mittlerweile fing der nun Beschuldigte uns mit den Worten „Ärsche“ und „Vollidioten“ an zu beleidigen.

lautet das Originalzitat aus der zeugenschaftlichen Äußerung des Polizeimeisters. Es kommt – na klar – zum klassischen Dreisprung:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Körperverletzung (zu Lasten des Polizisten)
  • Beleidigung

heißt es in der Akte, die nun den Namen des einen besoffenen Bürgers trägt.

Am Ende der Polizisten-Aussage ist dann zu lesen:

Empfindlicher Beamter

Das kommentiere ich jetzt besser nicht.

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Kein Eigenlob im Focus

Top-AnwälteEs passiert immer mal wieder, daß mich potentielle Mandanten danach fragen, ob ich denn wirklich ein guter Strafverteidiger sei. Eine Frage, die mir stets ein wenig peinlich ist, da eine Antwort oft einen gewissen Geruch mit sich bringen kann.

Ich mogel mich daher gern an einer konkreten Beantwortung vorbei und verweise dann auf die Meinungen anderer Mandanten und Kollegen, um mich nicht selbst loben zu müssen.

Mein Kollege Herbert Posner aus Plauen, Fachanwalt für Strafrecht, unterrichtete mich soeben auf Facebook über ein ganz besonderes Lob:

Lieber Carsten, herzlichen Glückwunsch zum Sprung in die TOP 120 allgemein, TOP 20 im Strafrecht und TOP 5 Strafrecht im Osten im gestrigen Focus!!

Sowas höre und lese ich natürlich gern. Der Focus hat eine Tabelle angefertigt, die die Bundesliga der Strafverteidiger enthält. Da schwillt dem Strafverteidiger durchaus mal die Brust.

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Die DATEV und die Technik

Die DATEV in Nürnberg hätte da gern mal ein Problem:

DATEV

Gestern Abend, kurz vor 20 Uhr, also mehr als 24 Stunden später, hatten es die grünen Techniker wieder im Griff. Die Technik arbeitet wieder, wie sie soll. Jedenfalls, was den DATEV-Server anlangt.

Was geht uns das an? Wir arbeiten mit der Kanzleisoftware „DATEV Anwalt classic pro“. Und diese Software hat nicht nur mit dem Server aus demselben Hause massive Probleme. Dazu später noch mehr …

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Der nackte Biker

Unser Mandant fand sich nach dem Zusammentreffen seiner Aprilia mit einem Pkw auf dem Straßenbelag wieder. Seine Motorradhose hatte darunter etwas gelitten und einige Prellungen waren auch zu beklagen.

Die in Anspruch genommene Versicherung des Unfallgegners meint, überhaupt nichts zahlen zu müssen, der Unfallhergang ist im höchsten Maße streitig. Insoweit Standard.

Wir klagen also neben dem Fahrzeugschaden auch Ersatz für die beschädigte Hose und Schmerzensgeld ein.

Nun überraschte uns der von der Versicherung beauftragte Kollege mit einer sehr kreativen Rechtsansicht, warum unserem Mandanten insbesondere kein Schmerzensgeld zustehe:

Der Kläger hat doch nach seinem eigenen Vortrag Schutzkleidung getragen. Bei ordnungsgemäßer Schutzkleidung konnten (…) die behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht entstehen. Der Kläger muss sich schon entscheiden: Entweder Schmerzensgeld oder Ersatz für Schutzkleidung.

Also dass fehlende Schutzkleidung ein Mitverschulden des Bikers bei bestimmten Verletzungen begründen kann, war uns bekannt. Aber dass ein Zuviel an Schutzkleidung ein Schmerzensgeld per se ausschließt, ist uns neu.

Wir raten trotzdem davon ab, nackt Motorrad zu fahren.

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Der Wahrheitsbeweis bei § 185 StGB

In einem Nachtrag zur Wahl berichtet Die PARTEI:

Die Staatsanwaltschaft prüft immer noch intensiv, ob unsere MERKEL IST DOOF!-Plakate strafbar sind. Vermutlich muß sich Merkel in diesen Stunden einem Intelligenz-Test unterziehen.

Das ist einer der wenigen Momente, in der man sich die Anklageerhebung und eine Hauptverhandlung mit entsprechender Beweisaufnahmen dringend herbeiwünscht.

Liebe PARTEI-Bonzen, gern stelle ich dann ein geeignetes Verteidiger-Team für Euch zusammen! 8-)

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Eine Verkehrskontrolle in Krefeld

Die Krefelder Polizei möchte sich einen 17-jährigen Rollerfahrer näher anschauen. Nach dem Einsatz von drei Streifenwagen ist das am Ende auch ganz gut gelungen.

Ich finde, das hätte die Herren von der Rennleitung auch einfacher haben können. Oder tragen Verkehrspolizisten keine Schußwaffen?

Weitere Details im Stern

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Billig sitzen bei der Air Berlin

Ich bin nach Köln und wieder zurück nach Berlin geflogen. Mit der Air Berlin. Das hat 368,01 Euro gekostet. Soweit, so gut. Ein bisschen heftig der Preis, aber das ist eben so, wenn man von jetzt auf gleich durch die Gegend fliegen muß.

Auf der Kreditkarten-Abrechnung tauchte aber eine zweite Position zugunsten der Air Berlin auf, der Betrag in Höhe von 11,99 Euro.

Sitzplatz

Ich habe mir dann doch nochmal die Rechnung dieser Fluggesellschaft vorlegen lassen. Wofür sind diese knappen 12 Euro, wollte ich wissen.

Air Berlin Leistung

Die „Leistung“, die mir Air Berlin mit 11,99 Euro in Rechnung gestellt hat, bestand darin, mir einen Sitzplatz zu organisieren! Zu gütig, daß der Computer dieses Billigfliegers da dran gedacht hat. Sonst hätte ich – grauseliger Gedanke – ja den ganzen Flug dumm im Gang herumstehen müssen.

Das Risiko werde ich künftig ausschließen und wieder mit einem seriösen Anbieter durch die Luft fliegen. Wer weiß, welche Zaubertricks diese Air Berliner sonst noch drauf haben, um an das Geld anderer Leute zu kommen. So’n Gebaren muß ich mir nicht antun, nicht für schlappe 400 Euro; das bekomme ich in jeder Neuköllner Eckkneipe günstiger.

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