Monatsarchive: November 2013

Die Wanne im Einsatz

So sah das mal aus, als die Wanne ihren Dienst antrat:

Die Wanne im Einsatz - (c) Seyfried

Bildquelle: Seyfried/Kiefersauer, Flucht aus Berlin, Rotbuch Verlag, Berlin 1990,

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Sonderrechte für Medizinmänner

Ärzte sind wie Pfarrer und Rechtsanwälte etwas ganz Besonderes. Deswegen verfügen sie über allerlei Privilegien. Aber anders als Gottesvertreter und Strafverteidiger haben sie sogar eigens für sie geschaffene Waschmittel.

Und sowas hier haben die Weißkittel auch:

Arztparkplatz

Nicht erkennbar, was das ist? Der VW-Fahrer, der nachts sein Auto dort abgestellt hatte, konnte (wollte?) es auch nicht sehen. Sonst hätte er den VW ganz sicher nicht dorthin gestellt. Zwei Tage später klemmten aber ausführliche Hinweise auf üble Straftaten und böse Rechtsfolgen unter dem Scheibenwischer:

Arztparkplatzhinweis

Nebenbei:
Außer dieser Straßenmalerei befindet sich im Umkreis von 2 km kein Hinweis- oder Verbotsschild auf diese nach dem Neuköllner Arztparkplatzausnahmegesetz reservierte Stellfläche.

Und überhaupt:
Warum dürfen auf diesem bemalten öffentlichen Grund eigentlich keine Pfarrer und/oder Strafverteidiger (na gut, von mir aus auch Zivilrechtler; aber keine Verwaltungsrechtler!) parken? Darf ich mir meine Hände jetzt auch nicht mit Arztseife waschen?

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Legalized in Kreuzberg?

LegalizeitMit dem Ziel, den (immer noch) verbotenen Haschisch-Handel im Görli einzudämmen, hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Eröffnung eines Coffeeshops beschlossen.

Bevor nun aber der Run auf den neuen Bio-Supermarkt einsetzen kann, fehlt noch eine Kleinigkeit: Ja, auch ein bezirklich organisierter Drogenhandel braucht den behördlichen Segen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Ich habe allerdings so meine Zweifel, ob das zutreffende (!) Argument der grünen Kreuzberger Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann, die Prohibitionspolitik der letzten Jahrzehnte sei gescheitert, als Zulassungs-Voraussetzung ausreicht.

Daß es ein erhöhtes Interesse an den Cannabisprodukten im Görlitzer Park gibt, ist leicht erkennbar: Allein bis Ende Juli 2013 hat die Drogenfahndung der Berliner Polizei rund 60 Sondereinsätze im Görlitzer Park gefahren, dabei 428 Personen überprüft und 170 Strafverfahren eingeleitet. Davon kann der Biobäcker an der Ecke nur träumen.

Schade wäre die Legalizierung nur für die umliegenden (um-! Nicht: herum-!) Kreuzberger Strafrechtskanzleien … die dann doch wieder nur die Abofallenmandate abbekommen.

Danke an Oliver F. für den Einkaufstip

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Die GroKo und der Angelschein

AngelnverbotenNun ist die Große Koalition ja vorläufig fertig mit ihrem großen Werk. Jedenfalls ist es dieser #GroKo gelungen, einen Vertragsentwurf ziemlich einigermaßen fertig zu stellen. Und der enthält einige für das Law-und-Order-Volk ganz toll klingende Regelungen. So zum Beispiel die Verhängung von Fahrverboten auch bei Delikten, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben.

Das ist eine uralte (populistische) Forderung, die aus guten Gründen jedes Mal, wenn sie erhoben wurde, auch stillschweigend und zügig wieder beerdigt wurde.

Dieses Fahrverbot, das eigenständig neben Geld- und Freiheitsstrafe bestehen soll, möge nach dem Willen dieser Populisten auf solche Menschen einwirken, die eine „Geldstrafe nicht spüren“. Was immer das auch heißen mag.

Spürbar ist das meiner Meinung nach aber nur für den ganz empfindlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Strafrechtliche Sanktionen müssen von ihrer Art her geeignet sein, jeden Bürger in gleicher Weise zu treffen. Ob jemand eine Fahrerlaubnis hat oder nicht, ist sein Privatvergnügen. Unsere Rechtsordnung kennt es einfach nicht, dass dem Verurteilten eine bestimmte Form des beruflichen oder privaten Zeitvertreibs begrenzt wird. Sanktionen, die nur in Abhängigkeit vom Lebensstil des Beschuldigten verhängt werden können, gibt es nicht. Zumindest dann nicht, wenn zwischen Tat und Zeitvertreib keinerlei Zusammenhang besteht.

Was käme denn sonst als nächstes? Kinoverbote? Kein Schwimmbad für drei Monate? Facebook-Verbot (oder noch besser: Zwangspostings wie: „Ich habe gestohlen“)? Was ist eigentlich mit dem Angelschein?

Die Idee der personalisierten Strafe ist allenfalls unter dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht denkbar. Für Erwachsene ist das einfach überflüssig. Das Strafmaß hat sich an der Schuld des Beschuldigten zu orientieren. Welchen Einfluss hat die Frage, ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, auf das Maß der Schuld?

Für diese Populisten, die uns irgendwann – wenn sie sich dann endlich mal geeinigt haben – regieren wollen, scheinen die Hintergedanken des Strafrechts völlig fremd zu sein: Die Resozialisierung tritt zugunsten eines Rachegedankens völlig in den Hintergrund. Offenbar haben die Alttestamentarier, die sich künftig auf der Regierungsbank herumlümmeln, es nicht verstanden, worum es mittlerweile im modernen Strafrecht geht. Ich bin sicher, dass diesem unsinnigen Treiben von denjenigen, die etwas davon verstehen, Einhalt geboten wird.

Bildquellenangabe: nimkenja / pixelio.de

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 59

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Golf-Rätsel

Bei einem Sonntagsspaziergang im Szenebezirk Neukölln entdeckt:

Gelber Golf

Zu diesem über 30 Jahre alten Auto gibt es eine Geschichte. Sie hat Ähnlichkeit mit einem Ärgernis, das ich mit unserer Kanzlei-Wanne mal hatte.

Den Spitznamen des Golfs kennt man, wenn man dessen ersten Halter kennt. Es gab ein zulassungs- und steuerrechtliches Problem. Und es gab (mindestens) zwei weitere Fahrzeug-Modelle in der selben Liga, für die seinerzeit das Problem ebenfalls typisch war.

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Großes Lob

Über Lob freut sich jeder. Besonders über unerwartetes; nämlich wenn das Lob aus einer Richtung kommt, in der man es eigentlich nicht vermutet hätte. Und Komplimente, wenn sie von der Gegenseite kommen, haben ein ganz besonderes Gewicht:

Sie nerven mich sowieso, nicht nur hier – auch was Sie sonst so schreiben!

Ja, genau das ist mein Job als Beklagtenvertreter in einem Zivilprozess. Weil der Kläger nämlich unberechtigte Forderungen gegen unseren Mandanten geltend macht.

Dass der Kläger aber in der mündlichen Verhandlung vor Gericht völlig die Beherrschung verliert, um mir dann nach der Verhandlung auch noch auf dem Gerichtsflur aufzulauern und fast handgreiflich wird, das ist dann doch ein außergewöhnliches Lob.

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Unwürdigen-Waggons

Fahrverbot für Ladendiebe?

GuteIdee

Da hatte Herr Küppersbusch doch mal eine richtig gute Idee.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 58

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Damit ging’s los

Blatt 1 der Ermittlungsakte:

Wie alles begann

Bei der Auswertung der vom Zollkriminalamt zur Verfügung gestellten Datensätze fiel dem Zollfahnungsamt auf, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL, Aix en Provence, Frankreich, im Zeitraum 13.10.2011 – 12.12.2011 Waren aus dem außereuropäischen Ausland mit einem Einfuhrumsatzsteuerwert von 2.625.516,71 € zum freien Verkehr abgefertigt hat, diese Firma aber über keine Internetseite verfügt.

Eine Anfrage bei den französischen Zollbehörden zu dieser Firma ergab, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL am 03.06.2010 unter der oben genannten Anschrift mit einem Kapital von 6.500,– € gegründet wurde und seit dem 21.05.2011 in Liquidation ist. Geschäftsführer war ein Wilhelmion Brausion, geb. Sept. 1956.

Das Zollfahndungsamt zuppelte ein wenig an diesem Faden, den es da gefunden hatte. Und marschierte los. Am vorläufigen Ende des Fadens finden die Zöllner keine knapp 9 Millionen Einfuhrumsatzsteuer, die sie dort vermutet hatten. Das führte dann zu der Überschrift „Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel“ (§ 373 AO), zum Erlaß des einen oder anderen Haftbefehls und schließlich zu rund 60 Leitzordnern, vollgestopft mit beschriebenem und bedrucktem Papier.

Und das alles nur, weil ein „Abfertigungsverfahren 42 betrugsanfällig“ ist, eine Internetpräsentation nicht gefunden wurde und eine französische Fiskalvollmacht aus einer Zeit stammte, zu der die Vollmachtgeberin bereits liquidiert war.

So kann’s kommen, wenn man (nicht) aufpaßt.

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