Monatsarchive: November 2013

Abendrot in Neukölln

Abendrot in Neukölln

Der Hintergrund der Grenzallee sieht ja auch ganz gut aus.

Foto: HU

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 57

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Freddie

Zur Erinnerung an den 24. November 1991

Wenn das heute jemand so singen würde, hätte er Kohorten von Fundamentalisten am Hals.

Quelle: Musikwissenschaftler Hartmut Fladt via SPON

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Emergency Exit verboten

Nun stellen Sie sich mal vor, das wäre ein Emergency oder sogar ein Notfall. Sie sind auf dem Weg zum Notausstieg, der nur noch 125 Meter weit entfernt liegt. Und kommen dann an diese Schilderwand:

Exit verboten

Dann brauchen Sie doch erst einmal anwaltlichen Rat, ob Sie da überhaupt durch dürfen. Denn das Zeichen 267 der StVO heißt schließlich „Verbot der Einfahrt“. Und wenn etwas verboten ist, dann ist es eben verboten.

Ich bin gespannt auf die nächste Katastrophe in dem U-Bahnhof, und wieviel Menschen vor dem Klapptürchen mit diesem Schild stehen bleiben, um ihren Strafverteidiger anzurufen.

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Beschleunigung auf Potsdamer Art

665961_web_R_K_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deManchmal kann und sollte es schnell gehen. Deswegen hat sich der Strafgesetzgeber das beschleunigte Verfahren ausgedacht. Immer dann, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist (§ 417 ff StPO), kann auf die Durchführung eines Zwischenverfahrens und auf eine schriftliche Anklageschrift verzichtet werden, die Ladungsfrist verkürzt sich auf 24 Stunden (§ 418 Abs. 2 S. 3 StPO) und die Beweisaufnahme wird vereinfacht.

Soweit die Theorie. Nun ein Fall aus der Praxis:
Der Mandant wird mit Alkohol am Steuer erwischt. Keine außergewöhnlichen Vorkommnisse, der Mandant ist einsichtig und geständig, die Sache also klar. Es geht „nur“ noch um die rechtlichen Konsequenzen.

Der Normalfall:
Der Verteidiger versucht mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl (§ 407 StPO) abzusprechen. Die Höhe der Geldstrafe und die Dauer der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind Themen der Absprache. Meist wird man sich schnell einig, der Staatsanwalt stellt den Strafbefehlsantrag, der Richter erläßt den Strafbefehl, der Mandant zahlt die Geldstrafe und wartet auf den Ablauf der Sperrfrist. Fertig.

Der Fall in Potsdam:
Anruf beim Staatsanwalt. Der kennt den Normalfall, aber darf nicht. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde nämlich von „ganz oben“ angehalten, das beschleunigte Verfahren verstärkt zu nutzen und nicht das Strafbefehlsverfahren. Es soll ja schnell gehen. Der Anruf endet daher fruchtlos.

Das Amtsgericht setzt nun zwei Monate nach diesem Anruf – selbstredend ohne Rücksprache mit dem Verteidiger (es muß ja schnell gehen) – einen Hauptverhandlungstermin fest. Der Verteidiger ist verhindert, der Mandant im Ausland. Daraufhin lehnt das Amtsgericht das beschleunigte Verfahren ab, da es ja jetzt so lange dauert …

Nun beginnt genau das Verfahren, was durch die Einführung des beschleunigten Verfahrens – oder durch den Anruf des Verteidigers beim Staatsanwalt – vermieden werden sollte. Vielleicht sollte man da „ganz oben“ mal weiter denken als von der Wand bis zur Tapete.

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Unbürokratische Freiwillige vor!

Frisch von einer Windschutzscheibe gepflückt:

Verwarnung

Ich frage mich, was daran unbürokratisch sein soll, wenn ein derart Verwarnter auf ersten Zuruf mal eben 20 Euro zur Sanierung eines durch die Bürokratie marodierten Staatshaushalts abdrückt.

Aber so ist das nun mal in unseren Breiten: Wenn eine Behörde ruft, springt das Lamm. Oft jedenfalls. Hofft die Bürokratie jedenfalls.

In diesem Fall allerdings vergeblich. Denn so eine schriftliche Anhörung kostet auch nicht mehr und der Halter des VW bekommt einen ausgefüllten Überweisungsauftrag gleich unbürokratisch mit ins Haus geliefert.

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Schweizer Banker schwärzen Schwarzgeldanleger an

Löwenmaul 513px-Venedig_BW_1Wie sich die ehrenwerte Gesellschaft Schweizer Bankiers gegenüber Kapitalanlegern insbesondere aus Deutschland aufspielt, berichten Silke Bigalke und Klaus Ott heute in der Süddeutschen Zeitung.

Diese Bangster aus der Oase sind sich diesem Bericht zufolge nicht zu schade, ihren eigenen Hintern dadurch ins Trockene zu schaffen, indem sie denjenigen, an denen sie sich Jahrzehnte lang eine goldene Küste verdient haben, mit den Methoden eben dieser ehrenwerten Gesellschaft gegenüber treten.

Sicher, man muß nicht unbedingt Mitleid haben mit Steuerhinterziehern. Aber erst kollusiv mit ihnen zusammenwirken, um sie dann, wenn’s anzubrennen droht, von hinten durch die Brust ins Auge zu schießen, das zeichnet die Moral dieser scheinheiligen Weißgeldstrategen aus.

Ich kenne zahlreiche Kriminelle, die sich wesentlich ehrenhafter verhalten als diese Seidenanzugsträger. Die ehemaligen Bankgeheimnisträger offenbaren sich statt dessen als solche, für die Der wahre Jakob seine (und meine) Verachtung in Reimen formuliert:

Verpestet ist ein ganzes Land,
Wo schleicht herum der Denunziant.
[…]
Der Menschheit Schandfleck wird genannt
Der niederträcht’ge Denunziant.

Es ist nun zu wünschen, daß sich die von den Bankgeheimnisverrätern derart Erpressten nicht in die Arme solcher Berater flüchten, die einer bekannten bayerischen Heulsuse zur Seite standen. Strafbefreiende Selbstanzeigen – auch abgenötigte – gehören in die Hände von erfahrenen Spezialisten.

Schade um den schönen Ruf, den die Schweiz einst hatte.

Bildquelle m.w.N.: Wikimedia

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Die Familie – intensiv, hart, erfolgreich

Ab und an bekomme ich Post – von Juristen mit meist einiger Berufserfahrung, die alte Bekannten in einem Blogbeitrag wieder getroffen haben. Die Rede ist von Wilhelm Brause, Bulli Bullmann, (Graf) Gottfried von Gluffke, Frollein F. und das High Light: Mütterchen Mü.

Die Namen habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern erst übernommen (böse Zungen Zivilisten sprechen von „geklaut“), später durch konkludente Genehmigung beibehalten. Daran hat mich nun ein junger Jurist noch einmal erinnert:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

ich habe eine ganz kurze Frage bezüglich Ihrer Pseudonyme in den Blogbeiträgen: Waren Sie zufällig als Student oder Referendar im Repetitorium von Herrn Langels (Abels und Langels)?

Ich bin derzeit in der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen und war erstaunt, als auf einmal Wilhelm Brause und Bullmann in den Fällen auftauchten und erinnerte mich sofort an Ihren Blog :-)

Viele Grüße

Es gab mehrere Gründe für mich, Anfang der 80er Jahre zum Repetitor zu gehen. Die miserablen (pädagogischen) Leistungen der verbeamteten Universitäts-Lehrer waren jedoch entscheidend, weshalb ich seinerzeit lieber „intensiv – hart – erfolgreich“ gelernt habe, statt mir monotone Vorlesungen an der Uni anzuhören.

Der Slogan stammt aus einer Zeit, in der das „Rep“ noch Wegner & Abels hieß; heute sind Dr. Peter Abels und Harald Langels die Köpfe des Nachhilfe-Unternehmens. Und offenbar nutzen die engagierten Lehrer noch immer die Figuren, die mir seinerzeit das Lernen – und nun das Bloggen – leichter gemacht haben:

Familie

Ich denke, wenn eine Methode seit über 30 Jahren noch immer mit den selben Mitteln auskommt, kann man eigentlich zuverlässig davon ausgehen, daß sie erfolgreich ist – für die Unternehmer wie für deren Kunden.

Ich habe den oben zitierten Nachwuchs um seine Zustimmung (ziviljuristisch sauber: Einwilligung – habe ich bei W&A mal gelernt und bis heute nicht vergessen ;-)) zur Veröffentlichung seiner eMail gebeten; er schreibt mir zurück:

… das ist motivierend, dass so ein [censored crh]-Strafrechtler auch bei A&L bzw. damals Wegner Abels war.

Das Rep ist auch sehr gut. Bin mir nur nicht sicher, wie das alles in 6 Monaten zu machen ist …

Ich bin da optimistischer: Wenn der Stundenplan, den ich seinerzeit von Repetitoren bekommen habe, auch nur annähernd so kleinteilig ist, daß er für Mittwochmorgens zwischen 8 und 10 Uhr den Frühsport vorschrieb, klappt das in der kurzen Zeit.

Das Studentenleben ist eben intensiv und hart – meins jedenfalls war es, auch (und ganz besonders) außerhalb von Wegner & Abels. 8-) Der Erfolg kommt dann ganz von anneleine …

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Centnerweise Zahlungen

Irgendwie hatten sich der Rechtsanwalt Rudolf Redlich und sein Mandant Wilhelm Brause nicht mehr so richtig lieb. Die beiden hatten unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der von Brause an Redlich zu zahlenden Vergütung.

Runde 1: Gericht
Da man sich nicht einigen konnte, nahm der Rechtsanwalt Redlich erst die Hilfe seines Kollegen, Rechtsanwalt Pius Postulationis, und der dann die eines Richters in Anspruch. Am Ende entschied der Richter, der Brause müsse noch 150 Euro an den Redlich zahlen.

Runde 2: Trotzphase
Zornig teilte Brause dem Redlich mit, er habe keinen Anspruch auf Überweisung des Betrages, sondern nur auf Barzahlung. Und er werde die Zahlung nicht an ihn – SIE WILL ICH NIE WIEDER SEHEN! – sondern nur an Rechtsanwalt Pius Postulationis zahlen. Das war dem Redlich Wurscht, Hauptsache, Brause zahlt jetzt überhaupt.

Runde 3: Münztransporter
Ein paar Tage später erschien Brause bei Postulationis mit einer schweren, klappernden Blechbüchse. Die 150 Euro waren da drin; in Münzen. Die beiden größten Münzen waren 2 Euro-Stücke, ein paarmal 1 Euro am Stück, die meisten aus Kupfer. Pius Postulationis konnte dem Wilhelm noch schnell mitteilen, daß er das Metall nicht haben wollte. Brause reagierte nicht, verließ die Kanzlei und die Büchse blieb auf dem Counter stehen.

Runde 4: Pfänder
Der Zirkus ging dann also in die vierte Runde – die Zwangsvollstreckung. Brause jaulte auf, als ihm Gottfried Gluffke, sein Arbeitgeber, mitteilte, daß er soeben über eine unmittelbar bevorstehende Lohn- und Gehaltspfändung informiert wurde.

Die Zahlung mit dem Blech war nämlich nicht geeignet, die Forderung des Redlich auszugleichen. Gluffke, der alte Fuchs, kannte nämlich eine Dunkelnorm, die er dem Brause auf seinen Arbeitsplatz legte: Die

VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro

EG-Verordnung

So ähnlich formuliert hat das auch unser freundlicher Gesetzgeber in Nationales Recht gegossen: § 3 Münzgesetz.

Runde 5: Dauergenerve
Brause muß die Büchse also wieder abholen und entweder „vernünftiges“ Bargeld mitbringen oder überweisen. Brause entschied sich erst einmal fürs Abholen. Und da er nun auch diesen Rechtsanwalt Pius Postulationis nicht mehr lieb hatte, wollte er ihm noch eins mitgeben: Er richtete einen Dauerauftrag über 1 Euro ein, zahlbar über 150 Monate, jeweils am Ersten.

Runde 6: Gehobene Rechnung
Bereits nach der ersten Teil-Zahlung erhielt Brause von Postulationis eine Rechnung, über die angefallene „Hebegebühr“.

Hebegebühren gem. RVG VV Nr.1009
Hebegebühren fallen an, wenn der Rechtsanwalt Zahlungen für den Mandanten entgegennimmt und diese dann an den Mandanten auskehrt. Mit den Hebegebühren sollen die Kosten abgedeckt werden, die der Rechtsanwalt durch Tätigung der Überweisungen und für zusätzliche Sorgfaltspflichten hat. Für jeden Auszahlungsbetrag fallen die Kosten gesondert an.

Quelle: Rechtsanwaltsgebühren.de

Die Rechnung von Rechtsanwalt Postulationis an Brause lautete also:

(Mindest-)Hebegebühr für die Zahlung von 1 Euro: 1,00 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer 19 Cent, macht insgesamt 1,19 Euro.

Runde 7: Schnappatmung
Es hat noch ein, zwei Tage gedauert, bis der Adrenalinspiegel von Brause wieder soweit gesunken war, daß er imstande war, den nun noch offenen Gesamt-Betrag von 150,19 Euro zur Anweisung direkt an Rechtsanwalt Redlich zu bringen.

Endrunde
Bei einem leckeren Abendessen, gemeinsam mit den jeweiligen Gattinen, entschieden sich die Kollegen Redlich und Postulationis nach dem dritten mit gutem Wein begleiteten Gang, auf die Geltendmachung von Verzugszinsen zu verzichten.

Besten Dank an den Rechtsanwalt Malte Dedden, Kehl, für die Anregung zu diesem Beitrag und die Aufdeckung dieser Dunkelnomen.

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Aktive Sterbehilfe bei easyJet

Offenbar hat es für den Fluggast, ein guter Bekannter, keine Alternative gegeben: Er konnte den Billigflieger nicht vermeiden. Der Mensch ist aber enorm leidensfähig, also Augen zu und rein in den easyJet.

Als er dann – auf irgendeinem Sitz, der zufällig noch frei war – Platz genommen hatte und die Augen wieder öffnete, hätte ihn bald der Schlag getroffen:

Kaffeebeutel

Den Engländern eilt nun gerade nicht der Ruf von Gourmets voraus. Aber daß diese Insulaner nun versuchen, mit Kaffee aus Beuteln ihre Opfer Fluggäste umzubringen, hätte ich nicht geglaubt. Wenn ich diesen Aufkleber an der Rückenlehne eines Flugzeugsessels nicht mit eigenen Augen gesehen hätte.

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