Monatsarchive: Dezember 2013

Wer zu lange auf der Kreuzung steht, geht leer aus

Wer kennt die Situation nicht. Man steht mitten auf der Kreuzung und möchte links abbiegen. Es dauert und dauert, weil die vor einem stehenden Abbieger nicht aus dem Knick kommen. Und dann schaltet die Ampel für den Querverkehr auf Grün.

Spätestens jetzt hat man ein Problem. Man steht nämlich im Weg herum, müsste die Kreuzung eigentlich räumen, darf aber auch den Querverkehr nicht gefährden. Und je länger man überlegt und herumsteht, umso teurer wird es. Sagt jedenfalls das Berliner Kammergericht.

Dort verlangte die Klägerin ihren Schaden wenigstens zu 2/3 ersetzt, nachdem sie schon beim Landgericht gescheitert war. Das Kammergericht fand an dem Urteil des Landgerichts allerdings nicht auszusetzen und riet an, die Berufung zurückzunehmen.

Grundsätzlich ist das Räumen der Kreuzung zu ermöglichen. Kommt es zu einem Unfall haftet der Kreuzungsräumers in der Regel nach einer Quote von 1/3. Aber keine Regel ohne Ausnahme.

(…) Je länger ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, wird dieser beachten müssen, dass der übrige Verkehr daraus schließen kann, er werde nicht weiterfahren. Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409). Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 – 12 U 767/77 – DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 – 12 U 5056/91 – VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. BGH, a.a.O.).

Nachlesen kann man das Ganze hier: KG, Beschluss vom 08.09.2008, Az: 12 U 194/08

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 65

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Perun.net berichtete, daß die Plugin-Sammlung „Jetpack“ in der Version 2.7 die Möglichkeit bietet, Beiträge automatisch auch auf Google+ zu veröffentlichen. Ich probiere das mit diesem Beitrag jetzt mal aus.

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Idyllisches Landleben – Immer wieder

Angewandte Vorurteilsforschung in einer Ermittlungsakte:

Immer

Immer wieder findet sich der Namen des Mandant in den Vorgängen. Immer wieder war er Beteiligter an einer Schlägerei. Immer wieder stellte sich heraus, daß er der Geschädigte war. Aber wenn er immer wieder in den Dorfpolizeiakten auftaucht, muß ja irgendwas dran sein. Auch wenn die Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in der entfernten Stadt immer wieder eingestellt wurden.

Auch diesem vierten Fall war es wie immer: Es begann mit Alkohol, dann ging es los mit dem Mobbing des Mandanten wegen seiner sichtbaren Behinderung; es endete damit, daß der Mandant erst mit einem Stock und dann mit einem Gartenstuhl geschlagen wurde.

Gartenstuhl

Aber der einzige Zeuge, den die Dorfpolizisten vernommen hatten, behauptete, daß der Mandant auf die anderen drei Beteiligten losgegangen sei. Wenn einer immer wieder in den Akten der Dorfpolizeibehörde auftaucht und dann auch noch ein Ureinwohner des Dorfes so eine belastende Zeugenaussage liefert, muß ja was dran sein.

Achso, ein Hund spielt auch noch eine Rolle in dem Schaustück. Ein ausgebildeter Schäferhund. Der gehört dem über 70-jährigen Ureinwohner. Es ist ein Blindenhund …

Immer wieder unterhaltsam, so eine Dorfgemeinschaft.

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Respekt per Online Banking

Der Facebook-Eintrag eines Kollegen:

Innerhalb von 2 Wochen Mahnung mit Vollstreckungsandrohung. Sowas leisten sich nur Schornsteinfeger.

Zuerst dachte ich, das sei das klassische Mandat eines Familienmitglieds oder guten Freundes (Du, ich habe da Post bekommen. Kannst Du mal eben …). Nein, das war ein Statement in eigener Sache, was sich ein wenig später aus den Kommentaren zu dem Beitrag ergab. Da schreibt der Kollege nämlich:

… ich mache es altmodisch, sammle Rechnungen und am Ende eines Monats wird dann alles auf einmal überwiesen am SB Terminal. Ziemlich Sixties aber ich habe einen Überblick und sonst auch keinen der sich beschwert.

Das ist durchaus eine Möglichkeit: Die (fremde) Leistung ist eilig und wird sofort in Anspruch genommen. Die (eigene) Gegenleistung hat Zeit und wird irgendwann einmal erbracht. Es ist eine Möglichkeit, ja. Aber keine gute.

Wir machen das anders. Rechnungen werden stets am Tag ihres Eingangs bei uns überwiesen. Mit dem Ziel, daß der Rechnungssteller noch nicht von seinem Gang zum Briefkasten zurück ist, wenn unsere Zahlung bei ihm eintrifft.

Damit möchten wir signalisieren, daß wir ihn und seine Arbeit dankbar respektieren. Für den Überblick über unsere Liquidität nutzen wir geeignete Software.

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Liebe Nachbarn

Fensterscheiben einzuschlagen gehört auch in Nord-Neukölln nicht unbedingt zum Standard, wenn man sich über eine zu laute Party beschweren möchte. Das ist unhöflich.

Aber dieses Plakat zeigt, daß die Einflußnahme auf das Durchsichtsmaterial auch irgendwie nachvollziehbar ist:

LiebeNachbarn

Wer „mitunter“ nachts etwas lauter ist und wenn es deswegen bereits „jederzeit“ schon Bitten gegeben hat, daran zu denken, daß es Menschen gibt, die nachts ihre Akkus aufladen müssen, muß sich nicht wundern, wenn dann mal weniger zaghaft an die Scheibe geklopft wird.

Der Wille, sich auch ohne jederzeitige Beschwerden zur nachtschlafender Zeit rücksichtsvoll gegenüber den Schläfern zu verhalten, geht aus dem Aufschrei nicht unbedingt erkennbar hervor.

Nein, ich habe weder was von dem störenden Lärm gehört, noch habe ich die Scheibe eingeschlagen. Ich bin ein tatsächlich lieber Nachbar.

Übrigens:
Unsere Kanzlei verteidigt auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren, die wegen ruhestörenden Lärms geführt werden. Und in Strafverfahren wegen Sachbeschädigungen. Aber richtig interessant wird es erst, wenn noch Beleidungen und Körperverletzungen hinzukommen. Also: Haut rein, Jungs und Mädels! 8-)

Hier nochmal die Beschwerde im besser lesbaren Wortlaut:

    Liebe Nachbarn.
    Mir ist schon klar, das wir mitunter Nachts etwas lauter sind! Ihr könnt euch jederzeit bei mir beschweren, dann werde ich auch Rücksicht nehmen. Aber meine Scheibe einzuschlagen!! IST einfach Scheiße -> und feige!! (Laden EG).
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Kummer-Nummer

Für den Fall, daß jemand mal ein Problem mit seinem Faß hat, gibt es jetzt hier einen problemlösenden Hinweis:

Fassbierkummer

Ach, da fällt mir ein: Straftat-Kummer? Notruf-Nummer!
(scnr)

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Porno Marketing

Wenn man sich in den letzten Tagen in den Blogs und Foren oder auch in den konventionellen Medien umschaut, wird man zugeschmissen mit der Aufregung über die Post, die eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei verschickt hat. Die fränkischen ostbayerischen Kollegen haben meiner Ansicht nach einen ganz hervorragenden Job gemacht!

Die Kanzlei vertritt einen Urheberrechts-Inhaber, der die Ansicht vertritt, seine Rechte seien getreten worden; es sollen also Gesetzesübertretungen gegeben haben.

Die Anwälte machen nun genau das, was sie machen sollen. Sie ermitteln die möglichen Rechtsverletzer und schicken ihnen einen Brief, in dem sie dazu auffordern, von den Rechtsverletzungen (künftig) zurückzutreten und für den eingetretenen Schaden Ersatz zu leisten.

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wer die Ansicht vertritt, kein Gesetz übertreten zu haben, kann an einen anderen Interessenvertreter herantreten und ihn beautragen, der Forderung der Kanzlei entgegen zu treten. Und fertig. Wer das nicht möchte oder wem das Layout und der Inhalt nicht gefällt, dem bietet der Büromaschinenfachhandel im übrigen zahlreiche Möglichkeiten.

Was passiert statt dessen? Es wird ein Riesenbohei gemacht um schlichtes, bedrucktes Papier, das in einem frankierten Umschlag steckt.

654164_web_R_K_by_S.Geissler_pixelio.deUnd jetzt? Den Namen der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird kein Mensch jemals in seinem Leben vergessen. Und diejenigen, die irgendwann einmal eine eigene (Urheber-)Rechtsverletzung beweinen müssen, werden sich genau dann an diesen Namen erinnern.

Liebe Kollegen: Chapeau! Euer Marketing ist sicher anstrengend, aber genial. Echt porno!

Bild: S.Geissler / pixelio.de

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Die ultimative Verteidigungsschrift

Der querulatorische Mandant hat mal wieder geparkt. Wo gerade Platz war. Das hat einer Mitarbeiterin des Kreuzberger Unordnungsamts nicht gefallen. Es gab das übliche Programm und der Nörgler landete in unserer Kanzlei.

Das führte nach der Akteneinsicht zu der folgenden Verteidigungsschrift:

Verteidigungsschrift

Das Argument der Verteidigung war nicht zu widerlegen. Das Gericht, das sich mit der Sache eingehend beschäftigt hat, kam nach intensiver Prüfung zu folgendem Ergebnis:

Einstellung

Ein gutes Pferd springt eben nur so hoch wie es unbedingt muß.

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Das wollen wir doch mal sehen!

Eine spontan gewordene Ergänzung unserer Bibliothek:


Verfassungsbeschwerde

Bestellt! Man muß ja nicht alles akzeptieren, was einem ein Gericht vorsetzt.

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