650 x Besuch in Sachsen und Brandenburg

Unter anderem in Berlin und und Brandenburg lief heute morgen ein umfangreiches Besuchsprogramm. 650 Polizeibeamte schauten in Wohnungen und Vereinsheimen von Rockerclubs vorbei.

Der Bundesinnenminister hatte zuvor den „Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“, dem die „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside“ und „Härte Plauen“ angehören, sowie in Brandenburg den „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ – und dabei den „Oder City Kurmark“ gleich mit – verboten.

In allen Fällen wurde das Verbot mit einer „schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit“ begründet, die von den Rockern ausgehen soll.

Weitere – sogenannte offzielle – Details werden wir heute Nachmittag vom Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinesgleichen aus Brandenburg und Sachsen, Dietmar Woidke (SPD) und Markus Ulbig (CDU) noch mitgeteilt bekommen. Das kann man dann sicher alles sehr schön in den Boulevard-Blättern nachlesen.

Mir reichen hier erst einmal die inoffiziellen Informationen, die ich aus zuverlässiger Quelle bekomme.

Dieser Beitrag wurde unter Rocker veröffentlicht.

Eine Antwort auf 650 x Besuch in Sachsen und Brandenburg

  1. 1
    Donnerkatze says:

    Die rechtlichen Grundlagen der Verbotsverfügungen scheinen doch mehr als zweifelhaft zu sein.
    Sippenhaftung, Gesinnungsstrafrecht?
    Ok, wenn das so ist. Dann kann man es ebenso mit der Polizei als Institution handhaben und einzelne Ortsgruppen, die immer wieder auffällig gesetzeswidrig verhalten, ebenfalls weiteres Handeln untersagen, Kleidungserkennungsmerkmale abnehmen und Vermögen beschlagnahmen (Gehalt was der Steuerzahler zahlt, einbehalten).
    Oder warum darf der Grün/Weiße jetzt Blau/Silber Trachtenverein immer wieder offensichtlich psychisch verwirrte Menschen erschießen (in Brunnen, auf offener Straße, Wohnungsräumung etc.) – auch unschuldige Tiere, wie Hunde oder Art geschützte Bären bleiben nicht verschont. Wasserwerfer, die ohne Rücksicht auf Verletzte, Kinder und Unbeteiligte ebensowenig berücksichtigt.
    Bereits am Boden liegende immer wieder gern getreten, misshandelt, in eises Kälte ausgesetzt, am Boden liegend festgesetzt im Schnee (Frauen & Kinder) etc. Alles keine Einzelfälle – leider.
    Wann wird DAS verboten und ebenso streng geahndet?