Advogarant – ein kalter Spammer?

Vor ein paar Tagen lief über die Anwalts-Mailingliste eine Anfrage mit dem Titel:

Wer hat Erfahrungen mit Advogarant?

Ich möchte mich auf diesem Wege mit einer Antwort melden:

Bereits im Jahre 2003 wurde die Advogarant mit gerichtlicher Hilfe darauf hingewiesen, daß unerwünschte Werbung zu unterlassen ist. Seinerzeit habe ich mithilfe des Amtsgerichts Charlottenburg den Spammern auf die Finger geklopft:

Advogarant-spammt

(Klick auf das Bild führt zum kompletten Urteil.)

Zweierlei ist aus den aktuellen Beiträgen der Mailingliste zu entnehmen.

Zum einen geht es um die Effizienz einer Inanspruchnahme des Angebots. Dazu beispielhaft die Stellungnahme eines Kollegen aus Nordrhein-Westfalen:

… wir waren da mal vor Jahren, hat nix gebracht, haben wir wieder gekündigt.

Das deckt sich mit den Erfahrungen zahlreicher anderer Anwälte.

Zum anderen sind die Geschäftspraktiken des Unternehmens ein Thema. Ein Kollege fragte in die Runde:

Bin […] sehr verwundert, dass die mich anrufen.

Es geht also wieder einmal um unerwünschte Werbung, die die Spammer betreiben.

Bereits 2003 hatten sie Gelegenheit zu lernen, daß man Rechtsanwälten nicht mit Cold Calls und Spam auf die Nerven gehen sollte. Offenbar sind die Advogaranten beratungsresistent. Aber vielleicht führt der Vorschlag eines Kollegen aus dem Hessischen zu einem Effekt bei den Nervensägen:

Kaltakquise ist das einzige, dass die gut können, schicken Sie denen eine Abmahnung …

Das scheint der einzige Weg zu sein: Abmahnung, Einstweilige Verfügung und Verurteilung, insbesondere mit der Verpflichtung, die Kosten für diese Art der Fortbildung zu tragen. Die Kostenkeule und die Verbreitung des schlechten Rufs sind bewährte Mittel, auch Lernunwilligen das Rechnen beizubringen.

Pls RT! ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht.

4 Antworten auf Advogarant – ein kalter Spammer?

  1. 1
    malnefrage says:

    Nur mal so am Rande:
    Darf ein Joachim H., Köln, trotz § 46 BRAO eine von Joachim H. als Geschäftsführer geführte GmbH, Köln, vor Gericht vertreten oder ist die Namensähnlichkeit reiner Zufall ? (s. z.B. AGH München GmbHR 2004, 1089)

  2. 2
    Ingo says:

    @crh:

    Wieso nur die Klage auf Schadensersatz und nicht gleich auch noch auf Unterlassung?

  3. 3
    NeugierigEr says:

    @Ingo

    Weil der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (Seite 3, 4. Absatz des Urteils)

  4. 4