Ausstellungsstück

Frisch aus der Tiefgarage:

Ausstellungsstück

Da fehlt was!

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Zulassungsrecht veröffentlicht.

11 Antworten auf Ausstellungsstück

  1. 1
    Matthias says:

    Die Ventilkappe am Vorderrad?

  2. 2
    yourrs says:

    ein gültiges Kennzeichen?

  3. 3
    ???? says:

    Es fehlt schönes Sommerwetter.
    Ich drücke die Daumen.

  4. 4
    oy-oy-oy says:

    Es fehlt der Fahrer und seine Bitch.

  5. 5
    doppelfish says:

    Gut, die Autoradios, bei denen man die Frontplatte abnehmen kann, kannte ich ja schon. Aber das hier geht zu weit! B)

  6. 6
    Arno Nüm says:

    Was ist denn das überhaupt für ein Abstellplatz? Raus kommt man nur durch dieses Fenster – und das wohl am Besten unter der Maschine. Oder sehe ich da was nicht richtig? Fährt das Ding vielleicht hoch auf die Straße, wenn man einen Knopf drückt?

  7. 7
    Arno Nüm says:

    Im Übrigen dürfte das Losfahren auch etwas schwierig werdens, so ohne Motor. Aber wer sein Motorrad liebt, der schiebt. Ist das eine 125er?

  8. 8
    Steffen says:

    125 was? Ccm ja nun definitiv nicht (mehr)! :D

  9. 9
    alfredar says:

    Die Wichtigkeit von Motoren in Motorrädern wird in Deutschland deutlch überschätzt

  10. 10
    Olli says:

    Kellerfenster oder Lichtschachtabdeckung?

  11. 11
    Daarin says:

    Wozu ein Motor? Sie schreiben ja selbst Aus_stell_lungsstück und nicht Ausfahrungsstück.