Bayerische Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit

Ein psychiatrischer Sachverständiger ist nur dann unparteilich und unvoreingenommen, wenn er das von der bayerischen Staatsanwaltschaft gewünschte Ergebnis eines Gutachtens nicht störend und nachhaltig beeinflußt.

Liest man – jedenfalls so ähnlich – in der Süddeutschen Zeitung.

In Bayern haben die staatlich alimentierten Juristen in der letzten Zeit bemerkenswert häufig psychiatrische Probleme.

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