Ein psychiatrischer Sachverständiger ist nur dann unparteilich und unvoreingenommen, wenn er das von der bayerischen Staatsanwaltschaft gewünschte Ergebnis eines Gutachtens nicht störend und nachhaltig beeinflußt.
Liest man – jedenfalls so ähnlich – in der Süddeutschen Zeitung.
In Bayern haben die staatlich alimentierten Juristen in der letzten Zeit bemerkenswert häufig psychiatrische Probleme.