Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der Wahlstation

Vor ein paar Tagen erreichte uns folgende eMail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich mich bzgl. Ihrer Anzeige im Internet
(http://www.juristenkoffer.de/refblog/wahlstation/stationsangebot-mit-jobaussicht/#more-3021).
Ich, Wilhelmine Brause, habe am 01.02.2013 das Referndariat in Frankfurt angefangen und möchte gerne wissen, ob Sie weiterhin Stellen im Rahmen der Wahlstation anbieten. Sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie zudem um die Zusendung weiterer Informationen (Arbeitszeit und -gestaltung, Vergütung, etc.). Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelmine Brause

613791_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deGibt es eigentlich eine Stelle für Referendare, in denen vermittelt wird, was man unbedingt bei Bewerbungen vermeiden sollte, wenn man gern in der Kanzlei arbeiten und lernen will, an die man schreibt. Das würde den Referendaren eine Menge Enttäuschungen ersparen und den angeschriebenen Strafverteidigern keinen Stoff für freche Blogbeiträge liefern.

Anm.:
Die „Anzeige im Internet“ war ein Text, den die Juristenkofferträger vor mehr als 2 Jahren und 3 Monaten von unserer Website geklaut haben. Den findet man dort seit November 2010 nicht mehr.

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

28 Antworten auf Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der Wahlstation

  1. 1
    PH says:

    Past nicht zu Referendaren, aber zu Bewerbungen: Die überzeugen vor allem dann, wenn man selbst unter „cc“ aufgeführt ist da sich der Absender auch als Adressat aufführt und unter „cc“ noch ca. 20 weitere mehr oder weniger regionale Kanzleien mit unterschiedlichsten Schwerpunkten aufgeführt sind.

  2. 2
    Hans Olo says:

    Also irgendwie kann ich beim besten Willen nicht erkennen, was, außer des Alters der Anzeige, bei dieser E-Mail verwerflich sein soll.
    Sie fragt freundlich mit korrekter Rechtschreibung an, ob sie ihre Wahlstation bei ihnen absolvieren kann und wenn das möglich ist, hätte sie gerne weitere Informationen.
    Nach Bewerbung sieht das irgendwie nicht aus.

    Wo ist das Problem?

  3. 3
    franz says:

    „Gibt es eigentlich eine Stelle für Referendare, in denen vermittelt wird, was man…“

    So was käme auch gut in einer Bewerbung.

  4. 4
    MH says:

    Ich denke auch, Herr Hoenig, etwas lockerer werden. Da habe ich schon weitaus schlimmeres gelesen.
    Und die „Juristenkofferträger“ bieten einen sehr guten Service für Referendare an, die nicht mit dem Goldenen Löffel im Hintern geboren wurden. Ich persönlich habe ein großes problem damit, dem größten deutschen juristichen Fachverlag noch weiter Geld in den Rachen zu werfen, für Bücher, die längst digitalisiert zu haben sind und somit für mich nur noch ein Relikt aus der Steinzeit darstellen, wahlweise auch, um mit sowas den Verlag am Leben zu erhalten; wieviele Studis und Referendare schreiben jedes Jahr Examen? Klar, und die brauchen natürlich alle mindestens vier (selbstverständlich höchst aktuelle!) dicke rote Bauklötze. Wieso werden keine anderen Verlage im Examen zugelassen bzw. gestrichen (siehe: Niedersachsen, Nomos Gesetzte)? Da kann doch irgendwas nicht stimmen.

  5. 5
    Caron says:

    @Hans Olo
    Zumindest vielen mir Dinge ein, die für einen Erstkontakt einen besseren Eindruck machen als erstmal nachzufragen, wie wenig man für wie viel Geld Arbeiten muss.
    Das kommt irgendwann zu Sprache – auch nicht unbedingt zu spät, sollte aber nicht das erste und einzige Interesse sein.

  6. 6
    Caron says:

    * fielen *wieviel * „spät -“

    Gut, dass ich mich damit nicht bewerbe :)

  7. 7
    GH says:

    Referndariat? Falsch geschrieben oder falsch zitiert?

  8. 8
    willichnichschreiben says:

    @MH

    nur nen kurzer hinweis, NOMOS gehört seit einigen jahren zu dem anderen großen verlag.

    ansonsten sehe ich das aber genauso

  9. 9
    Schulz says:

    Lieber blogbetreiber, liebe leser, urteilen sie nicht zu undifferenziert über uns Referendare. Ja, ich bin auch so einer. Ich habe sogar zur gleichen zeit angefangen.

    Referendaren insgesamt kann man wohl Intelligenz unterstellen. Gegenteiliges ist unvertretbare mindermeinung. Dennoch wirken sie irgendwie unbeholfen und in r gruppe könnte man sie beinahe mit einer abiabschlussklasse verwechseln.

  10. 10
    alfred says:

    Ich hätte damals™ Geld in der Wahlstation verlangen können? Oder ist das jetzt neu? Bekommt man sein Geld denn nicht mehr vom OLG?

  11. 11
    Andre says:

    Seit wann bekommt man von der ausbildenden Kanzlei auch noch Geld? Gibt´s das Landesamt für Besoldung und Versorgung nicht mehr (so heißt das in NRW)? Daran kann man erkennen, dass es sich wahrscheinlich nicht um einen Referendar handelt.

  12. 12
    RAin Bremen says:

    @ André: Viele Kanzleien zahlen ihren Referendaren in der Wahlstation einen Betrag-X für ihre Tätigkeit!! Das ist absolut nicht ungewöhnlich und darf z.B. in Form/in Höhe eines MInijobs problemlos neben der Vergütung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung [gibt es und heißt auch in Nds. so :)] angenommen werden. Das ist also kein Indiz dafür, dass es sich nicht um einen Referendar handelt!!

  13. 13
    Ingo says:

    Wer in der Anwaltsstage oder Wahlstation beim Anwalt ohne Vergütung arbeitet, hat als Interessensvertreter in eigener Sache jedenfalls schon mal versagt.

  14. 14
    ???? says:

    Es kann auch sein, dass der/die ahnungslose Mandant/in glaubt, die Sache regelt der Fachanwalt höchstpersönlich.
    Ein falscher Irrtum.

    Ein Anruf, und der Lehrling (betriebsinterne Kommunikation ts, ts, ts…) verplappert sich.

    So ganz nebenbei erfährt man dann, dass die Sache ein/e Referendar/in erledigt.
    Die weiteren Gespräche sind dann nicht mehr so ganz freundlich.
    Im Grunde genommen sind das auch Anwälte, nur ohne Zulassung.
    Das ist egal.
    Das ist nur eine Formsache.

  15. 15
    le D says:

    Das Interesse des Referendars sollte eine vernünftige Ausbildung sein – und nicht das Schielen nach Kohle.

    Und wenn ich mir anschaue, wie wenig die prozessuale Denke bei einem Referendar in der Anwaltsstage ausgeprägt ist…

  16. 16
    Rob says:

    Ohne Moos, nix los! Es ist doch klar, dass man auch auf die Kohle schielt. Immerhin ackert man sich jahrelang in der Uni ab, sodass man im Ref zumindest schon ein nützliches Grundrepertoire an Rechtswissen mit sich bringt, von dem der Ausbilder auch profitieren kann. Wer sich unter Wert verkauft bzw. sogar kostenlos arbeitet, muss wirklich ein Gutsmensch sein. Ich persönlich hatte mich für eine internationale Großkanzlei entschieden. Zwar fehlte der typische forensische Alltag, den die kleinen und mittelständigen Kanzleien sicherlich haben. Dafür aber gänzen ca. 550,- € pro Wochenarbeitstag (andere zahlen übrigens noch mehr), die zusätzlich zum Referendarsunterhalt vom KG/OLG dazukommen (bis zu einer anrechnungsfreien Grenze).

    Nichts ist umsonst! Nicht mal die vermeintlich qualitativ niedere Referendarsleistung.

  17. 17
    ein weiterer Referendar says:

    Der Referendar erhält eine Unterhaltsbeihilfe. Nun kann man sich die Frage stellen zu welchem Unterhalt beigeholfen wird, wenn die Kanzleien u.a. nichts dazu geben. In Frankfurt bzw. Hessen liegt die Vergütung bei ca. 940 €. Davon könnte es für die oben Aufgeführte Referendarin (steht dort eigentlich der richtige Name? ;) schwierig werden den Lebensunterhalt zu bestreiten, insb. wenn sie für die Wahlstage nach Berlin geht. Stichwort: Zweitwohnung bzw. Zimmer (Was natürlich ihre eigene Entscheidung ist).

    Aus eigenem Erfahrungsschatz kann ich mich Rob nur anschließen, wenn es auch von den Noten („VB“) und der jeweiligen „Ausbildungsstelle“ abhängt, wieviel zusätzlich gezahlt wird. Es gilt zu bedenken, dass der „Lehrling“ ein abgeschlossenes Hochschulstudium aufweist und sich in anderen Ländern bereits auf eine Stelle als Berufseinstiger bewerben würde.

    @MH:
    Es geht nicht um die Gesetzestexte, sondern um die Kommentare. S. hier: http://www.juristenkoffer.de/
    Allerdings ließe sich auch für diese die gleiche Diskussion anstrengen. Gibt ja nicht nur den Beck-Verlag.

  18. 18
    Lexus says:

    Es ist heute wirklich schon unhöflich nach Arbeitszeit und Gehalt zu fragen, wenn man sich für einen Job bewerben möchte?

  19. 19
    le D says:

    Dann soll er/sie sich doch in einem anderen Land als Berufseinsteiger bewerben. Und das Referendariat ist kein Job, sondern Ausbildung.

    Versteht mich bitte nicht falsch: es ist zugegeben nicht einfach, bis ins Referendariat zu kommen. Aber wenn man als Anwalt die Ausbildung des Referendars ernst nimmt, dann ist diese – jedenfalls in kleineren Kanzleien, wo kein Billing des Refs an den Mdt erfolgt – bereits auch dann Verlustgeschäft, wenn er keine zusätzliche Vergütung erhält, weil der Anwalt sich um den Ref und seine Entwürfe kümmert, seine Entwürfe redigiert und mit ihm durchspricht, damit er/sie lernt, worauf es bei anwaltlicher Tätigkeit ankommt (und in der praktischen Herangehensweise ist das nicht zuvorderst das materielle Recht, sodass die universitäre Ausbildung zwar csqn ist, aber selten zum Tragen kommt).

    Und das ist das, was den Anwalt bereits Zeit und damit Geld kostet, weil er in der Zeit der Ausbildung des Refs für die Praxis keine vergütete Tätigkeit erledigen kann. Die Bereitschaft, Geld dafür zu bezahlen, dass man kein Geld verdienen kann, sollte auch in kleineren Kanzleien nicht allzu ausgeprägt sein.

  20. 20
    Lexus says:

    @le D: Und wo ist dann das Problem, dass man das Thema direkt offen anspricht, anstatt das gesamte Bewerbungsverfahren durchlaufen zu lassen und am Ende dann abzusagen, weil man eine Station möchte wo man Geld dafür bekommt?

    So doch lieber gleich am Anfang die Details klären und dann kann man freundlich zurückschreiben „Leider können wir keine Vergütung anbieten“ und dann kann er es sich überlegen ob er es macht oder halt nicht…

  21. 21
    ThorstenV says:

    „.. Verlustgeschäft, …, weil der Anwalt sich um den Ref und seine Entwürfe kümmert, seine Entwürfe redigiert und mit ihm durchspricht, damit er/sie lernt, worauf es bei anwaltlicher Tätigkeit ankommt“

    Mag ja sein, aber das ist für jeden Betrieb so, der Azubis einstellt. Die Metallteile, an denen der zukünftige Mechaniker seine ersten Feilversuche unternimmt werden nicht etwa verkauft (als Aktionskunst?) sondern wandern direkt in den Schrott. Prima Gewinn für den Betrieb.

  22. 22
    le D says:

    @Lexus: direkt ansprechen kein Thema, aber die Art, wie es in der hier beschriebenen Mail ist nach meiner Einschätzung subotimal: „Bilden Sie noch aus? Falls ja, was wollen Sie an Informationen von mir haben?“ Ähm – selbst wenn ich ausbilde, dann will ich nicht sagen, was ich haben will, sondern der Ref soll überlegen, was ich mutmaßlich haben will. Er/Sie soll sich so darstellen, dass er hier gut ankommt. Der Perspektivwechsel ist Teil der anwaltlichen Arbeit. Aber geschenkt: es folgt dann eine Verknüpfung von Arbeitszeit und -gestaltung mit der Frage, wieviel gezahlt wird. Das riecht für mich – auch wenn es „nur“ eine Mail ist ist – nach: ich habe wenig Lust, will eigentlich nur tauchen und dafür auch noch Geld haben.

    @ThorstenV: Ach so – weil Verlustgeschäft Teil I (Ausbildung) da ist, soll man dann noch Verlustgeschäft Teil II (Bezahlung) hinterherschieben, damit das Verlustgeschäft insgesamt noch höher wird?

  23. 23
    Lexus says:

    Der Bewerber soll raten was der Chef gerne in der Bewerbung hätte? Das ist doch wirklich Schwachsinn… Das kann man vielleicht machen wenn man nen Hellseher sucht.

    Wenn in ner Stellenausschreibung keine weiteren Informationen stehen, dann melde ich mich in der Regel auch per Telefon oder Mail und frage nach wie umfangreich z.B. die Bewerbung sein soll. Der eine Chef will nur ne Kurzbewerbung per Mail, der andere will klassische Bewerbung per Post. Das kann ich doch nicht wissen.

    Und wenn mein Chef bereits dadurch genervt ist, dass ich (der meine Arbeitskraft als Ware anbietet) die Vertragsbedingungen gerne wissen würde, dann weiß ich als Bewerber ja schon direkt, dass ich bei so jemanden nicht arbeiten möchte. Vor allem als Anwalt weiß man doch, dass das Referendariat nur mittelmäßig bezahlt wird und der Druck auf die Referendare hoch ist und daher der Faktor Geld/Zeit/Tauchen wichtig ist.

  24. 24
    PH says:

    Ich finde auch, dass das Problem hier nicht die Frage einer Vergütung ist, sondern die Art und Weise, wie die Vergütung angesprochen wird. Bei dieser Bewerbung geht der Referendar ja gerade davon aus, dass eine Vergütung gezahlt wird. Dieser Punkt ist nicht als Frage gestellt.

    Diese konkrete Art der Bewerbung ist wirklich unterirdisch. So jemanden würde ich nicht als Referendar beschäftigen.

    Genauso bin ich der Meinung, dass eine Kanzlei, die einen Referendar richtig einspannt, auch Geld zahlen sollte. Ist halt immer eine Frage, was der Referendar leisten soll.

  25. 25
    Tobias says:

    Die eigentlich interessante Frage ist doch aber, wieso @crh soviel Zeit in die Ausbildung der offensichtlich vom Fleck weg eingestellten Referendarin investieren muss, dass er seit fast 2 Wochen keine Zeit mehr für’s bloggen hat…

  26. 26
    Ingo says:

    Geht hier eigentlich noch was oder ist dicht, der Laden hier?

  27. 27
    Niemand says:

    Ich tippe mal auf Urlaub. Oder Stress. Oder sowas …

  28. 28
    Ingo says:

    Tot. Kanzlei dicht. Vermutlich alle in U-Haft :D