Brandschutz in der JVA

457584_web_R_by_M.E._pixelio.deDer Leiter der süddeutschen Justizvollzugsanstalt hat mir das schlagende Argument selbst geliefert: Brandschutz!

Die Ermittlungsakten, die uns die Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hat, wurden mal wieder in Umzugskartons geliefert. Zwei dicke Dinger, prall gefüllt mit Pappe und Papier. Nach entsprechender Behandlung konnten wir den Umfang reduzieren auf eine handelsübliche DVD. Der Paketdienst hat die Kisten dann wieder zurück zur Staatsanwaltschaft gekarrt.

Nun stellte sich die Frage: Wie bekommt der Mandant Einsicht in die Akten? Der übliche Online-Zugang auf unsere elektronischen Akten ist ihm leider nicht möglich. Einen Internetzugang im Knast haben nur die wenigsten Häftlinge (und dann meist auch nicht legal).

Einen Computer wollte JVA-Leitung dem Mandanten aber zunächst auch nicht zur Verfügung stellen. So ein Teufelszeug in einer Untersuchungshaftanstalt … das geht ja nun mal überhaupt nicht!

Also habe ich vorgeschlagen, ich drucke unsere DVD aus, packe das Papier in Kartons (siehe oben) und beauftrage einen Paketdienst …

Aber das gehe ja auch nicht, meinte der Chef vom Knast. Zumal ich darauf bestand, daß die JVA für die Datensicherheit verantwortlich sei, wenn der Mandant – aus welchen Gründen auch immer – daran gehindert ist, auf das Papier und die Inhalte aufzupassen. Ich dachte da an einen zusätzlichen, abschließbaren Raum, der für die Ordner zur Verfügung gestellt werden sollte.

Entscheidend für den Oberaufseher war aber nicht das Platzproblem, sondern der Brandschutz. Und da unsere Kanzlei nicht über feuerfestes Papier verfügt, haben wir uns darauf einigen können: Ich schicke dem Mandanten eine DVD mit den Akten und die Justizvollzugsanstalt stellt ihm einen Laptop zur Verfügung.

Na bitte, geht doch.

Bild: M.E. / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Knast veröffentlicht.

3 Antworten auf Brandschutz in der JVA

  1. 1
    Trino says:

    Man könnte ja denken, dass das Problem häufiger auftritt … fühlt sich denn nicht irgendwann der zuständige Justizminister bemüßigt eine allgemeine Handlungsanweisung für solche Fälle zu erlassen? Immer wieder die gleichen Verhandlungen mit den Gefängnisdirektoren … furchtbar ermüdend …

  2. 2
    Bulli says:

    @Trino
    Vielleicht bemühen sich die meisten Strafverteidiger auch nicht so sehr ihren Mandanten die Akte zugänglich zu machen. Viele RAs machen aus der Akte einen heiligen Gral.

  3. 3
    JLloyd says:

    Glauben Sie ernsthaft die JVA wird ihre Zusagen einhalten ? Ich orakle Ihr Mandant wird den Laptop nur unter Aufsicht eines Wachtmeisters nutzen dürfen, was wegen der gerade zum Jahreswechsel kurzen Personaldecke maximal 1h/Tag der Fall sein wird. In der Hauptverhandlung haben sie dann die Option „Vogel friss oder stirb“ in Form einer Verhandlung trotz des Verfahrenshindernisses oder Vertagung.