Wie eine Nachrichtenagentur heute berichtete, hob das Landgericht Frankenthal am 8. Januar 2013 eine einstweilige Verfügung auf, die dem Vereinsvorsitzenden des HDRA (Harley Drag Race Association) e.V. Landau mit Hilfe eines Rammbocks zugestellt wurde. Damit sollte den Rockern untersagt werden, die Rahmenkonzeption des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität im Internet zu publizieren.
Der Gerichtssprecher soll mitgeteilt haben, das Land habe zu lange gewartet, bis es den Eilantrag auf ein Verbot gestellt hatte. Bereits im Juli 2012 sei bekannt gewesen, daß Mitglieder der Hells Angels das „geheime“ Dokument veröffentlicht habe. Das Land habe aber erst am 20. September 2012 mit dem Eilantrag auf diese Veröffentlichung reagiert. Nach Ansicht der Richter haben die Beamten des Landes damit gezeigt, daß das Verfahren dann doch nicht so eile wie in der Antragsschrift vorgetragen.
Ein Sprecher des Innenministeriums kommentierte dem Agenturbericht zufolge den Beschluß des Landgerichts:
„Wir haben hier keinen Krisenstab und sind nicht in heller Aufregung.“
Klar. In der Ruhe liegt die Kraft. Und in der Zwischenzeit macht das geheime Geheimpapier im Netz die Runde.
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis.
Es fehlt noch der Link zu dem Dokument.
Ich wäre ja mal echt interessiert, welche
Allgemeinplätze darin ausgerollt werden.