Blatt 1 der Ermittlungsakte:
Bei der Auswertung der vom Zollkriminalamt zur Verfügung gestellten Datensätze fiel dem Zollfahnungsamt auf, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL, Aix en Provence, Frankreich, im Zeitraum 13.10.2011 – 12.12.2011 Waren aus dem außereuropäischen Ausland mit einem Einfuhrumsatzsteuerwert von 2.625.516,71 € zum freien Verkehr abgefertigt hat, diese Firma aber über keine Internetseite verfügt.
Eine Anfrage bei den französischen Zollbehörden zu dieser Firma ergab, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL am 03.06.2010 unter der oben genannten Anschrift mit einem Kapital von 6.500,– € gegründet wurde und seit dem 21.05.2011 in Liquidation ist. Geschäftsführer war ein Wilhelmion Brausion, geb. Sept. 1956.
Das Zollfahndungsamt zuppelte ein wenig an diesem Faden, den es da gefunden hatte. Und marschierte los. Am vorläufigen Ende des Fadens finden die Zöllner keine knapp 9 Millionen Einfuhrumsatzsteuer, die sie dort vermutet hatten. Das führte dann zu der Überschrift „Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel“ (§ 373 AO), zum Erlaß des einen oder anderen Haftbefehls und schließlich zu rund 60 Leitzordnern, vollgestopft mit beschriebenem und bedrucktem Papier.
Und das alles nur, weil ein „Abfertigungsverfahren 42 betrugsanfällig“ ist, eine Internetpräsentation nicht gefunden wurde und eine französische Fiskalvollmacht aus einer Zeit stammte, zu der die Vollmachtgeberin bereits liquidiert war.
So kann’s kommen, wenn man (nicht) aufpaßt.
Gutes Zollamt? Böses Zollamt? Ordnen Sie das doch mal für Ihre Leser ein.
Vielleicht kann man noch ergänzen, dass das Verfahren 42 nicht aufgrund mangelnden Vermögens des FA sondern aus Serviceorientierung den gesetzestreuen Unternehmen betrugsanfällig ist. Würde man es sicherer machen, hätten hunderttausende Ex- und Importbetriebe darunter zu leiden …
Äh, kann mich mal jemand aufklären??? Was war da los? Dachte das Zollkrimialamt, einen ganz dicken Fisch an der Angel zu haben und es war zum Schluss ein kleiner Stichling?
Guillaume Limonade ;)