Eine spontan gewordene Ergänzung unserer Bibliothek:
Bestellt! Man muß ja nicht alles akzeptieren, was einem ein Gericht vorsetzt.
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Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies schließt sich in 20Sekunden
Dann denken Sie bitte – so nicht bereits geschehen – an die Anhörungsrüge sowie daran, dass das BVerfG auch in schlichten Logikfehlern Gehörsverstöße zu entdecken und dann die nicht erhobene Rüge als Grund für die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde herzunehmen vermag.
Man darf nur nicht den Fehler machen, den Eindruck zu erwecken, man werfe den Fachgerichten in irgendeiner Art und Weise die Verletzung rechtlichen Gehörs vor, indem sie ein Argument in einer Verteidigungsschrift übersehen hätten, o.ä. Vielmehr muß man in der Verfassungsbeschwerde deutlich machen, daß man das Grundrecht auf rechtliches Gehör auf gar keinen Fall verletzt sieht, die Fachgerichte aber im übrigen keine Ahnung von den Grundrechten haben.
Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz) geht sehr gerne durch, wenn eine 20-seiige Verteidigungsschrift mal wieder mit den Worten quittiert wird: „Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses verworfen, das Beschwerdevorbringen gibt zu keiner anderen Beurteilung Anlaß.“
Solche Geringschätzung liest man bei Grundrechtseingriffen in Karlsruhe nicht so gern.
Gibt´s das auch für
– Zivilrecht
– Arbeitsrecht
– Sozialrecht
– Familienrecht
und was kostet das, wenn ein richtier Advokat bissel was schreibt – so acht bis zehn Seiten?
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Schön, daß man so etwas hier völlig offen kommuniziert!