Der Strafverteidiger empfiehlt – 47

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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2 Antworten auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 47

  1. 1
    Strafakte.de says:

    Vielen Dank für die Empfehlung! Schönes Wortspiel übrigens …

  2. 2
    Subsumtionsautomat says:

    Und was sollen Schulungen da bringen? Klar, wenn in einem Text Runen in einem Umfang auftauchen, der auf einen erheblichen Inhalt schließen lässt, kann ich den Brief anhalten und – nach Entzifferung – ggf. beschlagnahmen.

    Aber die genannten Abkürzungen? Die Postkontrolle dient ja zunächst der Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr – ich denke es dürfte recht schwierig sein, allein mit den genannten Codes seine Flucht zu organisieren oder Zeugen zu beeinflussen (einen solchen Brief, der unmittelbar an einen Zeugen gerichtet ist, würde man im Zweifel sowieso anhalten, auch wenn man den Code nicht versteht). Jetzt kann die Postkontrolle auch der Verhinderung oder Verfolgung neuer Straftaten etwa im Rahmen einer Wiederholungsgefahr dienen, aber da ist schon fraglich, inwieweit die Nutzung der genannten Codes eine Straftat darstellt. Ich hätte zumindest ein Problem damit, jemanden wegen der Nutzung der Zahl 88 zu bestrafen, auch wenn ein Eingeweihter diese entsprechend versteht. Sind die Codes geschickt in den Text eingebaut, dürfte aber zumindest der Nachweis schwierig werden. Die Post unter diesen Umständen anzuhalten und zu beschlagnahmen, ist also durchaus heikel.
    Ggf. wird es dann doch getan, um die „Ordnung der Anstalt“ aufrecht zu erhalten. Aber sollte so ein Brief mal durchgehen, geht davon auch nicht die Welt unter.