Der Strafverteidiger empfiehlt – 49

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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2 Antworten auf Der Strafverteidiger empfiehlt – 49

  1. 1
    Caron says:

    Kann mir mal einer die Geldwäsche im dritten Artikel erklären?

    • Es geht nicht (!) um Geldwäsche nach § 261 StGB, sondern um Geldwäscherei. Die Regelungen in der Oase sind nicht deckungsgleich mit unseren. Und: Es fehlt die Aktenkenntnis, um Ihre Frage solide beantworten zu können. Wer weiß, was der Kerl noch so alles angestellt hat. ;-) crh
  2. 2
    Lutz says:

    Der zweite link ist tot.

    • Nö. Bei meinem Test (12:10) war alles in Ordnung. Danke trotzdem. crh