Im Wort Rechtsschutzversicherung stecken die Worte Recht, Schutz und sicher. Manche Versicherer scheinen das zu vergessen und setzen lieber auf die Worte verraten und verkauft.
Nach einem Unfall hatte ein Ehepaar ihre Rechtsschutz angerufen, um sich zu erkundigen, wie man sich am besten verhält. Man stellte sie zu einem Rechtsanwalt durch, der ein paar wirklich gute Tipps auf Lager hatte.
Gegen den Mann, der gefahren war, hatte die Polizei vor Ort ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er hatte ein Anhörungsschreiben erhalten. Da solle er mal was hinschreiben, meinte der Anwalt, dann würde das Verfahren sicher eingestellt. Der Frau, der das Auto gehört, riet er, sich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Verbindung zu setzen. Die würden dann einen Gutachter schicken, der den Schaden schätzt. Danach würde die gegnerische Versicherung dann Schadenersatz zahlen.
Da sprach geballte Kompetenz pur und wir dürfen nun versuchen, die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Die Bußgeldstelle erließ nämlich ungerührt einen Bußgeldbescheid und die Versicherung des Unfallgegners dachte nicht im Traum daran, hier den Schaden begutachten zu lassen. Bevor man sich zur haftung äußern könne, müsse man ja mal in die Unfallakte sehen.
Das tun wir im Übrigen auch bevor wir Mandanten Ratschläge geben.
Nachtrag: Das scheint Mode zu sein, wie der Kollege Wings hier berichtet.
Der Anwalt muss sehr frustriert sein in der Hotline arbeiten zu müssen. Er hätte ja noch raten können sich vor den Zug zu werfen. Danach werde alles meist besser.
PS: Der erste Absatz ist der Beste. ;)
Es soll nicht nur Rechtsschutz-Anwälte geben, die sagen: „Schreiben Sie was hin – wenn da was von Ihnen und nicht von einem Anwalt kommt, dann wird Ihnen das geglaubt und die Sache sicherlich eingestellt.“
Verstehen kann ich diese Herren RAe nicht.
1. Ich hab ’ne gewisse Vermutung, welche Rechtsschutzversicherung das gewesen sein könnte.
2. Die RSV ist nur zum Bezahlen da, den Anwalt such ich mir selbst.
3. Wenn’s geklappt hätte, dann wär das für die RSV billiger geworden – ergo war der Rechtsanwalt eher weniger frustriert oder inkompetent als vielmehr den Interessen der Hand gefolgt, die ihn füttert.
@JJ Preston, zu 3.
Diese Telefon-Anwälte der Versicherer erweisen sich als „Diener zweier Herren“. Und einen von beiden verraten sie immer: Entweder den Versicherer, weil sie ungeachtet der Wirtschaftlichkeit beraten. Oder sie täuschen bzw verraten den Mandanten, indem sie ihm einen Rat erteilen, der überwiegend dem Versicherer nützt.
In diesem Rechts“Berater“ der Versicherung stecken die Worte „betrügen“ und „verraten“.