Das Gericht hat zwei Beschlüsse verkündet, mit denen die Strafkammer auf die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung reagiert, die in der Hauptverhandlung gestellt wurden. Ich habe den Vorsitzenden gebeten, mir Abschriften der Beschlüsse zu übermitteln. Bereits am übernächsten Tag hatte ich sie in der Post.
Seitdem habe habe ich mit dem zuständigen Staatsanwalt eine paar andere Sachen per eMail erörtert. Ich zitiere aus einer seiner letzten eMails:
Nur noch eine Frage: Haben Sie inzwischen die Leseabschrift erhalten? Wenn ja, und Sie hätten Sie elektronisch, dürfte ich Sie um Übersendung bitten (ich fürchte sehr, das geht schneller, als wenn ich mich bemühe)? Andernfalls würde ich noch mal beim LG nachhaken.
Selbstverständlich habe ich der Bitte des Staatsanwaltschafts entsprochen, allerdings nicht ohne das folgende Anschreiben:
Anbei übersende ich Ihnen die beiden Beschlüsse, verbunden mit der Androhung ganz empfindlicher Übel für den Fall, daß Sie eine Beschwerde mit den Worten einleiten: „Gegen den Beschluß vom 10.08.2013, den mir der Verteidiger übermittelt hat, … “
Ich glaube aber, der Staatsanwalt hat mit seinem Wunsch lediglich etwas umständlich einen Verzicht auf das ihm grundsätzlich zustehende Rechtsmittel erklären wollen. ;-)
Hm, bin zwar Jurist und hatte auch mal mit Strafrecht zu tun, aber kapieren tue ich es nicht. Also: Wenn der Staatsanwalt die Beschlüsse noch nicht direkt vom Gericht erhalten hat, läuft doch die Rechtsmittelfrist doch gar nicht? Kann denn die Übersendung durch Verteidiger diese in Gang setzen?