Der Wahrheitsbeweis bei § 185 StGB

In einem Nachtrag zur Wahl berichtet Die PARTEI:

Die Staatsanwaltschaft prüft immer noch intensiv, ob unsere MERKEL IST DOOF!-Plakate strafbar sind. Vermutlich muß sich Merkel in diesen Stunden einem Intelligenz-Test unterziehen.

Das ist einer der wenigen Momente, in der man sich die Anklageerhebung und eine Hauptverhandlung mit entsprechender Beweisaufnahmen dringend herbeiwünscht.

Liebe PARTEI-Bonzen, gern stelle ich dann ein geeignetes Verteidiger-Team für Euch zusammen! 8-)

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Der Wahrheitsbeweis bei § 185 StGB

  1. 1
    Enka says:

    Aus Angst vor Ihrer mächtigen Kanzlei möchte ich hier keinen feixenden Kommentar hinterlassen.

  2. 2
    Student says:

    Manchmal muss man ein bisschen Besserwisserisch sein. Juristengen halt ;-) Aber bei § 185 StGB ist kein Wahrheitsbeweis nötig. Jedenfalls nicht immer. Bei § 186 StGB allerdings schon.

  3. 3
    Jurastudent says:

    Der Wahrheitsbeweis wird hier nicht von Nöten sein ;)

  4. 4
    wegiog says:

    Schöner Beitrag, würde das mal zum Prozess kommen…

    Bedeutungen:

    [1] salopp: dumm, beschränkt
    [2] landschaftlich: fade, uninteressant
    [3] nicht jemandes Vorstellungen entsprechend

    Herkunft:

    Eigentlich das niederdeutsche Wort für „taub“.