Die ARAG – Fragen nach der Kündigung

Obwohl Bußgeldsachen in der Regel nicht gerade spektakulär sind, können sie im Einzelfall einmal eine existenzielle Bedeutung haben. Meist dann, wenn es um die Fahrerlaubnis geht.

So einen Fall hatten wir hier. Wir konnten dem Mandanten aber gut helfen, auch wenn es ein zäher „Kampf um’s Recht“ war. Am Ende hat der Mandant nicht nur seine Fahrerlaubnis behalten, sondern auch seinen Arbeitsplatz in der KFZ-Werkstatt.

Die Freude wäre noch größer geworden, wenn ihn derjenige unterstützt hätte, für dessen Unterstützung er jahrelang gezahlt hat: Der Rechtsschutzversicherer, die ARAG.

Mit den sattsam bekannten Scheinargumenten hat die sattsam bekannte Sachbearbeiterin der ARAG es am Ende geschafft, den „Kampf um’s Geld“ für den Versicherer zu gewinnen.

Verloren hat der Versicherungsnehmer, der neben seinen Versicherungsprämien nun auch noch die Versicherungsleistung – das Verteidigerhonorar – zu einem nicht unerheblichen Teil bezahlt hat.

Die Regulierung dieses Versicherungsfalls, der nahezu mehr Aufwand verursachte, als die Verteidigung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, führte dann aber zu der einzig richtigen Reaktion des Versicherungsnehmers, unseres Mandanten. Er machte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Denn eine Versicherung, die, wenn es einmal in sechs Jahren notwendig wird, nur unter Androhung empfindlicher Klagen regulieren möchte, ist ihr Geld nicht wert.

Die Kündigung rief die Marketing-Abteilung dieses Unternehmens auf den Plan. Sie schrieb den Mandanten an, der sich dann doch nochmal die Mühe gemacht hat, dem Laden mitzuteilen, was von ihm zu halten ist.

Die Meinung zur ARAG(Klick auf’s Bild führt zum ausgefüllten Fragebogen)

Die Versicherungsnehmer, die mit diesem Versicherer auch unzufrieden sind, sollten es unserem Mandanten gleichtun: Sie haben ein Sonder-Kündigungsrecht bei Verweigerung oder Kürzung der Versicherungsleistung.

Wer sich das ganze Theater aber sparen möchte, sollte nicht auf die hohlen Versprechungen der ARAG vertrauen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

5 Antworten auf Die ARAG – Fragen nach der Kündigung

  1. 1
    franz says:

    „Sie schrieb den Mandanten an, der sich dann doch nochmal die Mühe gemacht hat, dem Laden mitzuteilen, was von ihm zu halten ist.“

    Die Diktion der Antworten spricht wohl eher dafür, dass nicht der Mandant, sondern crh persönlich den Fragebogen ausgefüllt hat.

  2. 2

    Danke für die Info! Für uns als Finanz- und Versicherungsmaklerbüro by the way eine wichtige Info, da wir die Geflogenheiten der Versicherer bei der Schadenabwicklung und Regulierung in der Gesellschaftsauswahl für unsere Mandanten mit einbeziehen müssen. Die Gesellschaften sollten mal merken, wie sie sich mit solchen Aktionen selbst ins Abseits befördern. Leider gibt es auch andere Gesellschaften, die es mit der Kundenzufriedenheit nicht so ernst nehmen. Leider gibt es auch Anwälte,die nicht so wie Sie kämpfen, um für den Mandanten das Bestmögliche rauszuholen …

  3. 3
    Oliver says:

    Bei der ARAG hat sich anscheind alles zum schlechten verändert. Als ich noch als ReNo tätig war (bis 1996), war sie immer gern gesehen bei uns im Büro, weil alles ohne Probleme lief, Vorschußanforderung/Rechnung per Fax an ARAG, paar Tage später war das Geld auf dem Kanzleikonto…

  4. 4
    Bulli says:

    @Oliver
    Die ARAG hat zwischenzeitlich erkannt, dass das Geld auf dem eigenen Konto viel besser aufgehoben ist.

  5. 5
    doppelfish says:

    Der Mandant hat es auch noch durchweg geschafft, höflich zu bleiben. Respekt.