Die Inaugenscheinnnahme durch einen Polizeibeamten

Es gab ein Problem im Straßenverkehr. Irgendwas im Zusammenhang mit einem Überholmanöver.

Die beiden Verkehrsteilnehmer haben sich nebeneinander stehend an der nächsten Ampel getroffen und der Mercedesfahrer Gottfried Gluffke hat aus dem offenen Seitenfenster heraus dem Moppedfahrer Wilhelm Brause ein Jagdmesser „vorgeführt“. Spontan hat Brause dem Gluffke eins auf’s Ohr gegeben.

Der Polizeibeamte schreibt nun in die Ermittlungsakte:

Das in Augenschein genommene linke Ohr des Geschädigten wies minimale Rötungen auf. Diesbezüglich werde der Geschädigte selbstständig und unaufgefordert ein Attest nachreichen.

Sätze, die das Leben ein Polizeibeamter schreibt.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

3 Antworten auf Die Inaugenscheinnnahme durch einen Polizeibeamten

  1. 1

    „Nehmen Sie doch Vernunft an, Herr Wachtmeister.“
    „Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen.“

  2. 2
    m aus b says:

    das mit dem „vernunft annehmen“ hat jetzt was genau mit dem blogeontrag zu tun?

    warum sollte der polizeibeamte nicht die verletzung dokumentieren? geht die rötung zurück, hat der arzt vllt nichts mehr zu attestieren.

    falls der blogeintrag etwas mit dem fehlerhaften verwenden des wortes inaugenscheinnhame zu tun hat, hoffe ich auf aufklärung, da ich gern dazulerne.

    mfg

  3. 3
    A.N. says:

    Es geht darum, dass die wenigsten Geschädigten in direkter – hier vom Polizeibeamten wiedergegebener – Rede wie folgt ausführen: „Oh, Herr Polizist, ob der von ihnen soeben in Augenschein genommenen – nur minimalen Rötung – meiner Ohrmuschel werde ich nunmehr selbstverständlich unaufgefordert und vollkommen selbstständig ein Attest nachreichen…“ Diese Aussage ist natürlich Ergebnis eines vorhergehenden, hier aber nicht wiedergegebenen Gesprächs, welches u.a. dazu dient, dem Polizeibeamten weitergehende Mühe zu ersparen.