Ich hatte im März gegen eine Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil sie mir die beantragte Akteneinsicht verweigerte und stur die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangte.
Im Mai erhielt ich die Eingangsbestätigung; darüber hatte ich hier berichtet.
Es hat noch ein wenig Schriftverkehr mit dem dienstaufsichtführenden Oberstaatsanwalt gegeben, bei dem ich mal (in formeller Form) nachgefragt hatte, warum denn das alles so lange dauert. Auf meine (informelle) Einladung, dies bei einer Tasse leckeren italienischen Caffè in unserer Kanzlei zu erörtern, hat er leider nicht reagiert.
Nun hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt der Sache angenommen, nachdem ihm
mit Schreiben vom 17. Juni 2013 […] der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg die ihm von Oberstaatsanwalt vorgelegte Dienstaufsichtsbeschwerde
auf den Resopal-Schreibtisch gelegt hat.
Dies deshalb, weil ich zwischenzeitlich aus dem Urlaub zurück bin und so als unmittelbarer Dienstvorgesetzter über ihre Dienstaufsichtsbeschwerde befinden kann.
So, jetzt aber kanns losgehen:
Zumindest hat er – der Leitende – aber schonmal verfügt, daß ich die Akte bekomme.
Nun warten wir mal ab, wie sich die Sache noch so weiter entwickelt.
Besten Dank nach Potsdam für die wiederholte Belieferung mit Substanz für unterhaltsame Blogbeiträge.
Offenbar kann der Leitende selbst nicht direkt auf die Akten zugreifen, er kann lediglich irgendwen (vermutlich den kommandierenden Generalfeldarchivar) BITTEN Hr. Hoenig Akteneinsicht zu gewähren ….
„Dies deshalb, weil ich zwischenzeitlich aus dem Urlaub zurück bin(…)“
Liest sich, als ob er gerade mal kurz im Büro ist, bevor es dann nächste Woche wieder in Urlaub geht :)
Merkwürdiger Ablauf: “ derGeneralstaatsanwalt des Landes Brandenburg die ihm von Oberstaatsanwalt vorgelegte Dienstaufsichtsbeschwerde .. “
Dienstvorgesetzter der AAin ist der LOStA, er hat die im März eingereichte DAB zu bescheiden, wobei in der Praxis der zuständige Vorgesetzte = Abteilungsleiter = OStA die achliche Bearbeitung übernimmt.
Zur GStA kann die Sache eigentlich nur gelangen wenn noch eine weitere DAB wegen der zögerlichen Bearbeitung der ursprünglichen DAB durch den LOStA eingelegt wurde.
Das ein OStA – unter Umgehung des LOStA – eine DAB direkt an den General weiterleitet ist eigentlich nur erklärlich wenn dieser OStA als ständiger Vertreter = Stellvertreter des LOStA gehandelt hat und die DAB sich gegen den LOStA richtet.
Irgendwas scheint in der Schilderung des Ablaufs zu fehlen.
@Staatsanwalt: Vielen Dank für diese kurzweilige Erklärung. Es grüßt der AküFiderBW.
(Abkürzungsfimmel der Bundeswehr)