Die sensible Seele eines Nazikaders

Ich habe aus prominenter Ecke Post bekommen, von einem Menschen, mit dem ich noch nicht einmal beruflich zu tun haben möchte. Von dem einem „stadtbekannten Offenburger Nazikader Florian S.„, wie er verschiedentlich von anderer Seite beschrieben wurde.

Der starke Mann (hier gibt’s ein paar Bilder von ihm) nimmt Anstoß an einer Formulierung, die ich im Zusammenhang mit einem (anwalts-)berufsethischen Thema genutzt hatte:

Es ging […] um die Frage, ob es einer links-alternativen Anwältin gestattet ist, eine rechtsradikale Dumpfbacke zu verteidigen.

Aufhänger war ein Artikel vom 25.06.2012 in der LTO, in dem Christian Rath über „Die linke Anwältin und der Neonazi“ schrieb. Die politisch links engagierte Rechtsanwältin Tina Gröbmayr hatte die Verteidigung diese Florians übernommen und ist damit auf massive Kritik aus ihren eigenen Reihen gestoßen.

Florian S. „stolperte zufällig“ über den Freispruch für den Neonazi und reagierte empört:

Ich hätte ihn „zweimal als rechtsradikale Dumpfbacke diffamiert„. Diese „Betitelung seiner Person“ empfand er nicht nur „als in höchstem Maße unverschämt, sondern auch absolut ehrverletzend„. Das könne er „nicht auf sich sitzen lassen„, tönte es in seiner an unserem Schund- und Spamfilter vorbeigeschmuggelten eMail.

Ein großes „Tam-Tam“ möchte er aber „hinblicklich seines bevorstehenden Revisionsprozesses“ nicht machen. Großzügig, wie sensible Neonazis nunmal sind, bekomme ich von ihm im vierten Satz seines Anschreibens „die einmalige Gelegenheit einer außergerichtlichen Einigung„.

Einmalige Gelegenheiten gab es früher im Sommerschlußverkauf. Vielleicht hat Floriano an die dortigen Supersonderangebote gedacht, als er von mir „erwartet

– den Passus der „Dumpfbacke“ aus dem Blog zu nehmen
– eine schriftliche Entschuldigung
– eine Entschädigungszahlung in Höhe von € 1.500,- (eintausendfünfhundert Euro)

Im Umgang mit der Justiz nicht unerfahren vergißt der Schnäppchenjäger auch nicht, mir eine Frist zu setzen: „bis zum 15.11.2013„. Also habe ich noch ein wenig Zeit.

Seine Bankverbindung (allerdings noch nicht SEPA-konform) hat er mir dann auch gleich mitgeteilt, damit die Einhaltung der Frist nicht an überflüssigen Nachfragen scheitert.

Es folgen die semi-professionell verschwurbelten Androhungen empfindlicher Übel wie „Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede“ und die Beauftragung seiner „Anwältin Frau G. über seine Rechtschutz mit der Nebenklage

Anstand beweist der Nazi zum Schluß aber auch:

Mit freundlichen Grüßen

Florian S.

Was ist bloß aus den knallharten Nazis geworden, daß die sich jetzt schon über Blogbeiträge eines kleinen Kreuzberger Strafverteidigers aufregen. Und wegen Ehrverletzungen anfangen zu weinen. Das hat es zu meiner Zeit nicht gegeben.

Lieber Florian S., es tut mir Leid, wenn ich Ihrer sensiblen Seele Unrecht getan haben sollte: Ich entschuldige mich „hiermit“ schriftlich bei Ihnen.

Aber vielleicht waren Sie ja gar auch nicht Thema jenes Blogbeitrages, der Sie so sehr gekränkt haben soll. Oder geht es Ihnen gar nicht um die Ehre? Sondern um die Kohle, damit Sie Ihre erfolgreiche Verteidigerin adäquat honorieren können? Das hätte was, echt!

Einen habbich noch:

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Medien veröffentlicht.

17 Antworten auf Die sensible Seele eines Nazikaders

  1. 1
    Daniel B. says:

    *Popcorn*

    Das wird sicher als Unterhaltung für die nächsten Monate ausreichen. ;-)

  2. 2
    Strafakte.de says:

    Wie eine Dumpfbacke sieht er nun aber wirklich ganz und gar nicht aus. Ganz ehrlich nicht – und überhaupt …

    Toller Beitrag, besten Dank!

  3. 3
    Thorsten says:

    Ob Frau Kollegin G. ein solches Mandat überhaupt annehmen würde? :-)

  4. 4
    M. says:

    Ich bin sicher, dass Frau G. sehr gut zwischen der notwendigen Verteidigung in Strafrechtsprozessen – in deren Genuß auch Nazis und Arschlöcher kommen müssen – und Sandkastenstreitereien nach dem Motto „Der H. hat gesagt, dass ich doof bin! Mamaaaa!!!“ unterscheiden kann.

  5. 5
    Stefan says:

    Darf man einen Nazi zweimal als rechtsradikale Dumpfbacke diffamieren?

    Nein, man MUSS dies sogar machen. Steht sicherlich auch irgendwo im Gesetz, wenn man mal richtig sucht. :)

  6. 6
    tapirat says:

    Oh, man, lesenswerter Beitrag über jemanden, der wohl auch unbedingt mal erwähnt werden/ins Internet wollte.
    Für die Art und Weise des Versuchs hier zu erscheinen, verdient der Protagonist den imaginären doppelten :wasserhelm:

  7. 7
    Fritz says:

    Rechtsanwalt Hoenig verdient nun seit Jahren schon seinen Lebensunterhalt mit Straftaten……

  8. 8
    Uiuiui says:

    Das Attribut „rechtsradikal“ wird wohl nicht Stein des Anstoßes sein. Ein Verfahren wäre also _die_ Gelegenheit für Herrn S. sich gerichtlich bestätigen zu lassen eine Dumpfbacke zu sein. Ich hoffe er wird sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen.

  9. 9
    MaxR says:

    Da wird das Popcorn knapp.
    Der Teaser läßt mch auf helle Momente an trüben Tagen hoffen.

  10. 10
    Christian says:

    Für so ein Sensibelchen ist die Originalversion der Ärzte doch viel zu hart -> diese hier ist doch angemessener:

  11. 11
    BrainBug2 says:

    @Christian: Aua – das halte ich ja keine zwei Minuten aus. Glauben Sie der Nazikader brummt da mit?

  12. 12
    RA Bert Handschumacher says:

    Stellt es eigentlich auch eine Beleidigung dar, wenn man zu einer rechtsradikalen Dumpfbacke statt „rechtsradikale Dumpfbacke“ „lieber Florian S.“ sagt?

  13. 13
    Mickey Mouse says:

    Wenn ich hier jetzt schreibe, dass Rechte assoziale Dummbratzen sind, bekomme ich Applaus – ganz im Tenor des Blogeintrages. In Russland erntet man den selben Applaus, wenn man über Linke herzieht. Und in Nordkorea, wenn man über Demokraten schimpft.
    Als intelligenter Mensch sollte man auf so plumpes Geschmähe insgesamt verzichten, meine ich.

  14. 14
    CobraCommander says:

    Für die „Ehre“ und um des lieben Friedens Willen:
    Überweisen Sie einen Cent. Verlangen Sie das Wechselgeld.

  15. 15
    Denny Crane says:

    Seit wann ist die Verbreitung wahrer Tatsachenbehauptungen strafbar? „Rechtsradikale Dumpfbacke“ ist doch sowieso eine Tautologie, wie „kleiner Zwerg“ oder „weißer Schimmel“.

  16. 16
    Mirco says:

    Sie haben gar nicht behauptet, der Neonazi (dies anscheinend kein verletzender Begriff) wäre eine Dumpfbacke.

    Sie haben vielmehr eine spezielle Frage zu Dumpfbacken erörtert um zu einem allgemeinen dumpbackeneinschließenden Schluss zu kommen.

  17. 17

    […] sexua­li­sierte Gewalt Bos­haf­tes über Juris­ten „Bra­ten­wen­der der Gesetze“ Die sen­si­ble Seele eines Nazi­ka­ders Ver­qui­ckungs­sand im Getriebe des Steinmeier-Verfahrens Diese Über­las­tung aber auch […]