Ein freundlicher Anruf

Leider viel zu selten ist der Anruf eines Polizeibeamten Grund zur Freude. Am Tag nach dem Ersten Mai gab es für unseren Mandanten Grund, ein Kerzlein anzuzünden:

Unschuldig

Bei zwei offenen Bewährungen – wegen Ladendiebstahls – hing seine Freiheit am seidenen Faden. Er hat Glück gehabt, daß sich die Vorurteile der Detektive und dann der professionellen Ermittler nicht nur nicht bestätigt haben, sondern auch noch widerlegt wurden. Denn wenn einmal so ein Vor-Urteil im Raum steht, ist ein Nach-Urteil schnell mal verhängt.

Auf diesem Wege besten Dank an den Polizeibeamten, der die frohe Botschaft auf dem kurzen Dienstweg geliefert und damit die heißen Kohlen gelöscht hat, auf denen der Mandant seit geraumer Zeit saß.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

2 Antworten auf Ein freundlicher Anruf

  1. 1
    ???? says:

    Erst mal Glückwunsch.
    Es war sicher der Kumpel von Wilhelm Brause, der hier mit einem blauen Auge davongekommen ist.
    Aber glaubt ein erfahrener, abgebrühter Anwalt eigentlich einem Anrufer?
    Normalerweise hätte ich gesagt:
    Nett, dass Sie anrufen, aber könnten wir ein Fax haben?
    Wie bei Goethe:
    Nur, was Du schwarz auf weiß besitztest…usw….

  2. 2
    Faxgestalter says:

    > Nett, dass Sie anrufen, aber könnten wir ein Fax haben?
    Was soll draufstehen und was wird gezahlt?
    Was darf ich als Absenderkennung eintragen?
    Welche Uhrzeit soll ich eintragen?