Nun stellen Sie sich mal vor, das wäre ein Emergency oder sogar ein Notfall. Sie sind auf dem Weg zum Notausstieg, der nur noch 125 Meter weit entfernt liegt. Und kommen dann an diese Schilderwand:
Dann brauchen Sie doch erst einmal anwaltlichen Rat, ob Sie da überhaupt durch dürfen. Denn das Zeichen 267 der StVO heißt schließlich „Verbot der Einfahrt“. Und wenn etwas verboten ist, dann ist es eben verboten.
Ich bin gespannt auf die nächste Katastrophe in dem U-Bahnhof, und wieviel Menschen vor dem Klapptürchen mit diesem Schild stehen bleiben, um ihren Strafverteidiger anzurufen.
Wenn hinter Dir ein Feuer ausbricht, und vor Dir ein Schild „Notausgang“ steht, ist nicht wirklich der Moment, wo Du Verbotsschilder beachtest. Und sowieso, wer hat schon sein Auto im U-Bahnhof dabei? Das Schild gilt ja sowieso nur da, wo auch die StVO greift.
Betrifft Fahrzeuge, keine Fußgänger. Heißt also, vorher Rollschuhe abschnallen.
Darf da ein Hindernis im Weg stehen?
Aber … Momentchen … Sie haben Recht! Verbotsschilder sind ja Hindernisse. Und die gehören natürlich verboten! crh
hat der Herr Verteidiger heute seinen kindischen Tag?
– Natürlich kann ein Feuer auch ohne brennende Zigaretten ausbrechen
– hier ist sehr wohl ein Hindernis – das Verbotszeichen befindet sich auf einer Sperre (das weiße längliche Teil), und scheint über ein Stahlrohr o.ä. an der Wand befestigt zu sein (kann man leider nicht genau erkennen)
– wer sich nicht extrem dumm gibt weiß genau, dass das Verbotsschild für den „Alltag“ gilt, also solange die Gefahr durch einen vorbeifahrenden Zug erwischt zu werden größer ist, als durch Feuer, Giftgas, heranschlufende Zombiehorden o.ä. umzukommen. Nennt sich „gesunder Menschenverstand“. Oder muss man das bei der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer operativ entfernen lassen?
@ Engywuck sagt: Wieso den gesunden Menschenverstand entfernen lassen? Den darf man als Jurist gar nicht haben, denn sonst würde man schon im Studium scheitern. :-)
@Bilbo:
Er war ein fähiger Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
@Jens
Tja… so geht das Zitat nicht, nächster Versuch.
@Engywuck: Die Sperre kann mit einem Handgriff umklappen. Das ist in etwa vergleichbar mit den Sperren an geschlossenen Supermarktkassen – falls Dich das interessiert ;)
wusste ich nicht – ist aber trotzdem erstmal ein Hindernis – man kann nicht „einfach so“ durchlaufen. Sonst wären die Teile an den Supermarktkassen ja auch nur Deko :-)
Ey Leute, Ihr solltet mal Euren Ironie-Detektor zur Reparatur geben.
@Hoenig: Diese Art von Humor ist offenbar nicht für den Plebs geeignet. Sie sollten eine Kategorie „Ironie“ einrichten, damit der Pöbel das auch mitkriegt.
Diese Dinger in unterirdischen für den Publikumsverkehr gedachten Anlagen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gaben auf einfachen Druck nach, maximal haben die Klappbügel soviel Federdruck, dass sie von alleine in die Sperrstellung zurückkheren. Zumindest kenne ich es nicht anders.
Bei den Absperrungen an den Supermarktkassen muss, damit man diese bewegen kann, immer erst das sichbare Schloß, das ich noch nie verschlosssen erlebte, angehoben werden.
Vorliegend wäre im Notfall der Aspekt des Durchfahrt verbietenden Verkehrszeichens doch auch nur bei denjenigen zu prüfen, denen man eine Kenntnis der Bedeutung desselben vorhalten kann, sprich nur den Inhabern von Fahrerlaubnissen, bei deren erteilung auch dieses Schild zum Pflichtwissen gehört.
@Brause
Auch in einigen Kommentaren steckt Ironie.
Der „Pöbel“ hat das durchaus gemerkt.