Nebenklage, eine Aufgabe auch für Strafverteidiger

Die Stellung der Geschädigten in einem Strafprozeß ist in den letzten Jahren zunehmend gestärkt worden. Opfer von Straftaten haben mehr und wirksamere Rechte bekommen, um sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen. Längst sind Verletzte nicht nur Berichterstatter und Zeugen der Beweisaufnahme vor den Strafgerichten.

In vielen Verfahren, an denen die Anwälte unserer Kanzlei als Strafverteidiger beteiligt waren, wurden die Rechte von Geschädigten im Rahmen der Nebenklage wahrgenommen. Seit 2006 waren auch die Verteidiger in Strafprozessen als Nebenklagevertreter engagiert und konnten effektiv dazu beitragen, daß die Opfer von Straftaten nicht „leer“ ausgingen.
Wir haben in einer strukturierten Darstellung die wesentlichen Punkte der Nebenklage herausgearbeitet. Dem juristisch interessierten Laien werden deren Voraussetzungen und Möglichkeiten erklärt.

Für Anregungen, Ergänzungen und Kritik an dieser Mandanten-Information sind wir dankbar.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

2 Antworten auf Nebenklage, eine Aufgabe auch für Strafverteidiger

  1. 1
    alfred says:

    Beim Adhäsionsverfahren würde ich schon noch erwähnen, dass im Falle eines Freispruchs der Zivilrechtsweg immer noch offen steht, weil Strafgerichte dann i.d.R. von einer Entscheidung zum Adhäsionsantrag absehen.
    Ich fände es ja gut, wenn das Verfahren mehr genutzt würde… Mitte der 90er war es noch recht unbeliebt und der Richter war in dem Fall nur schwer zu überzeugen, dass das Opfer (Kind, Hundebiss) das Geld auch gut gebrauchen könnte (und nicht der Tierschutzverein!). Abgesehen davon erschien er auch überfordert… Zivilrecht bei einem alten Strafrechthasen… hm…

  2. 2
    Joachim Breu says:

    Lasse Dich befruchten: http://www.breubaer.de/strafr/opferr010.html.
    Die deutliche Struktur ist für einen Juristenschädel wie mich klasse, andere mag es verschrecken. Glückwunsch zur Gesamtleistung, Kollege!